Bundestagswahl 2025

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Bundestagswahl 2025

Flagge DeutschlandDie Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.

 

Weitere Infos zur Bundestagswahl veröffentlichen wir hier sobald jeweils bekannt in den nächsten Monaten.

FAQs zur Bundestagswahl 2025

Öffnungszeit des Briefwahlbüros

In der Zeit vom 10. bis zum 21. Februar 2025 wird das Briefwahlbüro geöffnet sein. Sie finden das Briefwahlbüro im Rathausneubau, 2. Etage, Saal Lauthausen, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausturm). Bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm.

 

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind folgende:

 

  • Montag,  10. Februar bis Freitag, 14. Februar: 7 Uhr bis 19 Uhr
  • Samstag, 15. Februar: 9 Uhr bis 15 Uhr
  • Montag, 17. Februar bis Donnerstag, 20. Februar: 7 Uhr bis 19 Uhr
  • Freitag, 21. Februar: 7 Uhr bis 15 Uhr

 

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro beantragen und dort auch gleich wählen. Sie müssen sich dazu ausweisen können. Bitte bringen Sie neben einem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bis zum 2. Februar 2025 zugegangen sein sollte (diese ist aber nicht zwingend notwendig).

 

Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, am Mittwoch, den 19. Februar 2025, bei der Post aufgegeben haben.

 

Der rote Wahlbriefumschlag für die Bundestagswahl kann am Wahlsonntag noch bis 18 Uhr, aber nur noch beim Wahlamt der Stadt Hennef, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef, abgeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.

 

Wahlscheine und damit Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich nur bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

 

Praktisch und sinnvoll ist es, hierfür den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Zudem steht rechtzeitig vor der Wahl auf dieser Seite ein Online-Formular zur Verfügung. Bitte geben Sie immer den Familiennamen, den oder die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift an. Die Briefwahlunterlagen werden an die angegebene Adresse verschickt, sobald die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird frühestens im Laufe der ersten Februarwoche der Fall sein. Es können auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind jedoch die Postlaufzeiten.

 

Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person beantragen möchten, so müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Auch hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Fragen zum Wahlrecht

Wer darf wählen?

 

Jede*r deutsche Staatsbürger*in,

  • der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 


 

Dürfen Ausländer*innen bei der Bundestagswahl wählen?

 

Nein, nur deutsche Staatsbürger*innen dürfen wählen.

 


 

Wie kann ich wählen, wenn ich als Deutsche*r im Ausland lebe?

 

Siehe unter „Fragen für Auslandsdeutsche“.

 


 

Wie kann ich wählen, wenn ich am Wahltag nicht in Hennef bin?

 

Sie können vorab ins Briefwahlbüro kommen und dort Ihre Stimme abgeben. Die Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben. Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. (s.u.: „Briefwahl“)

 


 

Kann ich auch im Internet oder per Smartphone wählen?

 

Nein, man kann nur im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

Fragen zu Wahlbenachrichtigungen

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

 

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie darüber, dass Sie bei der Bundestagswahl 2025 im Wählerverzeichnis stehen und Ihre Stimmen abgeben können. Daneben enthält sie auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.

 


 

Wie sehen die Wahlbenachrichtigungen aus?

 

Bisher wurden die Wahlbenachrichtigungen in Form einer (vergrößerten) Postkarte verschickt. Bei der Bundestagwahl 2025 werden sie durch eine Benachrichtigung in Briefform ersetzt.

 


 

Bis wann werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt?

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich bis Anfang Februar 2025 verschickt.

 


 

Ist das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung Voraussetzung, um wählen zu können?

 

Nein. Falls Sie bis Anfang Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt informieren (Tel: 02242 – 888477 oder 888213, E-Mail: wahlamt@hennef.de), ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.

 

Falls ja, haben Sie folgende Möglichkeiten, um an der Bundestagswahl teilzunehmen:

 

  • Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18 Uhr ins Wahllokal gehen und dort wählen.
  • Sie können im Briefwahlbüro, das im Rathausturm, Saal Lauthausen/Uckerath, 2. Obergeschoss, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef untergebracht wird, Ihre Stimme abgeben (die genauen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros werden noch bekanntgegeben).
  • Sie können per Briefwahl wählen (siehe unten).

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was tun?

Wie kann ich wählen, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

 

In der Zeit vom 13. Januar bis zum 2. Februar 2025 werden für alle in ein Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Wahlbenachrichtigungen versendet. Falls Sie in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben Sie dennoch folgende Möglichkeiten, um an der Bundestagswahl teilzunehmen:

 

  1. Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr in „Ihrem“ Wahllokal wählen. Falls Sie Ihr Wahllokal nicht kennen, können Sie dies im Wahlamt Hennef unter den Telefon-Nummern 02242 888 477 oder 02242 888 213 gerne jederzeit erfragen.

 

  1. Sie haben die Möglichkeit, im Briefwahlbüro, das im Rathausturm, Saal Lauthausen/Uckerath, 2. Obergeschoss, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef untergebracht ist, Ihre Stimme abzugeben (bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm). Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich ausweisen zu können.
    Das Briefwahlbüro ist vom 10. bis zum 21. Februar 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
    • Montag,  10. Februar bis Freitag, 14. Februar: 7 Uhr bis 19 Uhr
    • Samstag, 15. Februar: 9 Uhr bis 15 Uhr
    • Montag, 17. Februar bis Donnerstag, 20. Februar: 7 Uhr bis 19 Uhr
    • Freitag, 21. Februar: 7 Uhr bis 15 Uhr

 

  1. Sie können per Briefwahl wählen. Hierzu richten Sie bitte, unter Angabe von Familienname, Vorname(n), Wohnanschrift und Geburtsdatum entweder
    • einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Stadt Hennef (Sieg), Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder
    • senden eine E-Mail an wahlamt@hennef.de oder
    • ein Telefax an 02242 / 888-111.
    • Zudem steht Ihnen im Internet auf der Seite der Stadt Hennef (www.hennef.de) ein entsprechender Link zur Verfügung.

 

Die Stimmzettel werden voraussichtlich im Laufe der ersten Februarwoche bei der Stadt Hennef eingehen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt dann der Versand der Briefwahlunterlagen. Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angeben. Die Briefwahlunterlagen werden dann an diese Anschrift verschickt.

 

Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

 

Bitte stellen Sie für den Fall, dass Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen möchten sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig, d.h. bis spätestens zum 23. Februar 2025, 18 Uhr, wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, d.h. am Mittwoch, den 19. Februar 2025, bei der Post aufgegeben haben. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben und nicht auf dem Postweg an die Stadt zu schicken. Für Rücksendungen aus dem Ausland planen Sie bitte längere Postlaufzeiten ein.

Fragen zu Wahllokalen

Wo kann ich wählen?

 

Das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können, steht auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen.

 


 

Wie lange haben die Wahllokale am Wahltag geöffnet?

 

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

 


 

Wie erfahre ich, ob mein Wahllokal barrierefrei ist?

 

Die Wahlbenachrichtigung enthält u.a. auch die Angabe, ob das Wahllokal barrierefrei ist.

Fragen zur Briefwahl

Was bedeutet Briefwahl?

 

Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,

 

  • einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Stadt Hennef (Sieg), Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef zu richten oder
  • eine E-Mail an wahlamt@hennef.de oder
  • ein Telefax an 02242 888111 zu senden.

 

Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.

Zudem werden Ihnen rechtzeitig vor der Wahl im Internet auf der Seite der Stadt Hennef (www.hennef.de) ein entsprechender Link und ein QR-Code zur Verfügung gestellt.

ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 


 

Wie funktioniert die Briefwahl?

 

  1. Erst- und/oder Zweitstimme auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den weißen Umschlag (Stimmzettelumschlag) stecken und zukleben.
  2. Die auf dem Wahlschien befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  3. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten!

 


 

Kann ich die Briefwahlunterlagen jetzt schon beantragen?

 

Ja, Sie können jetzt schon einen Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Anfang Februar 2025 der Fall sein.

 


 

Was mache ich, wenn ich am Wahltag verreist bin?

 

Sie können in Ihrem Briefwahlantrag auch eine abweichende Versandanschrift angeben. Die Unterlagen werden dann an diese Adresse geschickt. Beachten Sie jedoch bitte die Postlaufzeiten!

 


 

Bis wann muss ich den Wahlbrief mit Stimmzettel und Eidesstattlicher Versicherung an die Stadt zurückschicken?

 

Wahlbriefe aus dem Inland sollten spätestens am Donnerstag, 20.02.2025 abgeschickt werden. Besser ist es noch, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben oder in den Briefkasten dort einzuwerfen. Wahlbriefe aus dem Ausland sollten deutlich früher losgeschickt werden.

 


 

ACHTUNG

Mit Blick auf das kleinere Zeitfenster bei der bevorstehenden Bundestagswahl empfiehlt es sich, am Wahltag selbst die Stimme im Wahllokal abzugeben. Das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist ohnehin die Urnenwahl.

Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, bedenken Sie bitte die Postlaufzeiten. Für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen müssen Sie als Wahlberechtigte bzw. Wahlberechtigter Sorge tragen. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben und nicht auf dem Postweg an die Stadt zu schicken.

Per Briefwahl oder im Wahllokal wählen?

Briefwahlunterlagen können erst versendet werden, wenn die Stadt Hennef die Stimmzettel erhalten hat. Dies wird erst im Laufe der ersten Februarwoche der Fall sein. Zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahlsonntag am 23. Februar liegen somit dieses Mal nur knapp 2 Wochen. Mit Blick auf dieses kurze Zeitfenster empfiehlt es sich, am Wahltag selbst die Stimme im Wahllokal abzugeben. Das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist ohnehin die Urnenwahl.

 

Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, bedenken Sie bitte die Postlaufzeiten und schicken die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich an das Wahlamt der Stadt Hennef zurück. Sie als Wahlberechtigte*r müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig, d.h. bis spätestens zum Wahlsonntag, 23. Februar, 18 Uhr, bei der Stadt Hennef eingegangen ist. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben und nicht auf dem Postweg an die Stadt zu schicken.

Fragen für Auslandsdeutsche

Kann ich als Deutsche*r, der/die dauerhaft im Ausland lebt, wählen?

 

Wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen Sie die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Hierzu gibt es 2 Fallgruppen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Vorgehensweisen. Fallgruppe 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fallgruppe 1 nicht zutrifft.

 

Fallgruppe 1:

 

  • Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück.

 

Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis per Mail (wahlbuero@hennef.de), Fax (02242-888111) oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung bei der Stadt beantragen, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland den Hauptwohnsitz hatten.

 

Der Antrag (Anlage 2 der Bundeswahlordnung) ist hier abrufbar.

 

Fallgruppe 2:

 

Die Voraussetzungen der Fallgruppe 1 liegen in Ihrer Person nicht vor.

Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen.

Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis postalisch bei der Stadt beantragen, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland den Hauptwohnsitz hatten. Hier muss der Antrag im Original der Stadt vorgelegt werden; eine Übermittlung mittels E-Mail oder Fax genügt nicht.

 

Der Antrag (Anlage 2a der Bundeswahlordnung) ist hier abrufbar.

 


 

Bis wann muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Stadt vorliegen?

 

Sollte es bei dem Wahltermin am 23.02.2025 bleiben, würde die Frist für die Einreichung des Antrages am 21. Tag vor der Wahl enden. D.h. der Antrag müsste spätestens am 02.02.2025 der Stadt vorliegen.

 


 

Wann werden die Briefwahlunterlagen seitens der Stadt verschickt?

 

Die Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Stadt vorliegen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Anfang Februar 2025 der Fall sein

Fragen zu Wahlhelfer*innen

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers / einer Wahlhelferin?

 

Wahlhelfer*innen, die in einem der Wahllokale ihren Dienst verrichten, treffen sich am Wahltag um 7.30 Uhr in „ihrem“ Wahllokal und richten dieses zunächst her. Dazu gehören u.a. das Aufstellen der Tische, der Wahlkabinen und der Wahlurne. Ab 8 Uhr werden dann Stimmzettel an Wähler*innen ausgeteilt und das Wahlgeschehen wird überwacht. Abends ab 18 Uhr beginnt die Stimmenauszählung.

 

Wahlhelfer*innen, die in einem Briefwahlvorstand ihren Dienst verrichten, treffen sich am Wahltag um 15.00 Uhr in einem der Klassenräume der Gesamtschule Meiersheide. Dort werden zunächst die roten Wahlbriefumschläge geöffnet und die Wahlscheine überprüft. Die Stimmzettel werden auch hier ab 18 Uhr ausgezählt.

 


 

Kann ich mir aussuchen, ob ich in einem Wahllokal mithelfen möchte oder bei der Briefwahl?

 

Ja, Sie können wählen, ob und wenn ja, in welchem Wahllokal Sie mithelfen oder ob Sie bei der Auszählung der Briefwahlstimmen eingesetzt werden möchten.

 


 

Wie ist der Ablauf an dem Wahlsonntag?

 

Die Wahlhelfer*innen in den Wahllokalen werden in 2 Schichten eingeteilt (von 8 – 13 Uhr und von 13 – 18 Uhr), so dass man nicht den ganzen Tag in dem Wahllokal zubringen muss. Um 18 Uhr treffen sich alle Wahlhelfer*innen wieder in „ihrem“ Wahllokal und beginnen mit der Stimmenauszählung. Sie bleiben dann solange vor Ort, bis alle Stimmzettel gezählt sind, die Wahlniederschrift gefertigt ist, die Wahlunterlagen verpackt sind und das Wahllokal aufgeräumt ist.

 

Die Wahlhelfer*innen in den Briefwahlvorständen treffen sich um 15 Uhr in der Gesamtschule Meiersheide und bleiben dort solange, bis die Stimmzettel gezählt sind, die Wahlniederschrift gefertigt ist, die Wahlunterlagen verpackt sind und der Klassenraum aufgeräumt ist.

 


 

Brauche ich Vorwissen, wenn ich mich für die Mithilfe in einem Wahllokal oder bei der Briefwahl entschiede?

 

Nein, Vorwissen ist nicht erforderlich. Ein Wahlvorstand besteht aus 8, ein Briefwahlvorstand aus 9 Personen und bei der Einteilung der (Brief-)Wahlvorstände wird immer großer Wert darauf gelegt, dass genügend erfahrene Personen dabei sind. Diese weisen Sie am Wahltag in Ihre Aufgaben ein und stehen Ihnen für Fragen rund um die Wahl zur Verfügung.

 


 

Werden Schulungen für Wahlhelfer*innen seitens der Stadt angeboten?

 

Ja, vor der Wahl werden Schulungstermine angeboten, an denen Sie aber nicht zwingend teilnehmen müssen. Die Schulungstermine werden rechtzeitig vor der Wahl bekanntgegeben.

 


 

Fragen zu Unterstützungsunterschriften

Wie viele Unterstützungsunterschriften werden benötigt?

 

In Nordrhein-Westfalen werden 200 Unterstützungsunterschriften für einen Kreiswahlvorschlag benötigt und 2.000 Unterstützungsunterschriften für eine Landesliste.

 


 

Welche Voraussetzungen muss jemand erfüllen, der eine Unterstützungsunterschrift leisten möchte?

 

Die Person, die eine Unterstützungsunterschrift leisten möchte, muss zum Zeitpunkt der Wahl wahlberechtigt sein. Sie darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen. Unterschriften auf weiteren Kreiswahlvorschlägen sind ungültig. Dagegen ist es zulässig, sowohl einen Kreiswahlvorschlag als auch eine Landesliste zu unterstützen. Die Unterstützungsunterschriften sind auf den Formblättern einzeln und handschriftlich zu leisten.

 


 

Wo kann ich die Unterstützungsunterschriften zur Prüfung einreichen?

 

Sie können die Unterstützungsunterschriften postalisch oder auch persönlich beim Wahlamt der Stadt Hennef zu den üblichen Öffnungszeiten einreichen. Nach erfolgter Prüfung können Sie die Formulare persönlich abholen. Alternativ senden wir die geprüften Unterstützungsunterschriften auch gerne an Sie oder die entsprechende Partei zurück. Die Öffnungszeiten der Stadt sind der Homepage zu entnehmen.

 


 

Bis wann müssen die Unterstützungsunterschriften bei der zuständigen Wahlleitung vorliegen?

 

Die Unterstützungsunterschriften müssen mit dem Wahlvorschlag bei der zuständigen Wahlleitung bis spätestens am 34. Tag vor der Wahl im Original eingereicht werden (Montag, 20.01.2025, 18 Uhr).

Sharepic Wahlhelferaufruf allgemein mit Infos aus dem Text

Wahlhelferin oder -helfer gesucht

 

Jede Stimme zählt. Zählen Sie mit, werden Sie Wahlhelferin oder -helfer.

 

Wahlhelferinnen und -helfer werden am Wahltag in den einzelnen Wahllokalen und bei der Briefwahl eingesetzt. Sie sind Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl.

 

 

Jetzt hier melden!

 


 

Weitere Informationen

 

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in den einzelnen Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro. Für den Einsatz in den Briefwahllokalen gibt es 30 Euro.

 

Am Wahltag haben Sie die Aufgabe, für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen, die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und vor allem nach 18 Uhr das Ergebnis auszuzählen. Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale ab 07.30 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach erfolgt die Auszählung. In der Regel wird am Wahltag ein Schichtdienst eingerichtet, der für die Helfer*innen gewisse Freiräume zulässt. So wird es möglich sein, ausgedehntere Pausen zu machen, den sonntäglichen Kirchgang zu absolvieren oder auch zum Nachmittagskaffee nach Hause zu fahren.

 

Wahlhelfer*innen im Briefwahllokal beginnen ihren Einsatz erst am Nachmittag, wo zuerst die Wahlbriefe vorgeprüft werden. Ab 18 Uhr beginnt auch hier die Stimmenauszählung.

 

Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe. Besondere Vor­kenntnisse sind nicht notwendig. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

 

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (deutsche Staatsangehörigkeit) ist,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 23.02.2007 geboren ist und
  • mindestens seit dem 3. Monat vor der Wahl, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik Deutschland seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

 

Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht und ohne Unsicherheiten wahrnehmen können, werden vorher durch das Wahlamt Schulungen in der Meys-Fabrik angeboten. Eine verpflichtende Teilnahme besteht dabei nicht.

 

Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, wendet sich bitte an Stefan Schwitters oder Iris Hamann im Wahlamt der Stadt Hennef (Sieg), Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef. Die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes sind telefonisch unter den Ruf­num­mern: 02242/888 -477 oder -213 und per E-Mail: wahlhelfer@hennef.de erreichbar.

 

Ein Anmeldeformular finden Sie hier. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Vordruck im PDF-Format, den Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken können. Bitte geben Sie den ausgefüllten Anmeldebogen an der Zentrale im Rathaus oder im Wahlamt ab oder senden Sie ihn per Post oder E-Mail.

Link zur Beantragung eines Wahlscheins für die Bundestagswahl 2025: https://ol101.ssl.regioit.de/OL_101_IWS/start.do?mb=5.

Im Zeitraum vom 6. bis 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum 10. Europäische Parlament statt. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

 

Für die Europawahl gilt ein reines Verhältniswahlrecht. Jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen können. Für die Bewerber wurde die Altersgrenze nicht gesenkt, diese müssen nach wie vor 18 Jahre alt sein.

Wie kann ich wählen, wenn ich keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe?

