Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hennef

Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird durch Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Das "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen" hat das Ziel dieses „Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu verwirklichen. Dazu müssen Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen.“ Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten werden in Paragraf 17 beschrieben:

  1. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Ihre Mitwirkung bezieht sich insbesondere auf
    1. personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche,
    2. organisatorische Maßnahmen,
    3. soziale Maßnahmen,
    4. die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans oder die Konzeption von alternativen Modellen nach § 6a und
    5. Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen in der Dienststelle.
    Die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen und in der Stellenbewertungskommission.
  2. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann. Auf kommunaler Ebene ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten an der Erfüllung und Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes mitzuwirken. Sie informiert, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hennef bei allen gleichstellungsrelevanten Themen und arbeitet mit regionalen Arbeitskreisen und Frauenorganisationen zusammen. Die Arbeit ist eingebunden in das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises und Bonn.

Termine rund um das Thema Gleichstellung

Heute keine Veranstaltungen.

Runder Tisch gegen häusliche Gewalt

Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Jeden dritten Tag stirbt hierzulande eine Frau durch einen gewalttätigen Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten und in jedem Alter. Vielfältige Informationen zum Thema gibt es unter: https://www.runder-tisch-gegen-haeusliche-gewalt-rsk.de.

Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erforderlich. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hennef ist Mitglied im Arbeitskreis „Runder Tisch gegen häusliche Gewalt“. 

Die Gleichstellungsbeauftragten der Stadtverwaltung Hennef sind 

Anja Kuhn:

Birgitta Reisch (Stellvertreterin):

Eine persönliche Beratung findet nach telefonischer Vereinbarung statt.

Veranstaltungsinfos des AK der Gleichstellungsbeauftragten

Die Veranstaltungsseite des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn findet man unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/betrifft-frauen.


Themenwoche Frau und Beruf Bonn/Rhein-Sieg 2023

Vom 4. bis zum 8. September 2023 findet die Themenwoche Frau und Beruf in der Agentur für Arbeit Bonn statt. Ein vielfältiges Programm mit umfangreichen Workshop- und Vorträgen wird angeboten. Weitere Infos im Flyer - siehe unten - und unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bonn/chancengleichheit/themenwoche. Eine Voranmeldung ist erforderlich unter Bonn.BCA(at)arbeitsagentur.de.