Häufige Fragen und Antworten zum Verkehrsversuch Schulcampus

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Allgemeine Fragen zum Verkehrsversuch

  • Kurz und knapp: Worum geht es bei dem Verkehrsversuch?

    Die Stadt Hennef möchte den Schulcampus sicherer machen. Schülerinnen und Schüler sollen

    -> mehr Sicherheit auf dem Schulweg und
    -> mehr autofreie Flächen im schulischen Umfeld haben.

    Dazu hat die Stadt Hennef den „Rahmenplan Schulcampus“ erarbeitet. Der Rahmenplan schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vor. Die verkehrlichen Maßnahmen zielen darauf ab,

    -> dass der Pkw-Durchgangsverkehr den Schulcampus weiträumig umfährt und
    -> der Hol- und Bringverkehr („Elterntaxis“) von den Schulen in das weitere Umfeld verlagert wird.

    Zentrale Idee des Verkehrsversuchs ist es, die Fritz-Jacobi-Straße auf Höhe des Überweges zwischen den Schulen dauerhaft zu schließen. Das hat mehrere Vorteile:

    -> der Pkw-Durchgangsverkehr wird aus dem Schulcampus herausgehalten,
    -> eine gute und sichere Erreichbarkeit der Schulen für Schülerinnen und Schüler wird erreicht,
    -> eine sichere Durchquerung des Schulcampus wird ermöglicht.

  • Was ist ein Verkehrsversuch?

    Ein Verkehrsversuch ist eine geplante und befristete Erprobung von Verkehrsmaßnahmen. Während des Verkehrsversuchs werden dessen Auswirkungen untersucht. Im Sinne eines „Stadtexperiments“ können dadurch neue Maßnahmen und Lösungen ausprobiert und schrittweise weiterentwickelt werden.

    Verkehrsversuche werden beispielsweise häufig bei der Umgestaltung von Straßenräumen oder der Einrichtung von Fahrradstraßen genutzt. Ein Verkehrsversuch kann dabei ungewohnte Lösungen erfahrbar machen und dadurch die Angst vor Veränderungen nehmen.

    Der Verkehrsversuch auf dem Schulcampus Hennef soll vor allem die Verbesserungen durch die Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße erlebbar machen. In die Planung und Auswertung des Versuchs werden alle betroffenen Personen-Gruppen einbezogen (Anwohner*innen, Lehrer*innen, Schülerinnen und Schüler, Eltern etc.). Dadurch können Schwachstellen frühzeitig erkannt und bessere Lösungen entwickelt werden.

    Nach dem Verkehrsversuch wird eine dauerhafte Umsetzung der Maßnahmen und Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße angestrebt.

  • Warum wird der Verkehrsversuch durchgeführt und auf welchen Planungen basiert er?

    Die beiden Schulhöfe der Gesamtschule Hennef-West werden durch die viel befahrene Fritz-Jacobi-Straße getrennt. Die Wege der Schülerinnen und Schüler von den Klassenräumen zu den Pausenhöfen oder zur Mensa kreuzen daher regelmäßig diese Straße. Zudem nutzen und queren besonders in den Morgenstunden viele Schülerinnen und Schüler die Fritz-Jacobi-Straße, auch weil hier die Schulbusse halten, während zeitgleich der Hol- und Bringverkehr („Elterntaxis“) sowie das Parken der Lehrerschaft ebenfalls über diese Straße abgewickelt wird. Hinzu kommt der Durchgangsverkehr zur Autobahn A 560, der in den Morgenstunden besonders stark ist. All das hat zur Folge, dass es an der Fritz-Jacobi-Straße und am Schulcampus zu teilweise gefährlichen Situationen für Schülerinnen und Schüler kommt.

    Die Stadt Hennef möchte diesen Zustand entschärfen und die Sicherheit für die Schüler*innen rund um den Schulcampus erhöhen. In seiner Sitzung am 19.09.2018 beauftragte der Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung daher die Verwaltung, eine Planungswerkstatt für den Schulcampus durchzuführen. Seitdem wurde der „Rahmenplan Schulcampus“ erarbeitet, der einen durchgehenden „Campus-Boulevard“ zwischen den Standorten der Gesamtschule West vorsieht. Der Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung hat am 29.09.2021 dem Rahmenplan für den Schulcampus unter der Bedingung zugestimmt, dass die vorgeschlagene Sperrung zuerst in einem Verkehrsversuch gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6) erprobt wird. Dabei soll durch eine Evaluation untersucht werden, wie sich die Verkehrsströme ändern und welche Folgen dies hat. Der Versuch hat den Vorteil, dass im Fall von sich daraus ergebenden Problemen schnell nachgebessert werden kann.

    Die Maßnahmen des Verkehrsversuchs sollen anschließend dauerhaft umgesetzt werden. Ziel ist also eine dauerhafte Schließung der Fritz-Jacobi-Straße für den Durchgangsverkehr.

  • Wann startet und endet der Verkehrsversuch?

    Der Verkehrsversuch wurde am 17. April 2023 gestartet. Er ist planmäßig für eine Dauer von 9 Monaten angesetzt. Nach dem Ende des Verkehrsversuchs wird eine dauerhafte Umsetzung der Maßnahmen und Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße angestrebt.

  • Wie und wann wird der Verkehrsversuch ausgewertet?

    Der Verkehrsversuch wird in regelmäßigen Abständen ausgewertet und evaluiert. Dadurch ist es möglich, dessen Auswirkungen zu untersuchen und mögliche Probleme schnell zu beheben. Bei unvorhergesehenen Entwicklungen kann der Verkehrsversuch schnell angepasst werden. Sollte sich während des Verkehrsversuchs zum Beispiel herausstellen, dass bestimmte Straßenkreuzungen überlastet sind, ist eine Anpassung der Grünzeiten an den Ampeln möglich.

    Die konkreten Auswirkungen des Verkehrsversuchs werden durch eine verkehrsplanerische Evaluation in Form einer Vorher-Nachher-Betrachtung untersucht. Bei den Vorher- und Nachher-Betrachtungen werden Verkehrszählungen an vier Straßenkreuzungen durchgeführt:

    -> Kreuzung Frankfurter Straße / Fritz-Jacobi-Straße,
    -> Kreuzung Frankfurter Straße / Königstraße,
    -> Kreuzung Königstraße / Fritz-Jacobi-Straße,
    -> Kreuzung Theodor-Heuss-Allee / Fritz-Jacobi-Straße.

    Zusätzlich ist eine Verkehrszählung auf der Fritz-Jacobi-Straße und der Bonner Straße im zentralen Bereich vorgesehen.

    Erste Vorher-Betrachtungeb wurden bereits im September 2022 und März 2023 kurz vor Start des Verkehrsversuchs durchgeführt. Auf Basis der Nachher-Betrachtungen, die ab April 2023 laufen, kann der Verkehrsversuch bei Bedarf zum Beispiel durch zusätzliche Schilder oder Markierungen angepasst werden. Das ist vor allem dann erforderlich, wenn durch den Verkehrsversuch oder durch das (Fehl-)Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen Gefahrensituationen entstehen.

    Neben der beschriebenen quantitativen Auswertung sollen außerdem die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und dem vorgesehenen Begleitgremium, den Runden Tischen, berücksichtigt werden.

    Die Auswertung der ersten Vorher-Nachher-Betrachtung kann hier als PDF heruntergeladen werden.


Fragen zur Verkehrsführung: Durchgangsverkehr

  • Was ist für die Fritz-Jacobi-Straße geplant?

    Eine Schranke wird im zentralen Bereich der Fritz-Jacobi-Straße die Durchfahrt für den Autoverkehr verhindern. Der Schulcampus bleibt ausschließlich für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen sowie folgende Gruppen zugänglich:

    -> ÖPNV / Busse
    -> Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei
    -> Müllabfuhr
    -> Hausmeister der Schulen

    Diese Gruppen werden einen Transponder für die Öffnung der Schranke erhalten. Eine Durchfahrt für sonstige Autos, Mopeds oder Roller ist somit nicht möglich.

