Abwasserbetrieb

Der Abwasserbetrieb der Stadtbetriebe Hennef ist zuständig für die Regen- und Schmutzwasserentsorgung.

Stadtbetriebe Hennef - Abwasserbetrieb
Siegaue 2, 53773 Hennef,
Tel.: 02242 888 0

 

 

Thema "Kanalanschlussbeiträge"

Die Stadt ist auf ihrem Gebiet zur ordnungsgemäßen Beseitigung und Behandlung der Abwässer verpflichtet. Diese Aufgabe hat die Stadt auf die Stadtbetriebe Hennef AöR übertragen, welche die erforderlichen Einrichtungen wie Kläranlagen, Pumpstationen, Regenrückhaltebecken, Kanäle einschließlich der Hausanschlussstutzen im öffentlichen Straßenbereich bauen. Zur anteiligen Finanzierung der hierfür erforderlichen Investitionen erheben die Stadt Hennef von den Grundstückseigentümern u.a. einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag.

Beitragspflicht

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können. Für das beitragspflichtige Grundstück muss nach der Entwässerungssatzung der Stadt Hennef ein Anschlussrecht bestehen und eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt sein, so dass es bebaut oder gewerblich genutzt werden darf oder soweit für ein Grundstück eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt, muss das Grundstück nach der Verkehrsauffassung Bauland sein und nach der geordneten, städtebaulichen Entwicklung der Stadt Hennef zur Bebauung anstehen.

Beitragsmaßstab

Der Anschlussbeitrag wird nach der Grundstücksfläche unter Berücksichtigung der Art und des Maßes ihrer Ausnutzbarkeit bemessen. Entsprechend der Ausnutzbar-keit wird die Grundstücksfläche mit einem Veranlagungsfaktor vervielfacht, der z.B. bei einer ein- und zweigeschossigen Bebaubarkeit 1,0 und bei einer dreigeschossi-gen Bebaubarkeit 1,25 beträgt. Bei einem Grundstück im Kern-, Gewerbe- und In-dustriegebiet werden die zuvor genannten Nutzungsfaktoren um je 0,5 erhöht. Die-ses gilt auch, wenn Gebiete nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt, aber auf-grund der vorhandenen Bebauung und sonstigen Nutzung als Kerngebiete, Gewer-begebiete und Industriegebiete anzusehen sind oder wenn eine solche Nutzung aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Nutzung zulässig wäre.

Bei der Ermittlung der anrechenbaren Grundstücksfläche ist von der tatsächlichen Grundstücksgröße auszugehen. Außerhalb eines Bebauungsplanes ist jedoch eine Grundstückstiefe von höchstens 50 m zugrunde zu legen, es sei denn, dass eine größere Tiefe baulich, gewerblich oder industriell genutzt wird oder genutzt werden kann.

Beitragssätze

Bei der Festsetzung des Kanalanschlussbeitrages ist u.a. zu prüfen, was im Misch- oder im Trennsystem als Kanalleitung im öffentlichen Straßenbereich verlegt wird bzw. verlegt worden ist. Beim Bau eines Schmutz- und Regenwasserkanals und einer gebotenen Anschlussmöglichkeit für Schmutz- und Regenwasser wird ein Beitragssatz in Höhe von zurzeit 8,95 €/m² zu berücksichtigende Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Wird/Wurde nur ein Schmutzwasserkanal gebaut und wird demnach nur eine Anschlussmöglichkeit für Schmutzwasser geboten, beträgt der Beitragssatz zurzeit 7,15 €/m² anzurechnende Grundstücksfläche. Wird/Wurde nur ein Regenwasserkanal gebaut und wird demnach nur eine Anschlussmöglichkeit für Regenwasser geboten, beträgt der Beitragssatz zurzeit 1,80 €/m² anzurechnende Grundstücksfläche. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Ei-gentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Der Kanalanschlussbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbe-scheides fällig. Bei Beginn der Baumaßnahme können Vorausleistungen in Höhe des endgültig zu zahlenden Beitrages erhoben werden.

Eine Kanalbaustelle vor der Tür - und nun?

Wie funktioniert ein Kanalsystem und wie läuft eine Kanalbaustelle ab? Infos dazu finden Sie in unserem Film.



