Mehr Sicherheit auf der Frankfurter Straße

(5.10.2021, ms) Seit Ende September ist das Radfahren auf dem Gehweg an der Frankfurter Straße zwischen der Fritz-Jacobi-Straße und dem Bahnübergang Richtung Hennef-Warth verboten. Ausgenommen davon sind Kinder bis zu zehn Jahren sowie eine Begleitperson. Das Verbot gilt auch für E-Scooter. Seit 2019 galt das Verbot ab der Königstraße bis zum Bahnübergang. Geändert wurde es aufgrund von Unfallhäufungen.

Nach mehreren Unfällen mit Radfahrer*innen in diesem Bereich – 2017 und 2018 waren es jeweils acht Unfälle – lag nach Straßenverkehrsordnung eine „besondere Gefahrenlage“ vor. Obwohl die genannten Unfälle nicht durch zu schnelles Fahren von Autofahrer*innen verursacht wurden und es keine schweren Unfälle waren, gilt der Streckenabschnitt nun als so genannte „Unfallhäufungslinie“. Um die Unfallursachen „Radfahren entgegen der Fahrtrichtung“ und Abbiegefehler zu vermeiden, wird die Nutzung des Bürgersteiges für Radfahrer nicht mehr zugelassen. Der Radverkehr muss die Fahrbahn nutzen.