  • Welche alternativen Routen gibt es für den Durchgangsverkehr, zum Beispiel von der A 560 nach Geistingen oder Hennef-Mitte?

    Der Durchgangsverkehr zwischen der A 560 und Geistingen oder Hennef-Mitte soll über die Route Frankfurter Straße – Stoßdorfer Straße – Bonner Straße geleitet werden.

    Der Verkehr zum Stadtzentrum wird über die Route Frankfurter Straße – Beethovenstraße – Theodor-Heuss-Allee umgeleitet.

    Eine Befahrung der Königstraße ist für den Durchgangsverkehr aufgrund der neuen Anliegerbeschränkungen nicht erlaubt.

  • Was bedeutet „Anliegerstraße" und wer darf diese befahren?

    Die neuen Anliegerbeschränkungen betreffen die Königstraße, Gartenstraße, Keplerstraße, Kegelswies und weite Teile der Fritz-Jacobi-Straße.

    Folgende Personengruppen dürfen die jeweilige Anliegerstraße befahren:

    -> Anwohner*innen und deren Besucher*innen
    -> Lehrer*innen und Betreuer*innen der Campusschulen und Kitas
    -> Schülerinnen und Schüler der Campusschulen
    -> Vereine im Anliegerbereich
    -> Gewerbekunden (zum Beispiel Besucher*innen des Theaters oder der Arztpraxen etc.)
    -> Alle Personen, die mit Bewohner*innen oder Grundstückseigentümer*innen der Anliegerstraße Kontakt aufnehmen möchten

    Folgende Personengruppen dürfen die Anliegerstraßen nicht befahren:

    -> „Elterntaxis“
    -> Kfz-Durchgangsverkehr

    Parken dürfen in den Anliegerstraßen neben den Anwohner*innen und deren Besucher*innen ausschließlich Personen, die in der Anliegerstraße arbeiten (oder dort etwa einkaufen möchten). Beispiele: Lehrer*innen des Berufskollegs oder des Gymnasiums dürfen nicht in der Kegelswies oder der Königstraße parken, da deren Arbeitsorte in der Fritz-Jacobi-Straße liegen.

  • Wie werden die Maßnahmen kontrolliert?

    Es finden regelmäßig und situationsbezogen Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst statt.

  • Was ändert sich für Radfahrende?

    Der Radverkehr wird durch die Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße und die Umwandlung der Königstraße in eine Fahrradstraße deutlich sicherer. Auf der Fahrradstraße haben Radfahrende immer Vorfahrt. Durch diese Maßnahmen entsteht eine neue und sichere Nord-Süd-Radwegeverbindung, die die Verkehre von Norden und Osten kommend bündelt und besonders Schülerinnen und Schülern eine sichere Alternative zur Anfahrt über die Theodor-Heuss-Allee bietet. Das deutlich reduzierte Verkehrsaufkommen in der Gartenstraße (künftig Anliegerstraße) trägt dazu bei, dass in Ost-West-Richtung eine sichere Radverbindung entsteht.

    Der schmale Bürgersteig der Theodor-Heuss-Allee hinter dem Gebäude Königstr. 34-40 und östlich der Bahnunterführung wird für Radfahrende gesperrt. Stattdessen wird der von Osten kommende Radverkehr auf der Fahrbahn der Theodor-Heuss-Allee geführt. Von Süd-Westen aus der Bahnunterführung kommend wird der Radverkehr zunächst in die Königstraße geleitet. Von dort kann an der ersten Kreuzung die Theodor-Heuss-Allee oder an der zweiten Kreuzung die Gartenstraße erreicht werden.

    Im zentralen Campusbereich sorgen außerdem neue Fahrradparkplätze dafür, dass Fahrräder auch oberirdisch sicher untergebracht werden können.


Fragen zur Verkehrsführung: Hol- und Bringverkehr durch Elterntaxis

  • Wie wird der Hol- und Bringverkehr der Elterntaxis geregelt?

