Kleine Anfragen
Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hennef vom vom 15.03.2021 regelt in § 19 das "Fragerecht der Ratsmitglieder und Mitteilungen". Dort heißt es unter anderem: "Kleine Anfragen, die bis zu fünf Unterfragen enthalten dürfen, müssen binnen 14 Kalendertagen beantwortet werden. Die Anfragen und Antworten werden den anderen Ratsmitgliedern, sowie der Öffentlichkeit wöchentlich gesammelt auf der Internetseite der Stadt Hennef bekannt gegeben."
Diese Kleinen Anfragen nebst Antworten der Stadtverwaltung findet man hier auf dieser Seite.