06 Sep Bekanntmachung über die Feststellung der Wahl von Herrn Hans Gert Pützstück als Mitglied des Rates der Stadt Hennef (Sieg) aus der Reserveliste gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz
Das nachfolgende Dokument wurde am 06.09.2024 auf der Internetseite www.hennef.de/Bekanntmachungen bereitgestellt und damit ortsüblich bekanntgemacht.
Bekanntmachung über die Feststellung der Wahl von Herrn Hans Gert Pützstück als Mitglied des Rates der Stadt Hennef (Sieg) aus der Reserveliste gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz.
Das Ratsmitglied Herr Martin Gerards hat seinen Mandatsverzicht zum 31.08.2024 erklärt.
Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz / KWahlG) wird festgestellt, dass Herr Hans Gert Pützstück, E-Mail: hans-gerd.puetzstueck@t-online.de als Nachfolger für das Ratsmitglied Herr Martin Gerards aus der Reserveliste der Partei „CDU“ gewählt ist.
Gegen diese Feststellung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG
• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
• die Aufsichtsbehörde,
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Frist Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gem. § 40 Abs. 1 Buchst. a) – c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Hennef (Sieg), den 02.09.2024
gez. Mario Dahm
Wahlleiter