Thema: Fluglärm in Hennef

Häufig gestellte Fragen zum Fluglärm in Hennef

Gibt es Änderungen an den Flugrouten?

Die derzeit über dem Stadtgebiet Hennef geflogenen Start- und Landerouten haben sich seit 1998 praktisch nicht verändert. Sie wurden seinerzeit mit Einführung eines neuen Navigationssystems eingeführt. Seitdem gab es nur marginale, kaum merkliche Änderungen bei der Routenbeschreibung („Finetuning“). Auch Abweichungen von den vorgegebenen Routen durch einzelne Flugzeuge sind selten. Unterschiede kommen durch die Betriebsrichtung, die Routenauslastung und konjunktur- bzw. saisonbedingten Schwankungen im Flugaufkommen zustande.


Warum ist es manchmal besonders laut und warum hört man manchmal wenig vom Flugbetrieb?

Die Lärmverteilung auf dem Hennefer Stadtgebiet ist nicht gleich. Einige Ortschaften werden nennenswert nur von startenden Maschinen überflogen (z.B. Happerschoß, Heisterschoß), andere nur vom Landeanflug (z.B. Lichtenberg, Uckerath), andere Gebiete sind von beiden Flugbewegungen betroffen (Geistingen, Hennef, Warth). Die Betriebsrichtung richtet sich nach der Windrichtung, da immer gegen den Wind gestartet wird. Bei Wind aus westlicher Richtung wird also über Hennef gelandet (geradliniger Flugverlauf), bei Wind aus östlicher Richtung wird über Hennef gestartet (mehrere Kurvenverläufe, sowohl über Happerschoß/Heisterschoß, als auch Geistingen). Die Lage der Flugrouten können Sie in den monatlichen Fluglärmmessungen (Noise-Reports) auf der Seites des Flughafens Köln/Bonn ( https://www.cgn-nebenan.de/laermschutz/laermmessung.html) oder hier: Flugrouten_FKB.pdf (1 MB).

In der Nacht fliegen die Maschinen meist staffelartig ein, was zu starker Lärmbelastung in kleinen Zeitabständen führt. Dann kann es auch einmal eine Stunde ruhig sein, was mit der Umladelogistik des Frachtverkehrs zusammenhängt.

Als weitere Einflussgrößen beeinflussen Witterungsfaktoren (Wind, Niederschlag oder Luftfeuchte) die Schallausbreitung. Zudem unterliegt der Flugverkehr saison- bzw. konjunkturbedingten Schwankungen. V.a. in den Ferienzeiten bildet sich der Urlaubsverkehr mit deutlich höheren, auch nächtlichen Flugbewegungen im Passagierverkehr ab.

Insbesondere für Bewohner von Häusern ohne technische Lüftereinrichtungen machen sich jahreszeitenbedingt heiße Sommernächte negativ bemerkbar. Das naheliegende Öffnen der Fenster in der Nacht führt zwangsläufig zu mehr Lärm in den Schlafräumen.


Was können Kommunen gegen den Fluglärm, insbesondere den Nachtflug tun?

Sehr wenig. Die vom Fluglärm im hohen Maße betroffenen Kommunen haben gem. § 32 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zwar die Möglichkeit, an einer Kommission mitzuwirken. Diese „berät“ allerdings nur die Genehmigungsbehörde und die Flugsicherungsorganisationen bzw. wird über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm „unterrichtet“.

Wird in einem Planfeststellungsverfahren über die Zulassung und den Flugbetrieb eines Verkehrsflughafens entschieden, werden die betroffenen Gemeinden am Verfahren beteiligt. Ein solches formales Planfeststellungsverfahren wurde am Flughafen Köln/Bonn allerdings nie durchgeführt.