    Es werden an mehreren Stellen im weiteren Umfeld der Schulen sogenannte Elternhaltestellen eingerichtet, an denen die Kinder verkehrssicher aussteigen und von dort über Fußwege und gesicherte Übergänge zu den Schulen gelangen können.

    Für die Abholung der Kinder kann auch der sogenannten Platanenparkplatz an der nördlichen Fritz-Jacobi-Straße angefahren werden, da ab dem frühen Nachmittag hier ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen.

    Gefährliche Situationen, die momentan noch durch parkende Autos oder wendende Elterntaxis vor den Schulgebäuden entstehen, werden dadurch reduziert und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg verbessert.

  • Was und wo sind Elternhaltestellen?

    Eine Elternhaltestelle ist ein ausgewiesener Haltebereich, an dem Eltern ihre Kinder aussteigen lassen können, ohne die Kinder zu gefährden und den übrigen Verkehr zu stören. Dort besteht die Möglichkeit zum Halten und Kurzzeitparken. Nach dem Motto „Von hier aus alleine“ sind die Elternhaltestellen so ausgewählt, dass die Schülerinnen und Schüler von dort aus über kurze und sichere Fußwege zu den Schulen gelangen können.

    Es werden mehrere Elternhaltestellen beidseits der Frankfurter Straße, vor dem Berufskolleg an der Fritz-Jacobi-Straße sowie für den Schulstandort Wehrstraße am Geistinger Platz geschaffen. Damit die Kinder die Frankfurter Straße gefahrlos überqueren können, wird im Bereich der Gartenstraße eine neue Fußgängerampel eingerichtet.

    Die Elternhaltestellen werden entsprechend beschildert. Die Haltebereiche stehen zu den maßgeblichen Tageszeiten zwischen 7:30 Uhr und 16 Uhr als Parkplätze für die Allgemeinheit nicht zur Verfügung.

  • Welche Straßen sind zukünftig für „Elterntaxis“ gesperrt?

    Die neuen Anliegerbeschränkungen sind für die Königstraße, die Gartenstraße und die Fritz-Jacobi-Straße (mit Ausnahme des Teils zwischen Frankfurter Straße und Berufskolleg) vorgesehen. Die genannten Straßen sind damit für den Hol- und Bringverkehr in Form von Elterntaxis künftig gesperrt. Damit können die Eltern auch nicht mehr den Parkplatz an der Fritz-Jacobi-Straße anfahren. Dieser Parkplatz ist zu Schulzeiten künftig dem Lehrpersonal vorbehalten.


Fragen zu Parkmöglichkeiten

  • Wer darf in den Anliegerstraßen parken?

    In den Anliegerstraßen (Königstraße, Gartenstraße, Fritz-Jacobi-Straße, Keplerstraße und Kegelswies) dürfen neben den Anwohner*innen und deren Besucher*innen ausschließlich Personen parken, die in der jeweiligen Anliegerstraße arbeiten oder dort einkaufen möchten.

    Beispiel: Lehrer*innen des Berufskollegs, der Gesamtschule oder des Gymnasiums dürfen nicht in der Kegelswies oder der Königstraße parken, da deren Arbeitsorte in der Fritz-Jacobi-Straße liegen und dort ausreichende Lehrerparkplätze zur Verfügung stehen.

  • Wo sind Parkplätze für Lehrer*innen und das Schulpersonal?

    Um die Verkehre – auch die der Lehrer*innen – aus dem zentralen Bereich des Schulcampus heraus zu halten, ist eine Neuverteilung und Verlagerung der Parkplätze für das Lehrpersonal notwendig.

    Der Parkplatz zwischen Fritz-Jacobi-Straße und Gartenstraße wird als zeitlich befristeter Lehrerparkplatz ausgewiesen. In der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr darf hier nur Lehr- bzw. Schulpersonal der Campusschulen parken. Die Zugangskontrolle erfolgt mithilfe von Parkausweisen, die über die Schulen an das Schulpersonal ausgegeben werden.

