20 Sep Bekanntmachung über die W i d m u n g von Straßen in der Stadt Hennef (Sieg)
Das nachfolgende Dokument wurde am 20.09.2024 auf der Internetseite www.hennef.de/Bekanntmachungen bereitgestellt und damit ortsüblich bekanntgemacht
Die „Bruno-Günther-Meyer-Straße“ Gemarkung Geistingen, Flur 27, Flurstück 416 wird gemäß § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 216 und S. 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 01.02.2022 (S. 122), mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 StrWG NW) gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Hennef (Sieg).
Benutzungszweck: Anliegerstraße
Eine Beschränkung des Allgemeingebrauchs erfolgt nicht.
Die gewidmete Fläche ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Widmung.
RECHTSMITTELBELEHRUNG:
Gegen diese Widmung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widmung schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, Klage erheben. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet.
53773 Hennef (Sieg), den 03.09.2024
Stadt Hennef (Sieg) als Straßenbaubehörde
Gez. Mario Dahm
Bürgermeister
widmung Bruno-Günter-Meyer Str.