Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 18 der Hauptsatzung der Stadt Hennef (Sieg)

Hinweisbekanntmachung gem. § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG):

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Benutzung von Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Stadt Sankt Augustin.

Die Ergänzung der o.a. genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde am 24.03.2023 vom Landrat des Rhein-Sieg-Kreises genehmigt und am 01.04.2023 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau, Rhein-Sieg-Rundschau) bekannt gemacht.

Auf die Veröffentlichung wird gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG hingewiesen.

Hennef (Sieg), den 15.05.2023
gezeichnet Mario Dahm
Bürgermeister