Abbrennen von Feuerwerken

(24.7.2018, ms) Aus gegebenem Anlass  weist die Stadt Hennef darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerken zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef erlaubt ist.
Dies gilt auch für pyrotechnische Gegenstände, die zum Beispiel auf Bühnen zum Einsatz kommen. Für eine Erlaubnis ist neben dem Antrag eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers nötig.