Informelle Initiativen zur Verringerung des Nachtfluglärms seitens der Stadt Hennef und anderer Kommunen hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, blieben aber weitgehend erfolglos. Zu nennen wären hier:

  • Anträge auf verbesserten Passiven Schallschutz und Ausweitung des Lärmschutzgebietes
  • Anträge auf Flugroutenänderung bzw. Start- und Landeverfahren
  • Anträge für öffentliche Veranstaltungen (Podiumsdiskussion zur Routengestaltung)
  • Anrufung und Schilderung der Situation im Petitionsausschuss des Landtages NRW
  • Anträge auf Einstellung eines Fluglärmbeauftragten bzw. Ombudsmannes am Flughafen
  • Diverse Anträge in der Fluglärmkommission zum sog. Finetuning, also Detailänderungen beim Flugverkehr, um wenigstens kleinere Verbesserungen zu erzielen,
  • Anfragen und Prüfaufträge an die DFS bzgl. Routen und Flughöhen
  • Anträge für eine lärmarmere Konfiguration der Flugzeuge, z.B. durch späteres Ausfahren des Fahrwerks
  • Anträge zur Einführung von Lärmreduziertem Sinkflugverfahren (CDA)
  • Briefe mit dringender Bitte um Verbesserungen beim Fluglärm an Ministerpräsident Clemens (1999) und Ministerpräsidentin Kraft (2014) sowie die Verkehrsminister Horstmann (2004), Laumann (2007), Wittke (2005 u. 2007), Groschek (2013)
  • Unterstützung und Kommunikation von medizinischen und epidemiologischeStudien zu Auswirkungen des Fluglärms
  • Resolutionen an das Landes- und Bundesverkehrsministerium (2006, 2015), insbesondere im Vorfeld vom Fortschreiben der Nachtflugregelungen.
  • Unterstützung von Klageverfahren an Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten
  • Mitwirkung des Flughafens bei der Erarbeitung des kommunalen Lärmminderungsplanes
  • Direkte Gespräche mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten

Warum wird auf dem Flughafen Köln/Bonn rund um die Uhr geflogen?

Grundlage für den nächtlichen Betrieb ist die „Neuregelung der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn“ („Nachtflugregelung“) des Verkehrsministerium NRW vom 29.09.1997, die in gleicher Weise mehrfach verlängert wurde. Danach gibt es – bis auf einige sehr laute Flugzeuge („ICAO Annex 16, Bd.1, Kapitel 2“) - zeitlich keine Einschränkungen für den Betrieb. Das bedeutet, dass auf dem Flughafen Köln/Bonn rund um die Uhr gestartet und gelandet werden darf. Dies betrifft sowohl den Passagier- als auch den Frachtverkehr. Eine 24/7-Betriebsgenehmigung gibt es in Deutschland nur am Flughafen Leipzig, dort allerdings beschränkt auf den Frachtverkehr. Appelle (Petitionen, Resolutionen, Ministerschreiben, Aufrufe) der Stadt Hennef für eine gänzliches oder teilweises Nachflugverbot waren bisher erfolglos.

Die derzeitige Regelung ist bis 2030 befristet. Spätestens bis dahin ist über eine Neuregelung zu entscheiden.


 

Wird der Fluglärm in Hennef immer lauter?

Fluglärm ist geprägt von lauten Einzelschallereignissen. Trotzdem kann der sog. äquivalente Dauerschallpegel als ein Maß für die Lärmmenge herangezogen werden. Legt man die Jahresmittelwerte des Dauerschallpegels für die Nacht (Leq4) zugrunde, gibt es für beide Hennefer Messtellen (Hennef Schulzentrum und Hennef Heisterschoß) in den letzten 15 Jahren konjunkturell bedingte Schwankungen, aber auch einen schwachen Trend zu einer zunehmenden Lärmbelastung.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über die Lärmbelastung beschweren möchte?

Die Ausgestaltung der Nachtflugregelung obliegt dem nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium.

  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
    40190 Düsseldorf
    Kontaktaufnahme über: https://www.land.nrw/kontakt
    Tel. 0211 837 1001

Über das unternehmerische Geschäftsmodel des Flughafens Köln/Bonn (Schwerpunkte, Akquisitionspolitik, Geschäftsfelder, Gebührengestaltung, Ausbauvorhaben, Expansionspläne, Verhältnis Fracht/Passage) entscheidet die Geschäftsführung des Flughafens, seine Anteilseigner und Aufsichtsgremien.

Bei Fragen zum Fluglärm:

  • Tel. 02203 40 4718

Die Festlegung der Flugrouten liegt in der Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung.


Messergebnisse der Vorjahre

Weitere Messergebnisse der Messanlagen in Hennef sowie die Messergebnisse der vergangenen Jahre finden Sie hier.

www.dfld.de

Über die Internetadresse: www.dfld.de gelangt man auf die Homepage des Deutschen Fluglärm-Dienstes. Über den Link "Messwerte" öffnet sich eine Regionen-Karte, in der man per Mausklick in den roten Kreis um Köln/Bonn die entsprechende Seite öffnet. Dort findet man weitere Wahloptionen wie „Messwerte“, „Flugspuren“ „Statistik“. Weiterführende Erklärungen fonden sie in der Datei "DFLD-Info-Zugang.pdf", die Sie weiter unten heruntenladen können.

Weitere Infos auch bei der

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Ortsverband Hennef

Ansprechpartner: Helmut Schumacher
Am Brölbach 20
53773 Hennef
Tel. 02242 915441
schumacherhelmut(at)gmx.de

Passiver Schallschutz und Anspruch auf Beihilfe

Durch das Fluglärmschutzgesetz von 2007 und eine entsprechende Rechtsverordnung hat sich das Nachtschutzgebiet im Bereich Hennef vergrößert. Die Verordnung wurde 2016 wirksam, ab dann haben mehr Hausbesitzer in Hennef Anspruch auf Beihilfe für Schalldämm-Maßnahmen in Schlafräumen.

Die Bezirksregierung Köln

Weitere Informationen über Kostenerstattungen für baulichen Schallschutz sowie über Bau- und Nutzungsbeschränkungen bei Fluglärm findet man hier auf der Website der Bezirksregierung.

Infos & Erläuterungen

Was sind Folgen von nächtlichem Fluglärm? Welche Schutzmaßnahmen gibt es und werden diese in irgendeiner Form gefördert? Was sind typische Schallpegel-Richtwerte und was gesundheitsgefährdende Dauerbelastungen? Hier finden Sie wichtige Erläuterungen.


Planfeststellungsverfahren Flughafen Köln/Bonn

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat mit Antrag 14.09.2017 die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens sind (zusammengefasst) die abschließende Zulassung der Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit folgender Maßnahmen:

  • Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und
  • diverse Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau an das Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel).

 

Am 31. Januar 2024 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Flughafen Köln-Bonn erlassen. Sie ist damit dem Antragsteller (Flughafen Köln-Bonn) gefolgt und hat einer Vielzahl von Änderungsanträgen, darunter der Stadt Hennef, zurückgewiesen, die u.a. gefordert hatten, eine „bisher nicht stattgefundene Gesamtabwägung in die jetzt beantragte Genehmigung von Einzelkomponenten einzustellen oder ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorgaben des VwVfG für den Gesamtbetrieb nachzuholen.“ (Stellungnahme Stadt Hennef vom 20.11.2017).

Zu dieser Kernforderung wird im Planfeststellungsbeschluss nur kurz ausgeführt:

Da keine Änderungen des Flugbetriebs beantragt wurden, mussten auch nicht wie einwenderseitig vorgetragen Alternativen der derzeitigen Betriebsregelungen unter Zugrundelegung von Betriebs- und Nachtflugregelungen vergleichbarer Flughäfen wie Düsseldorf, Frankfurt oder Hamburg oder eine Alternative ohne Nachtflüge untersucht werden.

(Planfeststellungsbeschluss, Teil C (Entscheidungsgründe), Kap. 3.6 Null-Variante im Hinblick auf das Gesamtvorhaben, S. 384)

Der gesamte Planfeststellungsbeschluss ist auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW veröffentlicht:
https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung.