Gestaltungssatzung und Gestaltungsfragen

Gestaltungsfragen

Wünschen Sie eine Bauberatung zur individuellen Gestaltung von Werbeanlagen, Fassaden, Markisen oder Vordächern, wenden Sie sich bitte an das Amt für Stadtplanung und –entwicklung. Hier erhalten Sie ebenso Auskunft zu planungsrechtlichen Fragen, die durch Ihre Planung berührt werden können.

Amt für Stadtplanung und –entwicklung
Kristina Ballhorn
Zimmer: 2.19
Tel.: 02242/888-384
E-Mail: kristina.ballhorn(at)hennef.de

Bauordnungsrecht

Laut Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist in der Regel für das Errichten, Anbringen oder Ändern von Werbeanlagen an Gebäuden ab einer Größe von 1 qm eine Baugenehmigung notwendig.

Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Markus Henkel
Josef-Dietzgen-Str. 1
Tel.: 02242/888-328
E-Mail: bauaufsicht(at)hennef.de 

Gestaltungssatzung

Eine Satzung der Stadt Hennef regelt, welche Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen, der Werbeanlagen und der Verkehrsflächen im Bereich Innenstadt gestellt werden. Hier finden Sie die Gestaltungssatzung sowie das Gestaltungshandbuch: