Thema "Rückstausicherung"

Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu einer Vielzahl von Kellerüberschwemmungen. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Häufige Ursache: Rückstau!

Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung?

Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren Ihres Hauses kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Man spricht deshalb auch von der so genannten "Rückstauebene". Alle Abläufe (Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten usw.) unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoß eindringen kann.

Ist Ihr Haus dagegen gesichert?

Als Hausbesitzer haften Sie gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Daher kann mangelnde Vorsorge zu einem teuren Spaß werden.

Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau

Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen, falls dort kein Abwasser anfällt. Möchten Sie auf Abläufe, Waschbecken, Toiletten usw. im Untergeschoß nicht verzichten, gibt es folgende Möglichkeiten zur Sicherung gegen Rückstau:

  • Ausstattung aller Bodenabläufe mit einem "Rückstaudoppelverschluß"
  • Einbau einer Hebeanlage für das Abwasser der Toilette, Waschbecken und anderer Abläufe

Technische Bestimmungen

Die ausführlichen technischen Bestimmungen finden Sie in der DIN 1986. Vor der Durchführung entsprechender Maßnahmen sollten Sie einen Fachmann - einen Architekten oder Sanitärinstallateur - zu Rate ziehen. Überprüfen Sie deshalb Ihre Grundstücksentwässerung, ob sie die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.


Schutz gegen Rückstau

Was ist ein Rückstau?

Rückstau in der öffentlichen Kanalisation ist ein jederzeit mögliches und nicht zu verhinderndes Ereignis. Verschiedene Ursachen sind denkbar, zum Beispiel eine plötzliche Verstopfung im Kanalrohr oder plötzlicher starker Regen.

Das Kanalsystem, also die Rohrleitungen unter der Erde, und die Kontrollschächte, füllen sich mit Abwasser bis zum „Überlaufen“. Dies hat unweigerlich zur Folge, dass sich alle mit dem System in Verbindung stehenden „Hohlräume“, also Leitungen, Schächte, Speicher und nicht gegen Rückstau geschützte Gebäudeteile wie Treppenabgänge, Kellerräume oder sogar Wohnräume, bis zur Rückstauebene mit Abwasser füllen (Rückstauebene = Oberkante Straße).

Schützen gegen Rückstau, muss sich der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück und zu seinen Lasten selbst!

Wie schützt man sich gegen Rückstau?

An geeigneter Stelle wird in der Abwassergrundleitung an einer jederzeit zugänglichen Stelle eine „Rückstausicherung“ installiert. Die Art der Sicherungseinrichtung unterscheidet sich in verschiedenen Versionen und in Abhängigkeit von der baulichen Ausstattung, Nutzung und Lage der Gebäudeteile, die gegen Rückstau zu sichern sind.

Vorschriften und Richtlinien

  • Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Ruhewasserspiegel im Geruchsverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind gegen Rückstau zu sichern.
  • Ablaufstellen für Niederschlaqswasser, bei denen die Oberkante des Einlaufrostes unterhalb der Rückstauebene liegt, sind gegen Rückstau zu sichern.
  • Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene,
    Rückstauschleife) zugeführt werden.
  • Niederschlagswasser von kleinen Flächen wie Kellerniedergängen, Garageneinfahrten und dergleichen kann an Ort und Stelle versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen jedoch solche Flächen bei Vorhandensein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 1.12 oder DIN 19578 Teil 1.43 entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z. B. Schwellen bei Kellereingängen oder Regenauffangrinnen bei tiefliegenden Garageneinfahrten, ein Überfluten der tiefliegenden Räume durch Regenwasser verhindert, solange der Rückstauverschluss geschlossen ist.
  • Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei ( Heben über die Rückstauebene,
    Rückstauschleife) zuzuführen.
  • Abweichend davon darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume in Bereichen mit untergeordneter Nutzung
    • Schmutzwasser aus Klosett- oder Urinalanlagen (fäkalienhaltiges Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 19578 Teil 1.43 abgeleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen
      klein ist (wie z.B. bei Einfamilienwohnhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
    • Schmutzwasser ohne Anteile aus Klosett- oder Urinalanlagen (fäkalienfreies Abwasser) über Rückstauverschlüsse nach DIN 1997 Teil 1.42 oder DIN 19578 Teil 1.43 abgeleitet werden, wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.
  • Der Einbau der Absperrvorrichtungen bzw. Hebeanlagen muss entsprechend DIN 1986 Punkt 7 erfolgen und sollte durch einen Fachinstallateur ausgeführt werden.

Generell wird der Grundstückseigentümer im Zuge von Bauantragsverfahren, bzw. bei Kanalneuanschlüssen rechtzeitig und umfassend zum Thema Rückstausicherung informiert:

  • er wird durch Merkblätter aufmerksam gemacht,
  • er wird auf die Entwässerungssatzung der Stadtbetriebe Hennef AöR hingewiesen und auf die einschlägigen DIN-Vorschriften
  • es wird an die Architekten und Fachplaner appelliert, die Beratung durchzuführen.

Entwässerungssatzung der Stadtbetriebe Hennef AöR § 3, Abs. 5: "Räume, in denen Rückstau auftreten kann, müssen nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen, DIN 1986 (SMBL. NW 2323) durch den Grundstückseigentümer gegen Rückstau abgesichert werden. Die Rückstauebene ist grundsätzlich die Oberkante Straße an der Anschlussstelle. Für Schäden, die durch Rückstau aus dem Abwassernetz entstehen, haften die Stadtbetriebe Hennef AöR nicht.

Weitere Informationen und Beratung

Selbstverständlich informieren und beraten wir Sie gern immer von montags bis freitags zwischen 8 bis 12 Uhr, sowie donnerstags zwischen 14 bis 16 Uhr und natürlich nach telefonischer Terminabsprache:

  • Stadtbetriebe Hennef AöR - Fachbereich Abwasser
    Siegaue 2
    53773 Hennef
    Tel.: 02242 / 888-362 oder 888-333

Die individuelle und fachliche Beratung bleibt jedoch Ihrem Planer und dem autorisierten Fachhändler vorbehalten.