Offene Ganztagsschule an Hennefer Grundschulen

Sie sind an einem Platz für Ihr Kind in der Offenen Ganztagsschule interessiert? Auf dieser Seite erhalten Sie einige wichtige Hinweise zur Anmeldung. Nähere Informationen sind der Aufnahme- und Benutzungsordnung sowie der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern zu entnehmen.

Ansprechpartnerinnen zur Organisation der OGS beim Amt für Schule, Bildungskoordination und Sport der Stadt Hennef ist:

  • Christina Balaban
    Tel: 02242 / 888-445
    c.balaban(at)hennef.de 
    Montags bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
    Montag bis Mittwoch 14 Uhr bis 16 Uhr
    Donnerstag 14 Uhr bis 17.30 Uhr
    Rathaus der Stadt Hennef
    Frankfurter Str. 97, Zimmer 1.21
  • Es ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.
  • Da nur beschränkte Aufnahmekapazitäten an den Offenen Ganztagsschulen bestehen, erfolgt die Aufnahme nach dem dringlichen Bedarf. Dazu sind die Anmeldegründe auf dem Formular unbedingt anzugeben.
  • Die Anmeldung mus bis spätestens zum 31.12. des Jahres abgegeben werden.
  • Die Platzvergabe erfolgt auf Grund der Anmeldegründe an Hand eines festgelegten Kriterienkatalogs.
  • Kinder, die nicht sofort einen Platz erhalten können, werden in eine Warteliste aufgenommen.
  • Anmeldungen, die nach dem 31.12. des Jahres eingehen, werden der Warteliste ohne Berücksichtigung der Anmeldegründe hinzugefügt.
  • Mit Erteilung des Aufnahmebescheides ist das Kind bis zum Ende der Grundschulzeit in die OGS aufgenommen.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen OGS-Platz.
  • Die OGS beginnt nach Ende des Unterrichts und dauert bis mindestens 15 Uhr, an vielen Schulen  bis 16 Uhr und bei Anmeldung zur Langbetreuung montags bis donnerstags bis 17 Uhr (wird an den einzelnen Grundschulen nur bedarfsabhängig eingerichtet und verpflichtet zur Zahlung eines Zusatzbeitrages).
  • Träger der OGS ist die Stadt Hennef. Die Durchführung der Angebote wurde dem Verein Betreute Schulen Rhein-Sieg e.V. (VBS) in Siegburg übertragen.
  • Die Betreuung übernehmen pädagogisch geschulte Fachkräfte und Lehrer.
  • Der für die OGS zu zahlende Elternbeitrag ist nach Einkommen gestaffeltm. Die Höhe der Beiträge und der Einkommensgrenzen sind der derzeit gültigen Satzung zu entnehmen - siehe unten.
  • Für das Mittagessen ist ein zusätzlicher Beitrag entsprechend der Aufnahme- und Benutzungsordnung zu entrichten. Für bedürftige Kinder kann ein Zuschuss zum Essensbeitrag über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
  • Die Eltern müssen für den Rücktransport nach Ende der OGS selbst sorgen.
  • Die Kinder sind während der Teilnahme an der OGS gesetzlich unfallversichert.
  • Zu inhaltlichen Fragen z.B. zu den Angeboten erhalten Sie Auskunft in der jeweiligen Schule bzw. OGS.

Bei Fragen zur Übermittagsbetreuung (ÜMI) an den Grundschulen wenden Sie sich bitte direkt an den Verein "Betreute Schulen" unter Telefon: 02241 89 57 223.

OGS-Ferienprogramme

Für folgende Zeiträume wird für die Schüler/innen der Offenen Ganztagsschule eine jährliche Ferienbetreuung angeboten:

  • Herbstferien: erste Woche
  • Osterferien: erste Woche
  • Sommerferien: ersten drei Wochen

Weitere wichtige Infos:

  • Veranstaltungsort ist die GGS Gartenstraße, Gartenstr. 17. Bei Bedarf kann noch eine zweite Schule als Veranstaltungsort hinzukommen.
  • Hin- und Rücktransport zum Veranstaltungsort ist Aufgabe der Eltern.
  • Die Ferienmaßnahme wird mit Personal des Vereins Betreute Schulen Rhein-Sieg e. V. sowie FSJlern, BFDlern und weiteren Honorarkräften durchgeführt. Leiterin des Ferienprogramms ist Ulrike Stöcker von der OGS an der GGS Gartenstraße.
     
