07 Apr. Neue Gebühren ab 1. Mai
(dmg) Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Gebühren für die Musikschule der Stadt Hennef (Sieg). Hintergrund ist, dass die Stadt Hennef nun andere Verträge mit Ihren Dozenten macht. Diese werden nicht mehr auf Honorarbasis abgeschlossen, sondern als Festanstellungen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind Honorarverträge nicht mehr zulässig. Festanstellungen haben außerdem zwei große Vorteile: Sie bedeutet zum einen natürlich für Lehrkräfte eine höhere soziale Sicherheit. Und zum anderen: Die Kontinuität und die hohe Qualität der Ausbildung sind gesichert.
Diese neue Struktur ist mit Mehrkosten verbunden. Eine Gebührenerhöhung um 10 Prozent war nicht zu vermeiden. Die Erhöhung entspricht allerdings früheren regelmäßigen Erhöhungen und ist somit absolut im Rahmen. Aber auch die Stadt muss in ihrem Haushalt erheblich mehr Geld aufwenden, weil nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Mehrkosten über Gebühren getragen werden kann.
Wenn man sich trotzdem zu einer Abmeldung von der Musikschule entschließt, ist dies gemäß Paragraf 7 Absatz 1 zum 31. Januar und 31. Juli möglich. Einmalig räumt die Stadt jedoch, wie auch bei der letzten Gebührenerhöhung, ein außerordentliches Kündigungsrecht bis zum 31. Mai 2025 ein. Die Abmeldung muss der Musikschule schriftlich zugehen.
Fragen? Die Musikschulverwaltung im Amt für Kultur, Öffentlichkeitsarbeit und Ehrenamt beantwortet sie gerne. Telefon 02242 888 450 oder 02242 888 452.
Die neue Gebührentabelle findet man hier.
—————–
Beitrag vom 7.4.2025