„Du hast das Recht auf Privatsphäre“

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.

(30.9.2019) Die UN-Kinderrechtskonvention und das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef feiern gemeinsam ihre großen Jubiläen: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie. Das wird im Rahmen eines Jubiläumsjahrs von Juli 2019 bis Juni 2020 gefeiert.
Die UN-Kinderrechtskonvention und die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef sind untrennbar miteinander verbunden. Das Jubiläumsjahr möchte das Amt für Kinder, Jugend und Familie nutzen, um die Kinderrechte in den Fokus zu rücken und seine Angebote vorzustellen. Um die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie besser kennen zu lernen, wird in dem kommenden Jubiläumsjahr monatlich ein Kinderrecht ausgewählt und konkret gezeigt, wie Hennefer Kinder zu ihrem Recht kommen und welche Aufgaben davon das Amt für Kinder, Jungend und Familie leistet. Zudem wird auf Mitmachaktionen zu den vorgestellten Kinderrechten hingewiesen. Außerdem kommen Kinder zu Wort, die aus ihrer Sicht erzählen, wie es mit der Einhaltung der Rechte klappt.

Kinderrecht: „Du hast das Recht auf Privatsphäre“

„Du hast das Recht auf Privatsphäre“ steht im Monat Oktober im Mittelpunkt. Jeder, egal wie alt, darf Geheimnisse haben und muss diese niemanden erzählen oder zeigen. Briefe, E-Mails oder Tagebücher dürfen ohne Erlaubnis von niemanden gelesen werden. Zu dem Recht gehört auch, dass Kinder mal ganz alleine bleiben möchten, zum Beispiel in ihrem Zimmer. 
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Eltern, um das Wohl ihres Kindes sicherzustellen, diese auch kontrollieren müssen und dabei in deren Privatsphäre eindringen. Dies bleibt ein beständiger Aushandlungsprozess und ein Abwägen von verschiedenen Optionen. Nicht immer läuft das konfliktfrei ab.
Fühlt sich ein Kind zu stark kontrolliert oder wissen Eltern nicht mit einer bestimmten Situation umzugehen, dann können Hennefer Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern oder andere Erziehungsberechtigte sich mit diesen Fragen, Problemen und Unsicherheiten an die Familienberatungsstelle Hennef wenden. Diese steht seit 2006 zur Verfügung und ist im Generationenhaus in der Humperdinckstraße 26 zu finden. Die Beratung ist kostenfrei und alles, was dort besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt.
Auch bei weiteren Anliegen steht die Familienberatungsstelle zur Verfügung. Diese könnten sein:

  • Unsicherheiten in der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Persönliche und familiäre Krisen sowie Konfliktsituationen
  • Verunsicherung in der Lebensorientierung und der Perspektivsuche
  • Fragen und Probleme von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Trennung, Scheidung und deren Folgen

Kinder und Jugendliche können sich auch selbst, unabhängig von den Eltern, an die Beratungsstelle wenden. Zum Beispiel bei Streit mit den Eltern oder Geschwistern, bei Ärger in der Schule oder Ausbildung, Mobbing, Problemen mit Freund oder Freundin sowie Sorgen und Schwierigkeiten aller Art. 
Die Familienberatungsstelle kann jede und jeder aus Hennef aufsuchen, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität. Die Ratsuchenden melden sich in der Regel telefonisch an und bekommen nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ein Gesprächsangebot. 
Die Familienberatungsstelle ist am Montag, Mittwoch und Freitag telefonisch in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter der Telefonnummer: 02242/888-518 zu erreichen, möglich ist auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Damit im Alltag in Bezug auf Privatsphäre Konflikten und Problemen vorgebeugt werden können, empfiehlt die Familienberatungsstelle Kindern, Jugendlichen und deren Familien folgende Leitlinien:  

  • Regeln im Vorfeld vereinbaren, zum Beispiel beim Umgang mit dem Smartphone.
  • Erwachsene sollen Respekt vor dem „Besitz“ des Kindes haben, ganz gleich wie gering oder wertlos dieser erscheinen mag.
  • Bei Konflikten gemeinsame Kompromisse finden.
  • Um den Wunsch nach Privatsphäre im eigenen Zimmer zu signalisieren, ein Zeichen vereinbaren, wie zum Beispiel ein „Bitte nicht stören!“-Schilder an die Zimmertüre hängen

Die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef

Die UN- Kinderrechtskonvention und die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef sind untrennbar miteinander verbunden. Das Jubiläumsjahr möchte das Amt für Kinder, Jugend und Familie nutzen, um die Kinderrechte in den Fokus zu rücken und mögliche Berührungsängste abzubauen. 

Kinderrechte verbessern die Bedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. Deshalb ist es so wichtig zu wissen, was sie genau bedeuten und in welchen Situation diese eine Rolle spielen. Kinder müssen ihre Rechte kennen und Erwachsene in dem Gebrauch bestärken.

Alle Hennefer Kinder, Jugendlichen, Familien und Interessierte sollen von dem Jubiläumsjahr profitieren und immer wieder daran erinnert werden, wie wichtig die Kinderrechte und die Umsetzung dieser ist! 

Für Ideen, Anregungen und Fragen steht das Amt für Kinder, Jugend und Familie gerne unter Telefon: 02242/888408 oder E-Mail: jugendamt@hennef.de zur Verfügung.