    Der Parkplatz an der Turnhalle der Gesamtschule entfällt zugunsten von neu geschaffenen Parkplätzen auf dem Schotterparkplatz westlich des Platanenparkplatzes. So werden auch zukünftig ausreichend Parkplätze für das Schulpersonal zur Verfügung stehen, jedoch müssen längere Wege zu den Parkplätzen in Kauf genommen werden.

    Für das pendelnde Lehrpersonal der Gesamtschule wird eine neue Stellplatzanlage auf dem südlichen Grundstück der Gesamtschule errichtet, das über die Keplerstraße erschlossen wird.

  • Welche Regelung gilt für den Parkplatz vor der Kita Karotte?

    In der Wendeanlage vor der Kita Karotte bleibt die heute schon geltende befristete Parkscheibenregelung bestehen. Vor allem zu Beginn des Verkehrsversuchs werden Zufahrtskontrollen durchgeführt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen den Parkplatz nutzen (insbesondere Beschäftige und Eltern der Kita Karotte).

  • Welche Regelung gilt für den Parkplatz an der Turnhalle an der Fritz-Jacobi-Straße?

    Der Parkplatz an der Turnhalle soll entfallen, damit der Schulcampus mehr (autofreie) Flächen erhält und mehr Fahrradparkplätze geschaffen werden können. Der Parkplatz ist außerdem nicht verkehrssicher angelegt, weil die Autos beim Verlassen rückwärts in den Straßenraum stoßen müssen. Das ist gefährlich, da die Zufahrt des Parkplatzes genau im Laufweg der Schülerinnen und Schüler liegt, die an dieser Stelle die Fritz-Jacobi-Straße queren.

  • Welche Regelung gilt für den Parkplatz in der Gartenstraße?

    Der Parkplatz in der Gartenstraße vor der Kita Gartenstraße und der GGS Gartenstraße darf ausschließlich von der Kita Gartenstraße und dem Lehrpersonal der GGS Gartenstraße genutzt bzw. befahren werden. Eltern von Grundschülern ist eine Befahrung oder Nutzung des Parkplatzes nicht gestattet. Für den Hol- und Bringverkehr von Schülerinnen und Schülern der GGS Gartenstraße („Elterntaxis“) sollen die neuen Elternhaltestellen in der Frankfurter Straße genutzt werden.

  • Wo können mobilitätseingeschränkte Personen parken oder gebracht bzw. abgeholt werden?

    Auf dem Lehrerparkplatz zwischen Fritz-Jacobi-Straße und Gartenstraße entstehen Behindertenparkplätze bzw. Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen. Diese Parkplätze können auch für das Bringen und Holen von Kindern mit Behinderungen oder sonstigen Mobilitätseinschränkungen genutzt werden. Die Zufahrt erfolgt über die Fritz-Jacobi-Straße.


Was ändert sich für mich? Worauf muss ich achten?

  • Was ist eine Fahrradstraße und welche Regeln gelten dort?

    Was eine Fahrradstraße ist und welche Regeln dort gelten, steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Kurzform:


    Tempo 30:

    • In Fahrradstraßen darf man höchstens 30 Stundenkilometer schnell fahren.

    Radfahrer haben Vorrang:

    • Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden.
    • Es ist ausdrücklich erlaubt, dass Radfahrer nebeneinander fahren.
    • In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
    • Autos sind in einer Fahrradstraße nur Gäste!
  • Ich wohne in der Kegelswies, Keplerstraße, Königstraße, Gartenstraße oder der Fritz-Jacobi-Straße.

    Ihre Straßen werden als Anliegerstraßen ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort nur noch Personen mit berechtigtem Anliegen einfahren und parken dürfen. Insbesondere Elterntaxis und der allgemeine Pkw-Durchgangsverkehr dürfen diese Straßen nicht mehr nutzen. Hierdurch wird sich die Verkehrssituation deutlich verbessern. Ihr Wohnquartier wird ruhiger und sicherer!   

