Ausstellung im Rathaus: Die Mütter des Grundgesetzes
Am 23. Mai 2024 jährt sich die Unterzeichnung des Grundgesetzes zum 75. Mal. Mit der Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ erinnern die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Hennef an die vier Frauen, die gemeinsam mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten. Sie waren maßgeblich daran beteiligt, dass Artikel 3 Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in das GG aufgenommen wurde. Die Ausstellung ist vom 28. Mai bis zum 19. Juli im Foyer des Hennefer Rathauses, Frankfurter Straße 97, während der üblichen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs 7 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags 7 Uhr bis 17:30 Uhr, freitags 7 Uhr bis 12 Uhr) zu sehen.
Vier Frauen, eine Mission
Auf 17 Plakaten werden Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gezeigt. Die Ausstellung würdigt ihren Einsatz und ihre Verdienste und erinnert daran, dass es weiterhin politisches Engagement braucht, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Sie ist ein Angebot des Helene Weber Kollegs und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Die Arbeit des parlamentarischen Rates und der vier „Mütter des Grundgesetzes“ wird in der Ausstellung mit Texttafeln des Helene Weber Kolleg (Berlin), der ersten bundesweiten und parteiübergreifenden Plattform für politisch engagierte Frauen, sowie einer Fotoausstellung vom Haus der Geschichte (Bonn) präsentiert. Diese zeigt Werke von Erna Wagner-Helmke, die die Arbeit des Parlamentarischen Rates und die wichtigsten Ereignisse fotografisch begleitete. Komplettiert wird die Sonderausstellung durch Druckwerke und Exponate aus dem Stadtarchiv und der Sammlung von Marek Wischnewski – unter anderem auch über den in Northeim geborenen Politiker Georg Diederichs als einer der „Väter des Grundgesetzes“.
Hintergrund
Als klar wurde, dass es keine gemeinsame Deutschlandpolitik der Alliierten geben würde und sich die vier Siegermächte des 2. Weltkrieges bereits im „Kalten Krieg“ befanden, nahm am 1. September 1948 ein Parlamentarischer Rat, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten hatte, seine Arbeit auf. Unter den 65 Abgeordneten auch vier Frauen: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel.
Diesen vier Müttern des Grundgesetzes ist Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetztes zu verdanken: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, damals noch mehr Programm als Realität. Mit der Aufnahme dieses Satzes wurde der Grundstein für weitere Reformen der Gleichstellungspolitik gelegt, unter anderem das 1957 verabschiedete Gleichberechtigungsgesetz, die Reform des Ehe- und Familienrechts (1976), das Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz (1980) und die 1994 aufgenommene Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes ehrt den unerbittlichen Einsatz der Politikerinnen und erinnert zeitgleich daran, dass auch zukünftig großes Engagement in der Politik nötig ist, um eine vollständige Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.