Ortsrecht der Stadt Hennef
Nach Artikel 78 Abs. 1 der Landesverfassung NRW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe. § 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als „Ortsrecht“.
HINWEIS:
- Bebauungsplänen sowie Informationen zum Flächennutzungsplan findet man hier im Bereich Bauleitplanung.
- Materialien, Verträgsmuster, Nutzungsordnungen und Gebührenübersichten zu städtischen Hallen, insb. der Halle Meiersheide und der Meys Fabrik, findet man hier im Bereich Freizeit: Sport- und Kulturstätten.
10 Allgemeine Verwaltung
- Ehrenordnung15 KB
32.1 Allgemeines Ordnungswesen, Gesundheitswesen, Märkte, Gewerbe- und Gaststättenwesen
32.2 Straßenverkehrsangelegenheiten
- Parkgebührenordnung15 KB
61 Stadtplanung und -gestaltung
36.1 Bestattungswesen
- 36.1.1 Friedhofssatzung208 KB
- Ruhewald Hennef148 KB
36.2 Umweltamt
40/41 Schule / Kultur / Sport
- Satzung der Musikschule129 KB