Die Abwassergebühren

Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren ist die gleichnamige Satzung der Stadt Hennef. Wie die Gebühren berechnet werden und welche Besonderheiten in Hennef zu beachten sind, erläutern wir Ihnen auf dieser Seite.

Abwasseranlagen in Zahlen

  • Kanalnetzlänge: ca. 434 km
    • dav. 209 km Schmutzwasser
    • dav. 143 km Regenwasser
    • dav. 82 km Mischwasser
  • Abwasserpumpwerke: 69
  • Druckleitungen: 33 km
  • Sonderbauwerke 80
    • z.B.: Stauraumkanäle, Rückhaltekanäle, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken, Regenüberlaufbauwerke, Düker
  • Einleitstellen: ca. 180
  • Schächte: ca. 12.250
  • Kläranlagen: 2 (Hennef + Dondorf)
  • Grundstücksanschlussleitungen: ca. 32.050

Was darf in die Kanalisation?

Ganz einfach: In die Kanalisation gehört ausschließlich häusliches Schmutzwasser und auf den Grundstücken anfallendes Niederschlagswasser. Nicht hinein gehören Reste und Abfälle aus der Speisenzubereitung und Lebensmittelverarbeitung, Hygieneartikel, Utensilien aus der Haushaltspflege und der Gebäudereinigung und ähnliche Abfälle. Diese müssen den entsprechenden Entsorgungswegen - Restmülltonne, Bioabfall, Kompost - zugeführt werden, sie haben im Kanal nichts zu suchen. FETTE: vor dem Spülen Teller, Schüsseln, Töpfe und Pfannen kurz mit einem Papiertuch von der Haushaltsrolle abwischen und so den größten Teil des Fettes zum Restmüll geben.

Der Kanal ist kein Mülleimer

Speisereste, erkaltetes Fonduefett, Kleidungsstücke, Hygieneartikel, Baustoffe, Schutt - all das landet in der Kanalisation, zuweilen durch unsachgemäß verbundene Rohrleitungen, zuweilen einfach durch die Toilette, die nicht selten als Abfalleimer missbraucht wird: "Wat fott es es fott!" Dieses Verhalten bringt zahlreiche Probleme mit sich: Müll und Abfälle verstopfen die Rohrleitungen, gelangen bis zum Klärwerk und müssen dort als Reststoffe entsorgt werden.

Ein Beispiel: Man sollte es kaum glauben, aber es kommt immer mal wieder vor, dass kleinere Kleidungsstücke oder gebrauchte Putzlappen durch die Toilette entsorgt werden. Für den Bürger, der das stille Örtchen derart zweckentfremdet, scheint die Sache damit erledigt, er ahnt nicht, was er auslöst. Der Stoff wandert durch den Kanal und gerät in eine Pumpstation, die das Wasser aufgrund topografischer Gegebenheiten nach oben pumpen muss. Die Pumpe verstopft und wird somit außer Betrieb gesetzt, es gibt einen Stau in der Rohrleitung und über kurz oder lang einen Rückstau bis in die Hausanschlüsse. Ein Reparaturteam des Abwasserwerks muss ausrücken, die Pumpe ausbauen, reinigen, in Stand setzen, wieder einbauen und in Gang setzen. Die Beseitigung der Schäden ist also stets mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, immer leidet auch die Allgemeinheit unter den Folgen. Die Beseitigung der Reststoffe ist ebenfalls kostenintensiv, nicht selten müssen sie als Sonderabfall aufwändig entsorgt werden.

Ein weiteres großes Problem sind Fette, die aus privaten Haushalten in die öffentliche Abwasseranlage gelangen. Davon abgesehen, dass einige Zeitgenossen ihr verbrauchtes Fonduefett durch die Toilette entsorgen, gelangen große Mengen Fett direkt aus der Spülmaschine in den Kanal. Hier setzt es sich beim Erkalten des Abwassers an den Rohrwandungen, in den Schachtbauwerken und letztendlich in den Abwasserpumpstationen und in den Kläranlagen ab. Die Folgen: Rohre verengen zusehends, Abwasseranlagen funktionieren nicht mehr korrekt. Die Beseitigung der Fettrückstände ist mit hohem technischem und finanziellem Aufwand verbunden.