Pressemitteilung des Flüchtlingsrates: Falsche Angaben zu Hennef

(1.6.2021, dmg) Eine Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V. vom 27. Mai sorgte dieser Tage für Irritation in der Hennefer Stadtverwaltung: Der Flüchtlingsrat hatte anlässlich einer Umfrage zu "Betretungsverboten in städtischen Unterkünften im Rhein-Sieg-Kreis auf Grund der Corona-Pandemie" mitgeteilt, die Stadt Hennef hätte auf die Umfrage des Flüchtlingsrates nicht geantwortet. Unter Bezug auf "Informationen von ehrenamtlichen Helfern" hat der Flüchtlingsrat behauptet, in Hennef "besteht ein komplettes Betretungsverbot" für Unterkünfte von Flüchtlingen. Gemeint ist, dass dieses Betretungsverbot für ehrenamtliche Berater*innen von Geflüchteten gelte. Beide Aussagen sind falsch.

Richtig ist, dass die Stadt Hennef die Umfrage am 21.04.2021 schriftlich beantwortet hat. Richtig ist außerdem, dass es in Hennef kein Betretungsverbot für Wohnungen von Geflüchteten gibt oder gegeben hat. Im Schreiben der Stadt vom 21.04.2021 heißt es wörtlich: "Die Stadt Hennef verfügt über kein Flüchtlings- oder Übergangsheim. Asylbewerber*innen werden in von der Stadt angemieteten Wohnungen dezentral im Stadtgebiet untergebracht. Für diese Wohnungen werden bzw. wurden keine Betretungsverbote ausgesprochen. Die Unterstützung durch die städtische Beratungs- und Begegnungsstätte Interkult besteht weiterhin fort. Die Mitarbeiter*innen halten nach wie vor den Kontakt zu der Zielgruppe."