    Dabei ist zu beachten, dass die Anliegerbeschränkungen für jede Straße einzeln gelten. Das bedeutet, dass zum Beispiel das Lehrpersonal des Berufskollegs auf dem Arbeitsweg grundsätzlich in den Anliegerbereich fahren, aber z.B. in der Kegelswies nicht parken darf.

    Die Anwohner*innen der Keplerstraße/Kegelswies dürfen die Königstraße bis zu Frankfurter Straße befahren, nicht jedoch die Gartenstraße, weil letztere keine direkte Erschließung darstellt.

  • Welche Auswirkungen hat der Verkehrsversuch auf die Erreichbarkeit des Wohngebietes Kegelswies / Keplerstraße für Rettungsfahrzeuge?

    Die Zugänglichkeit des Wohngebietes Kegelswies / Keplerstraße für Rettungsfahrzeuge ist weiterhin über eine öffentliche Straße, nämlich die Königstraße, sichergestellt. In der Alltagspraxis haben sich bisher diesbezüglich keine Probleme ergeben. Falls der südliche Teil der Königstraße in einem Ausnahmefall (z.B. aufgrund eines Unfalls) nicht befahrbar sein sollte, kann das Wohngebiet für Rettungsfahrzeuge auch über das Gelände des Berufskollegs erreicht werden. Weiteren Maßnahmen sind nicht erforderlich.

  • Ich bin Schüler und komme mit dem Bus zur Schule.

    Dein Schulweg wird sicherer!

    Die Bushaltestellen rund um den Schulcampus bleiben an den gewohnten Stellen bestehen. Durch eine neue Ampel an der Frankfurter Straße und viel weniger Verkehrschaos auf dem Schulcampus kannst du deine Schule jetzt auch auf dem Fußweg zwischen Bushaltestelle und Schule sicherer erreichen.

    Von Geistingen aus fährt die Buslinie 527 Richtung Bahnhof und hält auf ihrem Weg an der Mozartstraße. Die Haltestelle liegt unmittelbar an einem Zebrastreifen. Über die angrenzende Gartenstraße (künftig Anliegerstraße) kannst Du fußläufig den Schulcampus erreichen. Für den Rückweg kann die Haltestelle Theodor-Heuss-Allee genutzt werden. Die Königstraße kann dazu über den bereits vorhandenen Zebrastreifen gequert werden.

    Die Strecke der Linie 529 änderte sich ab 2023 und führt nicht mehr über Geistingen. Dafür hält sie nun an der Frankfurter Straße auf Höhe der Grundschule Gartenstraße.

  • Ich bin Schüler und gehe zu Fuß zur Schule.

    Dein Schulweg wird auch sicherer.

    Durch die Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße ist der zentrale Bereich vor der Schule künftig autofrei. Auf den direkt angrenzenden Parkplätzen gibt es keinen Hol- und Bringverkehr durch Elterntaxis mehr. Auch in den angrenzenden Straßen wird der Autoverkehr abnehmen. Außerdem werden durch die besseren Bedingungen für Radfahrende die Bürgersteige weniger für das Radfahren genutzt und es gibt dort mehr Platz für Dich. Insgesamt wird sich die (bislang sehr chaotische) Verkehrssituation für Dich rund um den Schulcampus deutlich entspannen und Du kannst sicherer zur Schule gelangen.

    Außerdem werden durch deine Schule sogenannte Laufbusse eingerichtet, damit du mit deinen Freunden gemeinsam zur Schule gehen kannst.

  • Ich bin Schüler und fahre mit dem Fahrrad zur Schule.

    Dein Schulweg wird zukünftig auch sicherer, weil es insgesamt weniger Autoverkehr um den Schulcampus gibt.

