Erwachsenen- und Jugendschöffen*innen gesucht

Die Stadt Hennef sucht interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich als Erwachsenenschöffe*in oder Jugendschöffe*in bei dem Landgericht Bonn oder bei dem Amtsgericht Siegburg in der Amtsperiode 2024 bis 2028 engagieren möchten.

Schöff*innen sind als ehrenamtliche Richter*innen in der Strafgerichtsbarkeit und Jugendstrafgerichtsbarkeit bei dem Landgericht oder bei dem Amtsgericht tätig. Zusammen mit den Berufs-Richterinnen und Richtern entscheiden sie gleichberechtigt über die Schuld und eventuell die Strafe der angeklagten Person.

Die von der Stadt Hennef beim Amtsgericht einzureichenden Vorschlagslisten, müssen zuvor von einer Zweidrittelmehrheit des Stadtrates und – bei den Jugendschöffen*innen – des Jugendhilfeausschusses beschlossen werden, anschließend entscheidet ein Ausschuss beim Amtsgericht, der im Herbst 2023 tagt, über die Besetzung der Schöffenämter.

Voraussetzung für die Übertragung eines Schöffenamtes ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Vorschläge sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Als Bewerberin und Bewerber kann berücksichtigt werden, wer das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Erforderlich ist auch, dass man die deutsche Sprache beherrscht. Jugendschöffen sollten darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

 

Interesse?

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl.de und www.schoeffen-nrw.de.

Für Auskünfte steht bei der Stadt Hennef Herr Warisch zur Verfügung: Tel. 02242/888-214, E-Mail: pierre.warisch(at)hennef.de.

Bitte nutzen Sie zur Bewerbung die hier hinterlegten Bewerbungsformulare (siehe unten).

Interessenten richten ihre unterzeichnete Bewerbung bitte bis zum 31. März 2023 an: Stadt Hennef, Amt 130, Herr Warisch, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef.