(7.5.2019, ms) Aus gegebenen Anlass weist die Stadt Hennef darauf hin, dass an Sonntagen und Feiertagen nach dem Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten sind, die die Ruhe des Tages stören.
Zu den Feiertagen gehören:
der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Christi-Himmelfahrts-Tag, der Pfingstmontag, der Fronleichnamstag, der 3. Oktober, der Allerheiligentag, der erste Weihnachtstag, der zweite Weihnachtstag sowie die Gedenk- und Trauertage, nämlich der Volkstrauertag und der Totensonntag.