    Die Fritz-Jacobi-Straße kann im gesperrten Bereich außer von Radfahrern nur noch von Bussen genutzt werden. Außerdem wird die Königstraße als Fahrradstraße umgestaltet. Das bedeutet, dass du als Radfahrer hier immer Vorfahrt hast. Vor allem durch die Ausweisung von sogenannten Anliegerstraßen im Umfeld des Schulcampus (zum Beispiel der Gartenstraße) wird es dort deutlich weniger Autoverkehr geben. Dadurch gibt es weniger Verkehrschaos und du kannst sicherer auf der Straße fahren.

    Im zentralen Campusbereich sorgen neue Fahrradparkplätze dafür, dass du dein Fahrrad auch oberirdisch sicher abstellen kannst.

  • Ich bin Schüler und fahre mit dem Auto, Motorrad oder Moped zur Schule.

    Als Autofahrer kannst du nur auf dem Platanenparkplatz parken. Für Motoräder und Mops wird südlich der Turnhalle der Gesamtschule ein Parkplatz zur Verfügung stehen.

    Bitte beachte, dass die Sperrung der Fritz-Jacobi-Straße auch für Motorräder und Mopeds gilt. Außerdem ist zu beachten, dass in der Königstraße, Gartenstraße, Kegelswies und Keplerstraße nur noch Anwohner*innen parken dürfen. Da die Königstraße als Fahrradstraße umgestaltet wird, muss hier Radfahrenden immer Vorfahrt gewährt werden.

  • Ich bin Mutter oder Vater und bringe mein Kind mit dem Auto zur Schule ("Elterntaxi").

    Um das morgendliche Verkehrschaos auf dem Schulcampus zu verhindern und gleichzeitig den Elterntaxiverkehr zu bündeln, werden sogenannte Elternhaltestellen geschaffen.

    Elternhaltestellen sind ausgewiesene Haltebereiche, wo Sie Ihre Kinder absetzen können. Die maximale Parkdauer ist begrenzt. Nach dem Motto „Von hier aus alleine“ sind die Elternhaltestellen so ausgewählt, dass Ihre Kinder von dort aus über kurze und sichere Fußwege zu den Schulen gehen können. Es werden mehrere Elternhaltestellen bzw. Parkmöglichkeiten an der Frankfurter Straße, am Geistinger Platz sowie vor dem Berufskolleg an der Fritz-Jacobi-Straße eingerichtet. Damit die Kinder die Frankfurter Straße gefahrlos überqueren können, wird im Bereich der Gartenstraße eine neue Fußgängerampel eingerichtet.

    Durch die Ausweisung dieser Haltezonen werden Gefahrensituationen, die beispielsweise durch parkende und wendende Autos vor den Schulgebäuden entstehen, reduziert und die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler auf dem Schulcampus erhöht.

    Darüber hinaus arbeiten die Schulen daran, gemeinsame Schulwege in Form von sogenannten Laufbussen zu organisieren. Die Treffpunkte und Laufrouten werden dabei von den Schulen erarbeitet und sollen durch Schilder gekennzeichnet werden.

  • Ich bin Lehrer*in bzw. Schulpersonal und fahre mit dem Auto zur Arbeit.

    Um die Verkehre – auch die der Lehrer*innen bzw. des Schulpersonals – aus dem zentralen Bereich des Schulcampus heraus zu halten, ist eine Neuverteilung und Verlagerung der Parkplätze notwendig.

    Der Parkplatz zwischen Fritz-Jacobi-Straße und Gartenstraße wird als zeitlich befristeter Lehrerparkplatz ausgewiesen. In der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr darf hier nur Lehr- bzw. Schulpersonal der Campusschulen parken. Die Zugangskontrolle erfolgt mithilfe von Parkausweisen, die über die Schulen an das Schulpersonal ausgegeben werden.

    Der Parkplatz an der Turnhalle der Gesamtschule entfällt zugunsten von neu geschaffenen Parkplätzen auf dem Schotterparkplatz westlich des Platanenparkplatzes. So werden auch zukünftig ausreichend Parkplätze für das Schulpersonal zur Verfügung stehen, jedoch müssen längere Wege zu den Parkplätzen in Kauf genommen werden.

