„Leichte Sprache“ in der Stadtverwaltung 

(2.7.2019, dmg) Texte von (Stadt)Verwaltungen werden von Bürgerinnen und Bürgern nicht selten als schwer und unverständlich wahrgenommen. Die Informationen sind oft sehr komplex und die Texte für einen Teil der Bevölkerung schlecht und je nach Lesekompetenz auch gar nicht zu verstehen. Menschen mit Sprach- und Leseschwächen, Personen mit geistigen Erkrankungen oder demente Menschen, aber auch Menschen, die Deutsch lernen, haben besonders viele Probleme. „Die Stadt Hennef“, so Bürgermeister Klaus Pipke, „hat es sich daher Ende 2017 im Aktionsplan Inklusion zur Aufgabe gemacht, die Schreiben der Stadtverwaltung verständlicher zu formulieren. Außerdem sollen ausgewählte Informationen zusätzlich in »Leichter Sprache« zur Verfügung stehen.“

Das erste Dokument in »Leichter Sprache« war der Aktionsplan selber, mittlerweile steht auch das Eingewöhnungs-Konzept für die städtischen Kitas in »Leichter Sprache« zur Verfügung. Und auf der Internetseite www.hennef.de/ls findet man bereits heute viele Infos zur Stadt in »Leichter Sprache«.

Schulungen und „Büro für leichte Sprache“

Kern der Umsetzung sind jedoch Schulungen für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die erstmals im September und November 2019 stattfinden sollen. Hierbei werden die Mitarbeiter*innen in das Thema »Leichte Sprache« eingeführt. Sie lernen die Grundzüge »Leichter Sprache« kennen und bekommen eine Handreichung für verständliche Texte. Schulungsleiter ist Pressesprecher Dominique Müller-Grote der Anfang des Jahres bei der Lebenshilfe Bremen, einem Vorreiter für das Thema »Leichter Sprache« in Deutschland, einen 12-tägigen Zertifikatskurs »Leichte Sprache« absolviert hat. Ziel ist es nicht, dass er alle Texte der Verwaltung in »Leichte Sprache« übersetzt, sondern dass er die Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzt, im Alltag darauf zu achten, dass ihre Texte leicht lesbar und für möglichst viele Menschen möglichst gut zu verstehen sind. Besonders wichtige und herausragende Texte sollen dennoch von Müller-Grote übersetzt werden. So soll unter anderem im Herbst eine neue Imagebroschüre der Stadt erscheinen – unter anderem in einer Version in »Leichter Sprache«. 

Die Pressestelle der Stadt fungiert also als „Büro für Leichte Sprache“, erstellt und übersetzt selber Texte in »Leichter Sprache« und hilft den Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel, wenn Musterbriefe oder Textbausteine in Leichte oder einfache Sprache umgeschrieben werden sollen. Das Büro berät außerdem, wenn größere Textprojekte in »Leichter Sprache« an externe Übersetzer vergeben werden sollen. Müller-Grote hat das Gesamtprojekt kürzlich in der Inklusion-Kommission des Stadtrates vorgestellt, die die Aktivitäten ausdrücklich begrüßt. „Wir wollen“, so Müller-Grote, „dass städtische Informationen Schritt für Schritt immer verständlicher und einfacher werden. Eines Tages soll jeder die Informationen, die er braucht, auch wirklich verstehen können.“

Leichte und Einfache Sprache 

Was ist »Leichte Sprache«?

»Leichte Sprache« ist eine speziell geregelte sprachliche Ausdrucksweise des Deutschen, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Texte in Leichter Sprache kann jeder lesen und verstehen – bis zu einem gewissen Grad auch geistig behinderte Menschen.

»Einfache Sprache« ist im Gegensatz zur Alltagssprache oder Fachsprache ein betont klarer und deutlicher Sprachstil. Sie vermeidet sehr lange Sätze, unübersichtliche Satzstrukturen, unbekannte Fremdwörter, schwer verständliche Stilfiguren und ungebräuchliche bildhafte Wendungen sowie Anspielungen. »Einfache Sprache« ist jedoch nicht so klar und streng geregelt wie »Leichte Sprache«. 

Nicht jeder kann Texte in »Leichter Sprache« schreiben und nicht jeder Text muss zwingend in »Leichter Sprache« sein. Ein Text in »Leichter Sprache« soll den Text in Alltags- oder Fachsprache ergänzen, nicht ersetzen. Dennoch ergeben sich aus den Regeln für Leichte Sprache viele gute Hinweise, um einfache und verständlichere Texte zu verfassen. 

Die Bemühungen der Stadtverwaltung Hennef um verständliche Texte setzt auch die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW um. Dort heißt es in den Paragrafen 8 und 9: „Die Träger öffentlicher Belange sollen mit Menschen mit geistiger oder kognitiver Beeinträchtigung in einer leicht verständlichen Sprache kommunizieren. Die Träger öffentlicher Belange haben bei der Gestaltung von schriftlichen Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen, Vordrucken und amtlichen Informationen die besonderen Belange betroffener Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Die Träger öffentlicher Belange sollen Schwierigkeiten mit dem Textverständnis durch beigefügte Erläuterungen in leicht verständlicher Sprache entgegenwirken.“