Assistenzhunde dürfen ins Geschäft

Foto: Verein Vita

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(17.5.2022, ms) „Assistenzhunde dürfen alle Bereiche, in denen der Zugang für Menschen in Straßenkleidung offensteht, grundsätzlich betreten,“ stellte Bürgermeister Mario Dahm auf Anfrage einer Hennefer Bürgerin klar. Geregelt ist das in Paragraph 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Doch trotz dieser Regelung ist der Alltag für behinderte Menschen mit einem Assistenzhund oft eine große Herausforderung. „Vielen Mitmenschen ist noch nicht bewusst, dass es neben Blindenführhunden auch Assistenzhunde gibt“, sagte Nina Hoffmann, die an einer fortschreitenden Muskelerkrankung leidet, auf einen Rollstuhl angewiesen ist und eine Sauerstoffmaske tragen muss. Deswegen ist Hazel für sie unverzichtbar. Als ausgebildeter Assistenzhund ist die Labrador-Hündin immer an Nina Hoffmanns Seite, reicht ihr die Tasche oder das Smartphone, öffnet Türen und betätigt Schalter. Doch diese Begleitung sorgt mitunter für Zutrittsprobleme in Geschäften – auch Lebensmittelgeschäften – Restaurants, Cafés, Arztpraxen, Therapieräume, offene Pflege- und Krankenstationen. Assistenzhunde sind aber in der Öffentlichkeit auch dort erlaubt, wo normale Hunde keinen Zutritt haben. Erkennen kann man diese speziell ausgebildeten Hunde anhand einer Kenndecke.

Die Labrador-Hündin Hazel kam über den Verein „Vita“ zu Nina Hoffmann. Dieser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung einen gut ausgebildeten Helfer auf vier Pfoten zur Seite zu stellen. Weitere Informationen zum Verein sowie zur Ausbildung und Einsatz der Hunde gibt es unter: https://www.vita-assistenzhunde.de.

Regelungen im BGG zu Assistenzhunden

Nachzulesen ist die Regelungen im BGG zu Assistenzhunden auf der Homepage des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Fragen-und-Antworten-Assistenzhunde/faq-assistenzhunde.html.