06 Sep B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t b e t r i e b e H e n n e f gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Stadt Hennef (Sieg)
„Das nachfolgende Dokument wurde am 06.09.24 auf der Internetseite www.hennef.de/Bekanntmachungen bereitgestellt und damit ortsüblich bekanntgemacht.“
B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t b e t r i e b e H e n n e f gemäß § 9 der Entwässerungssatzung der Stadt Hennef (Sieg):
Nach § 9 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung vom 05.12.2022 ist jeder Anschlussberechtigte verpflichtet, sein Grundstück an die Abwasseranlage anzuschließen, sobald es bebaut ist oder mit der Bebauung begonnen ist und wenn dieses Grundstück durch eine Straße (Weg, Platz) erschlossen ist, in der die Abwasserleitung betriebsfertig ist.
Folgende Straße wurde mit einer betriebsfertigen Abwasseranlage versehen, für die der Anschlußzwang nach Maßgabe des § 9 der Entwässerungssatzung wirksam wird:
Kanalisation in Hennef (Sieg)
– Forellenweg Trennsystem
Die Abwasseranlagen wurden gemäß VOB § 12 abgenommen.
Alle Grundstückseigentümer werden hiermit aufgefordert, ihre Grundstücke binnen drei Monaten gemäß § 9 Abs. 8 der Entwässerungssatzung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.
Die Herstellung der Anschlüsse ist durch den Anschlussnehmer oder die ausführende Firma bei Baubeginn und nach Fertigstellung bei der Stadt anzuzeigen. Bei Abnahme müssen alle anzunehmenden Anlagen sichtbar und gut zugänglich sein. Nicht abgenommene Anlagen werden nicht an das Abwassernetz angeschlossen.
Unabhängig vom satzungsgerechten Anschlußzwang für bebaute Grundstücke (auch unbebaute), die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können und
- für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden, können
- für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt Hennef (Sieg) zur Bebauung anstehen.
Wird ein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
53773 Hennef (Sieg), den 02.09.2024
Betriebsleitung