Wohngeldreform 2023

(ms) Am 1. Januar dieses Jahres startete das neue „Wohngeld-Plus“. Damit werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die anrechenbaren Mieten angehoben. So kann jetzt ein Haushalt mit einer Einzelperson, deren Einkommen bei rund 1.400 Euro liegt und über kein größeres Vermögen verfügt, einen Anspruch auf Wohngeld haben. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Geprüft und festgelegt wird die genaue Wohngeldhöhe in Hennef von der Wohngeldstelle der Stadt Hennef, E-Mail: r.koch(at)hennef.de, Telefon: 02242/888-124.

Wohngeld nur auf Antrag

Bei Haushalten, die bereits Wohngeld erhalten, erfolgt die Umrechnung automatisch. Die Auszahlung der Wohngeldleistungen nach neuem Recht, kann aufgrund technischer Gründe, erst ab April 2023 und dann rückwirkend erfolgen.

Informationen zum Heizkostenzuschuss II

Die Gewährung eines zweiten Heizkostenzuschusses an wohngeldberechtigte Haushalte ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt:

  • für ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 415 Euro,
  • für zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 540 Euro,
  • für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied 100 Euro.

Vom zweiten Heizkostenzuschuss profitieren alle Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses II erfolgt automatisch zum Ende Januar/ Anfang Februar 2023.

Nähere Informationen erteilt R. Koch, Stadt Hennef, Wohngeldstelle, E-Mail: r.koch(at)hennef.de, Telefon: 02242/888-124.

Meldung vom 10.1.2023.