Mehr Wohngeld ab 2020

(3.3.2020) Das Wohngeldgesetz ist zum 01. Januar 2020 reformiert worden. Sowohl die Einkommensgrenzen als auch die anrechenbaren Mieten sind angehoben worden. Damit dürften ab diesem Jahr mehr Haushalte in den Genuss von Wohngeld kommen. Gleiches gilt für Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen.

So könnte jetzt ein Haushalt mit einer Einzelperson, deren Einkommen bei rund 1.000 Euro liegt und über kein größeres Vermögen verfügt, einen Anspruch auf Wohngeld haben. Bei der Berechnung wird von einer Kaltmiete in Höhe von 478 Euro ausgegangen. Sofern der Haushalt aus mehreren Personen besteht, erhöhen sich die Beträge entsprechend. 

Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Bei Haushalten, die bereits Wohngeld erhalten, erfolgt die Umrechnung automatisch. 
Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle, Regina Koch (Telefon: 02242/888-124) und Samantha Müller (Telefon: 02242/888-125).