Appell an Pferdehalter

(11.12.2018, ms) Auch für Pferdehalter - ebenso wie für Hundehealter - gilt die Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen (§ 5 Abs. 2 Ordnungsbehördliche Verordnung Hennef). Immer wieder verschmutzen Pferdeäpfel die Wanderwege oder unbefestigten Wege. Neben der Geruchsbelästigung ist der Pferdekot vor allem für Spaziergänger und Radfahrer aufgrund der Rutschgefahr gefährlich. Deswegen bitte die Stadt alle Pferdebesitzer, den Kot ihrer vierbeinigen Freunde unmittelbar nach der Absonderung wegzuräumen. Die ordnungsbehördliche Verordnung kann unter www.hennef.de/ortsrecht eingesehen werden.