Bekanntmachung über die Feststellung der Wahl von Herrn Hans Gert Pützstück als Mitglied des Rates der Stadt Hennef (Sieg) aus der Reserveliste gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz

Bekanntmachung über die Feststellung der Wahl von Herrn Hans Gert Pützstück als Mitglied des Rates der Stadt Hennef (Sieg) aus der Reserveliste gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz

Das nachfolgende Dokument wurde am 06.09.2024 auf der Internetseite www.hennef.de/Bekanntmachungen bereitgestellt und damit ortsüblich bekanntgemacht.

Bekanntmachung über die Feststellung der Wahl von Herrn Hans Gert Pützstück als Mitglied des Rates der Stadt Hennef (Sieg) aus der Reserveliste gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz.

Das Ratsmitglied Herr Martin Gerards hat seinen Mandatsverzicht zum 31.08.2024 erklärt.

Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz / KWahlG) wird festgestellt, dass Herr Hans Gert Pützstück, E-Mail: hans-gerd.puetzstueck@t-online.de als Nachfolger für das Ratsmitglied Herr Martin Gerards aus der Reserveliste der Partei „CDU“ gewählt ist.

Gegen diese Feststellung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,

• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

• die Aufsichtsbehörde,

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Frist Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gem. § 40 Abs. 1 Buchst. a) – c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Hennef (Sieg), den 02.09.2024

gez. Mario Dahm

Wahlleiter