  • Die Betreuung findet montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr statt.
  • Die Kinder werden unter Berücksichtigung ihrer Schulzugehörigkeit in einem festen Gruppen mit maximal 20-25 Kindern und festen Bezugsbetreuern eingeteilt.
  • Die Kinder können zwischen 8 Uhr und 9.30 Uhr ankommen; von 8 Uhr bis 10 Uhr ist Frühstückszeit und Freispiel. Bitte für das Frühstück belegte Brote, Obst, Gemüse und eine Trinkflasche mitgeben. Bis ca. 15 Uhr finden die Angebote (sportliche Aktivitäten, Spiele, Kreativangebote…) statt, unterbrochen von Mittagspause und Mittagessen. Zwischen 15.30 Uhr und 16 Uhr können die Kinder abgeholt werden bzw. Bastelarbeiten zu Ende führen oder spielen.
  • Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen oder ihnen in der Heimwegsregelung zu erlauben, alleine nach Hause zu gehen. Die Kosten für zu spätes Abholen werden den Eltern vom Verein Betreute Schulen e.V. mit 7,50 € pro 15 Minuten in Rechnung gestellt.
     
  • Für die Teilnahme am Ferienprogramm wird für Teilnehmer aus den Einkommensgruppen I-X ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 15,00 € pro Betreuungstag und für Teilnehmer aus der Einkommensgruppe XI (anrechenbares Jahreseinkommen über 60.000,- €) ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 22,50 € pro Betreuungstag (inklusive Mittagessen) erhoben. 
  • Darüber hinaus wird ein Sachkostenbeitrag i.H.v. zurzeit 2,50 € pro Tag festgesetzt. Dieser kann sich je nach geplanter Aktivität (Eintrittsgelder, Fahrkosten, Bastelmaterial...) bis auf 6,00 € pro Tag erhöhen.
  • Die Elternbeiträge für das Ferienprogramm sind eine Woche vor Beginn des Ferienprogramms fällig und an die Stadt Hennef im Voraus zu zahlen. Die Erziehungsberechtigten erhalten hierzu ca. drei Wochen vor Beginn der Maßnahme einen gesonderten Beitragsbescheid. Eine Geschwisterermäßigung wird beim Ferienprogramm nicht gewährt.
  • Ein Zuschuss zu den Kosten ist bei einem bestimmten Personenkreis nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz möglich. Zwecks Antragstellung wenden sich Personen, die SGB II Leistungen erhalten, an das für sie zuständige Jobcenter und Personen, die SGB XII Leistungen, Wohngeld und/oder Kinderzuschläge erhalten, an das Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Hennef.
  • Für teilnehmende Ümi-Kinder wird ein Beitrag der Einkommensgruppe XI erhoben.
     
  • Für die organisatorischen Vorplanungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Ein Rücktritt von der Anmeldung zur Sommerferienbetreuung mit Wegfall der Beitragspflicht ist bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme möglich. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen (eine E-Mail an t.stammel(at)hennef.de ist ausreichend). Sowohl für die Anmeldung wie für den Rücktritt zählt das Eingangsdatum bei der Stadt Hennef.
  • Bei der Herbstferienbetreuung scheidet aufgrund der kurzen Anmeldefrist ein Rücktritt aus und die Anmeldung verpflichtet somit unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zur Zahlung des Beitrags.
  • Die Anmeldung erfolgt wochenweise, d.h. die Herbstferien können nur als ganze Woche gebucht werden, für die Sommerferien können Sie zwischen einer Teilnahme von einer bis zu drei Wochen auswählen.
  • Das Anmeldeformular steht Ihnen weiter unten als Download zur Verfügung. Mehrfachanmeldungen auf einem Vordruck sind nicht möglich. Das eingestellte Formular ist pauschal für jede der drei angebotenen Ferienfreizeiten, unter Beachtung der Anmeldefristen zu nutzen. Es gelten folgende Fristen:
    • Osterferien: Anmeldung bis 6 Wochen vor den NRW Osterferien, Rücktritt 6 Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit möglich.
    • Sommerferien: Anmeldung bis 6 Wochen vor den NRW Sommerferien, Rücktritt 6 Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit möglich.
    • Herbstferien: Anmeldung bis 6 Wochen vor den NRW Herbstferien, kein Rücktritt möglich.
  • Nach Anmeldefrist eingehende Anmeldungen können nur im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten berücksichtigt werden. Sollte Ihre verspätete Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden können, erhalten Sie umgehend Bescheid.