    Für das pendelnde Lehrpersonal der Gesamtschule wird eine neue Stellplatzanlage auf dem südlichen Grundstück der Gesamtschule errichtet, das über die Keplerstraße erschlossen wird.

  • Ich fahre mit dem Auto regelmäßig über den Schulcampus bzw. durch die Fritz-Jacobi-Straße, zum Beispiel weil dies die kürzeste Verbindung zur Autobahn ist ("Durchgangsverkehr").

    Die Fritz-Jacobi-Straße wird mit Beginn des Verkehrsversuchs für den Durchgangsverkehr gesperrt. Bitte nutzen Sie daher die Alternativroute über die Frankfurter Straße - Beethovenstraße - Theodor-Heuss-Allee. Dadurch bleibt die Anschlussstelle "Hennef (Sieg)-West" der A560 weiterhin erreichbar.

    Der zentrale Bereich der Fritz-Jacobi-Straße wird durch eine Schrankenanlage gesperrt. Der Schulcampus kann dann ausschließlich durch Fußgänger*innen, Radfahrer*innen sowie Busse, Feuerwehr, Polizei etc. betreten werden. Da die Königstraße zudem als Anliegerstraße ausgewiesen wird, darf diese ebenfalls nicht mehr durch den Durchgangsverkehr genutzt werden.

    Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Verbesserung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulcampus.

  • Ich besuche Kurse in der Sporthalle der Gesamtschule Hennef-West oder in der Fritz-Kuchenmeister-Sporthalle.

    Alle Sporthallen sind weiterhin wie gewohnt erreichbar. Als Nutzer*in der Sporthallen dürfen Sie die entsprechenden Anliegerstraßen (Königstraße, Fritz-Jacobi-Straße) befahren.

    Aufgrund der Sperrung des zentralen Bereichs der Fritz-Jacobi-Straße ist der Parkplätz nördlich der Sporthalle der Gesamtschule nicht mehr nutzbar. Nach 16:00 Uhr kann stattdessen der gegenüberliegende Parkplatz genutzt werden (dieser ist zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr ausschließlich Lehr- bzw. Schulpersonal vorbehalten). Ansonsten stehen insbesondere auf dem Platanenparkplatz ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

  • Ich besuche das Kur-Theater auf der Königstraße.

    Das Kur-Theater ist weiterhin wie gewohnt erreichbar. Als Besucher*in des Kur-Theaters dürfen Sie die Straßen mit den Anliegerbeschränkungen befahren und in der Königstraße parken.

    Bitte beachten Sie, dass die Königstraße als Fahrradstraße umgestaltet wird und Radfahrenden entsprechend Vorfahrt gewährt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie die Sperrung des zentralen Bereichs der Fritz-Jacobi-Straße in Ihrer Routenplanung.

  • Ich besuche ein Geschäft, ein Gewerbe, einen Dienstleister etc. in einer der Anliegerstraßen.

    Als Kunde oder Zulieferer sind alle Geschäfte und Dienstleister weiterhin wie gewohnt erreichbar. Sie dürfen die Straßen mit den Anliegerbeschränkungen befahren und in der Straße des jeweiligen Geschäfts oder Dienstleisters parken.

    Bitte beachten Sie, dass die Königstraße als Fahrradstraße umgestaltet wird und Radfahrenden entsprechend Vorfahrt gewährt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie die Sperrung des zentralen Bereichs der Fritz-Jacobi-Straße in Ihrer Routenplanung.

  • Ich arbeite in der Kegelswies, Keplerstraße, Königstraße, Gartenstraße oder der Fritz-Jacobi-Straße.

    Ihr Arbeitsplatz ist weiterhin wie gewohnt erreichbar. Sie dürfen die Straßen mit den Anliegerbeschränkungen befahren und in der Straße Ihres Arbeitsplatzes parken.

    Bitte beachten Sie, dass die Königstraße als Fahrradstraße umgestaltet wird und Radfahrenden entsprechend Vorfahrt gewährt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie die Sperrung des zentralen Bereichs der Fritz-Jacobi-Straße in Ihrer Routenplanung.