Thema: Fluglärm in Hennef

Messergebnisse der Vorjahre

Weitere Messergebnisse der Messanlagen in Hennef sowie die Messergebnisse der vergangenen Jahre finden Sie hier.

www.dfld.de

Über die Internetadresse: www.dfld.de gelangt man auf die Homepage des Deutschen Fluglärm-Dienstes. Über den Link "Messwerte" öffnet sich eine Regionen-Karte, in der man per Mausklick in den roten Kreis um Köln/Bonn die entsprechende Seite öffnet. Dort findet man weitere Wahloptionen wie „Messwerte“, „Flugspuren“ „Statistik“. Weiterführende Erklärungen fonden sie in der Datei "DFLD-Info-Zugang.pdf", die Sie weiter unten heruntenladen können.

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Flughafen Köln/Bonn

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat mit Antrag 14.09.2017 die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt. Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens sind (zusammengefasst) die abschließende Zulassung der Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit folgender Maßnahmen:

  • Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und
  • diverse Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau an das Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel).

Der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Rates der Stadt Hennef hat am 20.11.2017 einstimmig eine Stellungnahme dazu beschlossen, die sie hier lesen können. Dort können sie ebenfalls die Stellungnahme der Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn zum Planfeststellungsantrag des Flughafens sowie die Presseinformation der Fluglärmkommission (Januar 2018) lesen.

Weitere Infos auch bei der

Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V.
Ortsverband Hennef

Ansprechpartner: Helmut Schumacher
Am Brölbach 20
53773 Hennef
Tel. 02242 915441
schumacherhelmut(at)gmx.de

Passiver Schallschutz und Anspruch auf Beihilfe

Durch das Fluglärmschutzgesetz von 2007 und eine entsprechende Rechtsverordnung hat sich das Nachtschutzgebiet im Bereich Hennef vergrößert. Die Verordnung wurde 2016 wirksam, ab dann haben mehr Hausbesitzer in Hennef Anspruch auf Beihilfe für Schalldämm-Maßnahmen in Schlafräumen.

Die Bezirksregierung Köln

Weitere Informationen über Kostenerstattungen für baulichen Schallschutz sowie über Bau- und Nutzungsbeschränkungen bei Fluglärm findet man hier auf der Website der Bezirksregierung.

Infos & Erläuterungen

Was sind Folgen von nächtlichem Fluglärm? Welche Schutzmaßnahmen gibt es und werden diese in irgendeiner Form gefördert? Was sind typische Schallpegel-Richtwerte und was gesundheitsgefährdende Dauerbelastungen? Hier finden Sie wichtige Erläuterungen.