E-Tretroller: Tipps und Regeln

Auch in Hennef gehören E-Tretroller inzwischen zum Stadtbild. Aufgrund der Beliebtheit dieser Elektrokleinstfahrzeuge hier ein paar Tipps und die Regeln, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen:

  • Bevor man losfährt, sollte man das Anfahren, Bremsen und Balance halten üben.
  • Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall.
  • E-Tretroller dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
  • Fahrer*innen eines E-Tretrollers müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. 
  • Kein Alkohol. Für E-Tretroller gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
  • Der Gehweg ist tabu.
  • Mit E-Tretrollern müssen Radwege benutzen werden. Ist kein Radweg vorhanden, muss man auf der Fahrbahn fahren.
  • Kein Handy. Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Tretrollern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.
  • Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Tretroller beträgt 20 km/h.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht. Die E-Tretroller müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.

Weiterführende Links

Mehr Sicherheit auf der Frankfurter Straße

Seit Ende September 2021 ist das Radfahren auf dem Gehweg an der Frankfurter Straße zwischen der Fritz-Jacobi-Straße und dem Bahnübergang Richtung Hennef-Warth verboten. Ausgenommen davon sind Kinder bis zu zehn Jahren sowie eine Begleitperson. Das Verbot gilt auch für E-Tretroller. Seit 2019 galt das Verbot ab der Königstraße bis zum Bahnübergang. Geändert wurde es aufgrund von Unfallhäufungen.

Nach mehreren Unfällen mit Radfahrer*innen in diesem Bereich – 2017 und 2018 waren es jeweils acht Unfälle – lag nach Straßenverkehrsordnung eine „besondere Gefahrenlage“ vor. Obwohl die genannten Unfälle nicht durch zu schnelles Fahren von Autofahrer*innen verursacht wurden und es keine schweren Unfälle waren, gilt der Streckenabschnitt nun als so genannte „Unfallhäufungslinie“. Um die Unfallursachen „Radfahren entgegen der Fahrtrichtung“ und Abbiegefehler zu vermeiden, wird die Nutzung des Bürgersteiges für Radfahrer nicht mehr zugelassen. Radfahrer und E-Tretroller-Fahrer müssen zwischen der Fritz-Jacobi-Straße und dem Bahnübergang Richtung Hennef-Warth die Fahrbahn nutzen.

E-Tretroller-Verleih in Hennef

Seit dem 1. März 2021 können im Hennefer Zentralort E-Tretroller ausgeliehen werden. Die Stadt Hennef arbeitet hierbei mit der „Tier Mobility GmbH“ zusammen und hat mit dieser eine freiwillige Kooperationsvereinbarung geschlossen, die unter anderem Abstell- und Verbotszonen regelt. Insgesamt etwa 100 E-Tretroller sind im öffentlichen Verkehrsraum (siehe Übersichtskarte unten) bereitgestellt und dienen den Hennefer Bürgerinnen und Bürgern als sinnvolle Ergänzung zur Fortbewegung, besonders als Alternative zum Auto. 

Die E-Tretroller dürfen im gesamten Bediengebiet ausgeliehen und genutzt werden, jedoch in sogenannte Verbotszonen nicht abgestellt werden (siehe Übersichtskarte unten). Die Verbotszonen (rote Schraffur) sind eingerichtet in besonders sensiblen Bereichen, wie etwa an der Sieg, in den Fußgängerzonen, Schulbereichen und Friedhöfen. Gewartet wird die Flotte von festangestellten, geschulten Mitarbeiter*innen der „Tier Mobility GmbH“. Zudem bietet das Unternehmen konkrete Ansprechpartner für Stadt und Polizei, eine deutschsprachige, fast rund um die Uhr besetzte Hotline und ein umfassendes Beschwerdemanagement. Das Gebührenverzeichnis von Tier ist über die App "Tier – Move Better" bzw. „Tier Electric scooters“ abrufbar.

Heruntergeladen werden kann die App "Tier – Move Better" für IOS bzw. „Tier Electric scooters“ wie folgt:

Bei Fragen oder Beschwerden zum Verleihsystem bitte den Anbieter direkt kontaktieren:

Service-Hotline: (Mo-Fr 08:00-20:00 Uhr):
+49 30 568 386 51

Hotline für falsch geparkte E-Tretroller:
+49 30 568 377 98
Email: support@tier.app