Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Benutzung von Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Stadt Sankt Augustin.
Die Ergänzung der o.a. genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde am 24.03.2023 vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises genehmigt und am 01.04.2023 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau, Rhein-Sieg-Rundschau) bekannt gemacht.
Auf die Veröffentlichung wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG hingewiesen.
Hennef (Sieg), den 15.05.2023
gezeichnet Mario Dahm
Bürgermeister