 

In der Zeit vom 29. April bis zum 19. Mai 2024 werden für alle in ein Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte Wahlbenachrichtigungen versendet. Falls Sie in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, haben Sie dennoch folgende Möglichkeiten, um an der Europawahl teilzunehmen:

 

Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr in „Ihrem“ Wahllokal wählen. Falls Sie Ihr Wahllokal nicht kennen, können Sie dies im Wahlamt Hennef unter den Telefon-Nummern 02242 888 477 oder 02242 888 218 auch gerne jederzeit erfragen.

 

Sie haben die Möglichkeit, im Briefwahlbüro, das im Rathausturm, Saal Lauthausen/Ucke-rath, 2. Obergeschoss, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef untergebracht ist, Ihre Stimme abzugeben (bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm). Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich ausweisen zu können.

 

Sie können per Briefwahl wählen. Hierzu richten Sie bitte entweder

  • einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Stadt Hennef (Sieg), Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder
  • senden eine E-Mail an wahlamt@hennef.de oder
  • ein Telefax an 02242 888 111.
  • Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.
  • Oder nutzen Sie hier “Wahlschein online”.

 

Die Unterlagen werden dann umgehend an Ihre Adresse geschickt, wobei Sie selbstverständlich auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angeben können.

 

Eine telefonische Beantragung ist leider nicht möglich.

 

Bitte stellen Sie für den Fall, dass Sie per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen möchten sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, d.h. am Mittwoch, dem 5. Juni 2024, bei der Post aufgegeben haben. Für Rücksendungen aus dem Ausland planen Sie bitte längere Postlaufzeiten ein.

Bekanntmachungen & Downloads

 

Öffnungszeiten des Wahlbüros

 

In der Zeit vom 6. Mai bis zum 7. Juni 2024 wird das Briefwahlbüro geöffnet sein. Sie finden das Briefwahlbüro im

 

  • Rathausneubau, 2. Etage, Saal Lauthausen,
    Frankfurter Str. 97
    53773 Hennef (Rathausturm).
    Bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm.

 

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind folgende:

 

  • montags bis mittwochs 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • donnerstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17.30 Uhr
  • freitags 8 Uhr bis 12 Uhr

 

Am Freitag, dem 7. Juni 2024 ist das Briefwahlbüro von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

 

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro beantragen und dort auch gleich wählen. Sie müssen sich dazu ausweisen können. Bitte bringen Sie neben einem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigungskarte mit, die Ihnen bis zum 19.05.2024 zugegangen sein sollte (diese ist aber nicht zwingend notwendig).

 

Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, am Mittwoch, den 05.06.2024, bei der Post aufgegeben haben.

 

Der rote Wahlbriefumschlag für die Europawahl kann am Wahlsonntag noch bis 18.00 Uhr, aber nur noch beim Wahlamt der Stadt Hennef, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef, abgeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.
Wahlscheine und damit Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich nur bis Freitag, den 07. Juni 2024, 18.00 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

 

Praktisch und sinnvoll ist es, hierfür den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrich-tigungskarte zu nutzen. Zudem steht Ihnen im Internet auf der Seite der Stadt Hennef (www.hennef.de) ein Online-Formular zur Verfügung. Bitte geben Sie immer den Fami-liennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift an. Die Unterlagen werden dann umgehend an die genannte Adresse geschickt, wobei auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind jedoch die Postlaufzeiten.

 

Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person beantragen möchten, so müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Auch hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Wahlhelfer*innen gesucht!

 

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 sucht die Stadt freiwillige Wahlhelferinnen und -helfer, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro. Für den Einsatz in den Briefwahllokalen gibt es 30 Euro.

 

Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, wendet sich bitte an Christina Viehof oder Stefan Schwitters im

 

Wahlamt der Stadt Hennef,
Frankfurter Str. 97,
53773 Hennef.

 

Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes sind telefonisch unter der Rufnummer:

 

 

erreichbar.

 

Wenn Sie sich jetzt sofort melden möchten, können Sie das hier dirket online machen.