Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

(dmg) Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 20. Dezember 2024 beschlossen, einen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln aufzustellen. Plangegenstand ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk Köln. Damit sollen die Vorgaben der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie erfüllt werden. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden in dem Plan auch textliche Vorgaben für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie gemacht.

An der Erarbeitung des Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien wird nun die Öffentlichkeit beteiligt. Bis einschließlich zum 13. Februar 2025 haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, ihre Stellungnahme abzugeben und sich aktiv an der Gestaltung der Energiewende in der Region zu beteiligen.

In Hennef sind nur wenige Flächen für dann möglicherweise einzelne Anlagen dabei, zu den Bürger*innen Stellung nehmen können. Wichtig: Das Verfahren und die Entscheidungen liegen nicht in der Hand der Stadt Hennef, sondern bei der Bezirksregierung Köln bzw. dem Regionalrat des Regierungsbezirks Köln.

Weitere Informationen und einen Link zur Beteiligung findet man unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/neuaufstellung-regionalplan-koeln-6.

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Beitrag vom 21.1.2025