Fachkraft (w/m/d) im Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst (GSD)

Fachkraft (w/m/d) im Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst (GSD)

Über 300 Mitarbeitende im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef (Sieg) sorgen für eine individuelle und leistungsstarke Betreuung von Eltern und Familien. Das Betreuungsangebot und die amtseigene Verwaltungsorganisation sollen auch zukünftig nachhaltig, serviceorientiert, wirtschaftlich und innovativ weiterentwickelt werden.

 

Im Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung „Soziale Dienste“, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle, befristet bis einschließlich 31.10.2027, zu besetzen:

 

 Fachkraft (w/m/d) im Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst (GSD)

Entg.-Gr. S 14 TVöD, 39,00 Wochenstunden, Teilzeit möglich

 

Wenn Sie ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung (Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengang) oder einen vergleichbaren Abschluss haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

 

Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Aufnahme von Kindeswohlgefährdungsmeldungen gemäß §8a SGB VIII, Koordination und Leitung der Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
  • Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen, Familien und ggf. weiterer Beteiligter des Familiensystems in die Gefährdungseinschätzung, Erarbeitung der Sichtweisen der Betroffenen sowie deren Problemakzeptanz, Problemkongruenz und Hilfeakzeptanz, Faktensammlung
  • Eruieren der persönlichen, sozialen, infrastrukturellen und anderer Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und der Familie zur Bearbeitung/Sicherstellung des Kinderschutzes
  • Einbeziehung von Geheimnisträgern gemäß §4 KKG in die Gefährdungseinschätzung,
  • Einschätzung der Gefährdung nach Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen und Familien im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, Planung und Umsetzung von konkreten Handlungsschritten und Schutzplänen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen in Kooperation mit allen Beteiligten
  • Planung und Moderation von „runden Tischen“ mit multiprofessionellen Fachkräften/Familien/anderen unterstützenden Personen
  • Überleitung in weiterführende Hilfen gemäß §§27ff. SGB VIII
  • Anrufung des Familiengerichtes gemäß §1666 BGB
  • Planung und Umsetzung von Inobhutnahmen in enger Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Team, anderen Fachleuten, dem Familiengericht und Ordnungspartnern
  • Enge Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Abteilung Soziale Dienste, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes, dem Familiengericht, Vormündern, Ordnungspartnern, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen und weiterer beteiligter Personen
  • Evaluation, Weiterentwicklung und Optimierung der Prozessabläufe, Kooperationen und Strukturen im Kinderschutz
  • Teilnahme an Arbeitskreisen und Fortbildungen in kinderschutzrelevanten Themen

 

Jede Fachkraft der Abteilung „Soziale Dienste“ arbeitet eigenverantwortlich, im Bereich Kinderschutz wird stets im 4-Augen-Prinzip gehandelt. Die Teamstrukturen ermöglichen kollegiale Beratung und Vertretungsregelungen. Supervisionen sind fester Bestandteil der Arbeit.

 

Worauf kommt es uns an? 

  • Mehrjährige berufliche Praxiserfahrung in kinderschutzrelevanten Arbeitsbereichen sowie im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen und Prozessabläufen gemäß §8a SGB VIII
  • Kinderschutzspezifische Zusatzqualifikationen
  • Rechtskenntnisse im Bereich SGB VIII und angrenzenden Sozialgesetzbüchern, Landeskinderschutzgesetz sowie in relevanten Gesetzestexten im BGB
  • Erfahrung in der Gesprächsführung, Methodenkenntnisse in der Beratung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, Erfahrung in der Gesprächsführung bei schwierigen Themen sowie im Umgang mit Widerständen
  • Kenntnisse in der Dokumentation der Arbeit und Entwicklung von Hilfeplanung gemäß §§ 8, 36 und 37 SGB VIII verbunden mit systemischer Betrachtung des Gesamtsystems der Familien
  • Hilfreich sind umfangreiche Kenntnisse in der Entwicklungspsychologie sowie Gesprächsführung von Kindern und Jugendlichen
  • Hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative und Belastbarkeit
  • Sicheres Auftreten, Klarheit und Wertschätzung dem Gegenüber
  • Bereitschaft zur Reflexion und Überprüfung des eigenen Handelns,
  • Flexibilität
  • Einfühlungsvermögen verbunden mit fachlicher Distanz
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • DV-Kenntnisse

Besitz des Führerscheins Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW für Dienstfahrten zu nutzen

 

DAS BESONDERE ENTDECKEN UND STÄRKEN – GUT AUFWACHSEN IN HENNEF“

 

Sie sind aufgeschlossen, kommunikativ und offen, sich durch Fortbildungen weiterzuentwickeln? Beratung, Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien; Organisieren und Strukturieren macht Ihnen Spaß? Eine inklusive und partizipative Haltung beschreibt Ihr eigenes Handeln? Dann bewerben Sie sich jetzt!

 

Wir bieten eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Arbeit im Amt für Kinder, Jugend und Familie. Darüber hinaus bietet die Stadt Hennef gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, attraktive und individuelle Fortbildungsmöglichkeiten, u.v.m. Den öffentlichen Nahverkehr können Sie mit einem kostengünstigen Jobticket nutzen. Daneben wird eine zusätzliche Altersversorgung gewährt.

 

Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten sie Ihnen gerne.

Fachamt: Frau Overath, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie; Tel.: 02242 888 428, E-Mail: Miriam.Overath@hennef.de
Team Personalgewinnung: Herr Bäsener: Tel.: 02242 888 582 und Herr Wingen: Tel.: 02242 888 242; E-Mail: Karriere@hennef.de

 

Die Stadt Hennef (Sieg) fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen werden besonders berücksichtigt.

 

Bewerben Sie sich jetzt bis zum 22.01.2025 online unter www.Interamt.de (Angebots-ID: 1243888).

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter
www.hennef.de/datenschutz