Landtags-Wahl: Infos in Leichter Sprache

Landtags-Wahl. Was ist das?

In Deutschland gibt 16 Bundes-Staaten.
Jeder Bundes-Staat hat ein Parlament.
Das Parlament nennt man Landtag.
Alle Bürger*innen in einem Bundes-Staat
wählen den Landtag .

Wir wohnen im Bundes-Staat Nordrhein-Westfalen.
Die Abkürzung von Nordrhein-Westfalen ist NRW.
Die Haupstatdt von NRW ist Düsseldorf.
Der Landtag von NRW ist auch in Düsseldorf.

Im Landtag sitzen 200 Abgeordnete.

Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.

Die Wahl von Abgeordneten und Parteien für den Landtag
nennt man auch: Landtags-Wahl.

Der Landtag

  • macht Gesetze für NRW
  • und wählt die Regierung von NRW.

Wahlkreise

In jedem Wahlkreis
kann man eine*n Abgeordnete*n wählen.

In NRW gibt es 128 Wahlkreise.

Hennef ist in zwei Wahlkreisen aufgeteilt:

  • 025 Rhein-Sieg-Kreis I und
  • 026 Rhein-Sieg-Kreis II.

Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen

Bei der Wahl bekommt man einen Stimmzettel.
Der Stimmzettel hat zwei Spalten.
In jeder Spalte kann man einmal ein Kreuz machen.
Das nennt man auch:
seine Stimme abgeben.

Wähler*innen haben also zwei Stimmen:

  • Mit der ersten Stimme und in der ersten Spalte
    wählt man eine*n Abgeordnete*n.
  • Mit der zweiten Stimme und in der zweiten Spalte
    wählt man eine Partei.

In jedem Wahlkreis gilt:

  • Der oder die Abgeordnete mit den meisten Stimmen darf in den Landtag.

Dazu sagt man auch:
Abgeordnete sind direkt gewählt.

Die Stimmen für die Parteien
werden in ganz NRW zusammengezählt.
Wer viele Stimmen bekommen hat,
kann viele Abgeordnete in den Landtag schicken.
Wer wenige Stimmen bekommen hat,
kann wenige Abgeordnete in den Landtag schicken.

Manchmal hat eine Partei mehr Stimmen als direkt gewählte Abgeordnete.
Dann darf die Partei auch Abgeordnete schicken,
die nicht direkt gewählt sind.


Wer darf wählen?

Bei der Landtags-Wahl dürfen diese Bürger*innen wählen:

  • wer 18 Jahre oder älter als 18 Jahre ist,
  • wer Deutscher ist und in Deutschland lebt.

Nochmal kurz zusammengefasst

Bei einer Landtags-Wahl
wählen die Bürger*innen den Landtag.

Die Bürger*innen haben zwei Stimmen

Sie wählen

  • Abgeordnete
  • und Parteien.

Alle Bürger*innen ab 18 dürfen wählen.

Eine Landtags-Wahl ist alle 5 Jahre.
Die nächste Landtags-Wahl
ist am 15. Mai 2022.


Wie wählt man?

Jede*r Wähler*in bekommt eine Post-Karte.
Die Post-Karte kommt ein paar Wochen vor der Wahl.
Diese Post-Karte nennt man auch: Wahl-Benachrichtigung.
Die Post-Karte ist gelb.

Auf der Postkarte steht eine Adresse.
Die Adresse ist von dem Ort
wo man wählen kann.
Den Ort nennt man auch: Wahl-Lokal.

Am 15. Mai 2022 geht man zum Wahl-Lokal.

Man kann ab 8 Uhr morgens kommen.
Um 18 Uhr abends macht das Wahl-Lokal zu.
Danach kann man nicht mehr wählen.

Man muss seinen Personal-Ausweis mitbringen.
Den Personal-Ausweis und die Wahl-Benachrichtigung
muss man im Wahl-Lokal vorzeigen.

Man bekommt dann einen Stimmzettel.
Der Stimmzettel hat zwei Spalten.

In jeder Spalte kann man einmal ein Kreuz machen:

  • Mit der ersten Stimme und in der ersten Spalte
    wählt man eine*n Abgeordnete*n.
  • Mit der zweiten Stimme und in der zweiten Spalte
    wählt man eine Partei.

Mit dem Stimmzetteln geht man in die Wahl-Kabine.
Die Leute im Wahl-Lokal zeigen einem die Wahl-Kabine.

Dann wählt man.

Das ist ganz einfach:

  • Man macht auf dem Stimmzettel in jeder Spalte ein Kreuz.
  • Das Kreuz macht man bei der Partei oder der*m Abgeordneten,
    den*die man wählen möchte.
  • Hinter jeder Partei und jedem Namen ist ein kleiner Kreis.
    Das Kreuz macht man in den Kreis.

Es gibt wichtige Regeln:

  • In jeder Spalte darf man nur ein Kreuz machen.
  • Man muss das Kreuz ganz genau erkennen.
  • Man darf nichts auf den Stimmzettel schreiben.
    Man darf nur das Kreuz machen.
  • Man muss die Kreuze alleine machen.
    Niemand darf zusehen.
    Das nennt man auch: geheime Wahl.
  • Niemand kann einem vorschreiben,
    wen oder was man wählen soll.
    Man kann wählen,
    wen oder was man will.
    Das nennt man auch: freie Wahl.

Wenn man die Kreuze gemacht hat,
muss man den Stimmzettel zusammenfalten.

Niemand darf sehen,
was man angekreuzt hat.

Die Stimmzettel kommen dann in eine Wahl-Urne.
Ein Wahl-Urne ist ein großer Kasten mit einem Schlitz.
Die Stimmzettel wirft man in den Schlitz.

Dann ist man fertig und hat gewählt.


Darf man anderen beim Wählen helfen?

Man darf Anderen nur beim Wählen helfen,

  • wenn er wirklich Hilfe braucht,
  • wenn er um Hilfe bittet.

Helfen darf man zum Beispiel

  • Blinden,
  • Menschen, die nicht lesen können.
  • Menschen, die gelähmt sind.

Die Leute im Wahllokal können helfen.
Man kann Sie fragen, ob man einem Anderen helfen darf.


Was passiert nach der Wahl?

Um 18 Uhr zählen die Leute in dem Wahl-Lokal die Stimmen:
Sie holen alle Zettel aus der Wahl-Urne.
Sie ordnen die Zettel.
Sie zählen die Kreuze

  • für jeden Abgeordneten
  • und für jede Partei.

Dabei darf man zusehen.

Wenn die Leute im Wahl-Lokal fertig sind,
haben sie ein Ergebnis.
Das Ergebnis schicken sie ins Rathaus.

Das passiert in ganz NRW.
Alle Stimmen werden zusammengezählt.
Dann weiß man,

  • welche Abgeordneten im Landtag sitzen werden.
  • welche Partei wieviele Sitze bekommt.

Dann ist die Landtags-Wahl vorbei.

Ein paar Wochen später
treffen sich die Abgeordneten im Landtag.
Die Abgeordneten wählen dann die Regierung vkn NRW.

Die Regierung sind

  • der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin,
  • die Minister und Ministerinnen.

Die Regierung regiert bis zur nächsten Landtagswahl.

Dann wird neu gewählt.