Erläuterung der Abwassergebühren

gemäß der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren der Stadt Hennef

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns: Abwassergebuehren(at)hennef.de.

Informationen und Dokumente zum Thema Gartenwasserzähler / Zwischenzähler
findet man in unseren Serviceportal unter Zwischenzähler - Serviceportal Stadt Hennef.

Das Hennefer Abwassersystem

Wird Frischwasser aus dem Leitungsnetz oder aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. privaten Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) entnommen und durch Gebrauch im Haus oder Gewerbe verschmutzt, wird es zu Schmutzwasser. Dieses muss in die Misch- oder Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden.

Auch ein großer Teil des Niederschlagswassers gelangt in das Misch- oder Regenwasserkanalsystem.

Das gesamte Schmutzwasser und der Teil des Niederschlagswassers aus dem Mischwassersystem wird über das Misch- und Schmutzwasserkanalnetz zur Kläranlage transportiert, in der es gereinigt und von Schadstoffen befreit wird. Niederschlagswasser aus dem Regenwasserkanalnetz wird an ca. 180 Einleitstellen gedrosselt (Regenrückhaltebecken) und zum Teil geklärt (Regenklärbecken) in den nahliegenden Gewässern eingeleitet.

Aufgrund der topografischen Lage Hennefs mit einer Fläche von 106 km² und Höhenunterschieden von 59 bis 280 m ü. NN ist der Weg des Abwassers zur Kläranlage aufwendiger als in vielen anderen Städten. Insgesamt beträgt die Kanallänge 434 km. Zur Überbrückung der Höhenunterschiede sind 69 Pumpwerke im Einsatz. Zusätzlich werden 33 km Druckleitungen und 80 Sonderbauwerke (wie Stauraumkanäle, Rückhaltekanäle, Regenrückhaltebecken, spezielle Leitungen zur Unterquerung von Straßen, Flüssen oder Bahngleisen) im Stadtgebiet unterhalten.

 

Die Abwassergebühren

Der Betrieb der beiden Kläranlagen kostet viel Geld, und die Kanalisation muss ständig erhalten und gegebenenfalls ausgebaut werden. Diese Abwasserkosten werden über eine Gebühr gemäß der Abwassergebührensatzung umgelegt, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser.

Maßstab für die Schmutzwassergebühr ist der Wasserverbrauch, denn je mehr Wasser verbraucht wird, umso mehr Abwasser fällt auch an. Zur Abdeckung der fixen Kosten zur Vorhaltung der Leistung dient die Grundgebühr, die sich an der Anzahl der Hauptwasserzähler als Bemessungsgrundlage orientiert. Sie hat nichts mit der Grundgebühr für den Wasserzähler beim Wasserpreis zu tun.

Die Schmutzwassergebühren setzen sich zusammen aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Mengengebühr. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der installierten Hauptwasserzähler, die Höhe der Mengengebühr richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmeter (m³): Die nach Frischwasserverbrauch ermittelte Mengengebühr bei eingeleitetem Schmutzwasser beträgt satzungsgemäß 4,96 € je m³. Die Stadtbetriebe Hennef erhalten für das Jahr 2024 vom Land NRW eine Abwassergebührenhilfe von 0,29 € je m³, die in vollem Umfang an den Gebührenzahler weitergegeben wird. Somit beträgt die zu zahlende Schmutzwassergebühr 4,67 € je m³ zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr ab dem 01.01.2022 von 5 € je Hauptwasserzähler.

Die jährliche Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der Größe der versiegelten Fläche auf dem Grundstück, welches in die öffentliche Kanalisation einleitet, z.B. Dächer oder Pflasterflächen. Bei eingeleitetem Niederschlagswasser beträgt diese 1,37 € je m² angeschlossene bebaute, überdachte und/oder befestigte Grundstücksfläche. Für das Jahr 2024 bleiben die Niederschlagswassergebühren unverändert. Die Kalkulation und Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage des § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in der aktuellen Fassung. Die entsprechende Abwassergebührensatzung der Stadt Hennef finden Sie auf der Homepage der Stadt Hennef unter Ortsrecht.