Coronavirus (SARS-CoV-2): Hinweise und Links für Unternehmen

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat Auswirkungen auf vielfältige Lebensbereiche und stellt Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor neue Herausforderungen.  Einige Unternehmen befürchten, dass es infolge der gesellschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus zu drastischen wirtschaftlichen Einbußen kommen könnte.  Auch bestehen aktuell verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen.  Auf den Internetseiten der IHK Bonn/Rhein-Sieg sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag werden zu wesentlichen Fragen und aktuellen Problemlagen Hilfestellungen bereitgestellt. Im Folgenden sind die wesentlichen Informationen dieser Seiten für Sie zusammengestellt.

Aktuelle Informationen

Im Internet finden Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus. Als seriöse Informationsquellen sind die Risikobewertungen des Auswärtigen Amts (ChinaItalienletzte Aktualisierungen allgemein), der WHO, des European Center for Disease Prevention and Control, des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie Informationen des Rhein-Sieg-Kreises zu empfehlen. Städtische Infomationen finden sie unter www.hennef.de/corona.

Die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite https://recht.nrw.de sowie als Download ebenfalls unter www.hennef.de/corona.

 

Rückfragen und Anmerkungen

Bei Rückfragen und Anmerkungen können Sie sich gerne an die kommunale Wirtschaftsförderung der Stadt Hennef wenden:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Tourismus
Frau Denis Dückert
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Tel.: 02242 / 888 589
E-Mail: denis.dueckert(at)hennef.de         

Vorsorgemaßnahmen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt grundsätzlich die Einhaltung der Hygieneregeln, die auch für den Schutz vor der Grippe gelten:

  • Händeschütteln vermeiden
  • Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Im Krankheitsfall Abstand halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, sollen ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis zunächst telefonisch kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

Die jeweiligen Berufsgenossenschaften informieren über Hygienemaßnahmen und stellen entsprechende Aushänge bereit. Eine Liste von Berufsgenossenschaften ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) abrufbar.

Je nach den betrieblichen Gegebenheiten ist eine weitere Möglichkeit der Vorsorge das Arbeiten im Homeoffice anzubieten. Anstelle von Dienstreisen können eventuell auch Videokonferenzen oder Telefonkonferenzen abgehalten werden.

Ob Homeoffice ermöglicht werden kann, hängt von den unternehmensspezifischen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und technischen Regelungen ab.

Ansprechpartnerin für arbeitsrechtliche Fragen:

Tamara Engel
0228 2284 208
engel(at)bonn.ihk.de

Auch unabhängig vom Corona-Virus ist es für Unternehmen immer empfehlenswert, für den Fall einer Erkrankung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin einen "Notfallkoffer" zu packen, der etwa mit Vollmachten, einem Vertretungsplan, Informationen zu Kunden- und Lieferantenstrukturen und einer Dokumentenmappe mit Bankverbindungen, Passwörtern versehen ist.

Ansprechpartnerin zum „Notfallkoffer“:

Regina Rosenstock
Telefon: +49 228 2284-181
E-Mail: rosenstock@bonn.ihk.de

Mundschutzmasken und andere Schutzmaßnahmen

Die ersten Schritte einer Lockerung in der aktuellen Krise sollen mit einem höheren Bedürfnis an Schutzmaßnahmen einhergehen. Einige Geschäftsleute suchen nach geeigneten Schutzmaßnahmen, andere bieten diese an. Damit die Versorgung einfacher erfolgen kann, bietet die Wirtschaftsförderung der Stadt Hennef an dieser Stelle einer Übersicht über die verschiedenen Angebote an.

Lieferung gefällig?

Die Corona-Krise trifft uns alle – vor allem auch Untenehmen und Geschäfte. Einige Geschäfte liefern nun auch zu den Kunden nach Hause. Bis zum Ende der Krise bieten wir hier eine Übersicht über die Angebote.

Sie haben ein Geschäft, das üblicherweise keinen Lieferservice bietet, während der Corona-Krise aber schon? Bitte schreiben Sie eine Mail an wirtschaftsfoerderung(at)hennef.de und geben Ihre Kontaktdaten sowie Ihr Angebot (mit eventuellem Link auf die Homepage) an. Ihre Angaben werden wir hier veröffentlichen. Wichtig: Dies gilt nur für Geschäfte, die dieses Angebot erst jetzt im Zuge der Corona-Krise einführen. Geschäfte und Lokale, deren Kerngeschäft ohnehin der Lieferservice ist, werden nicht aufgenommen.

Arbeitsrecht

Grundsätzlich gelten bei Erkrankung eines Mitarbeiters wegen des Coronavirus die üblichen Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Diese Regelungen gelten auch, wenn der Mitarbeiter unter Quarantäne im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestellt wird. 

Steht ein Mitarbeiter unter Quarantäne haben Unternehmen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf Homepage des LVR Rheinland. Weitere Informationen zum Tätigkeitsverbot liefert der Fachbereich "Soziale Entschädigung" des LVR.

Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland
LVR-Servicenummer: +49 221 809-5444

Die Schließung von Schulen und Kitas begründet keinem Anspruch auf vergütete Freistellung von der Arbeitsverpflichtung. Unternehmen können aber familienfreundliche Regelungen ermöglichen. 

Eine erhöhte Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin begründet grundsätzlich kein Recht zur Arbeitsverweigerung. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber jedoch in Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein Homeoffice anzubieten oder den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen.

Finanzielle Hilfen und Kurzarbeit

Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Die Regierung errichtet einen „Schutzschild“ für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, um die Krise gut zu überstehen.

Dieser Schutzschild beinhaltet die Komponenten der Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, der steuerlichen Liquiditätshilfe für Unternehmen, dem Ausbau bestehender Programme für Liquiditätshilfen sowie Sonderprogramme für Betriebe und Unternehmen zur Liquiditätssicherung sowie Stärkung des Europäischen Zusammenhalts durch eine Verzahnung entsprechender Maßnahmen.


Kurzarbeit

Wenn Ihr Betrieb auf Grund der Corona-Krise nicht ausgelastet ist, kann bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden. Zunächst muss ein Unternehmen aber alle anderen Wege nutzen, um Kurzarbeit zu vermeiden (z.B. Urlaub, Homeoffice, etc.).

Die Bewilligung soll derzeit unbürokratisch erfolgen. Demnach sind die Mindestvoraussetzungen erfüllt, wenn 10% der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mindestens 10% haben.

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% bzw. 67% (mit Kindern) vom ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt. Die maximale Bezugsdauer beträgt aktuell 12 Monate. Auch die Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene Arbeitsentgelt werden dem Arbeitgeber zu 100% erstattet.

Wichtig ist, dass betroffene Unternehmen Kurzarbeit bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.

Das Antragsverfahren gestaltet sich zweistufig:

  1. Kurzarbeit zuerst bei der Arbeitsagentur anmelden mit dem Onlineformular-1: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
  2. Danach beantragen Sie das Kurzarbeitergeld mit: Onlineformular-2: http://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf

Die Anzeige des Kurzarbeitergeldes ist online möglich über:https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Servicehotline der Agentur für Arbeit für Arbeitgeber:  0800 45555 20


Liquiditätssicherung (Finanzierung)

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus kann bei Liquiditätsengpässen auf Fördermöglichkeiten des Landes NRW und des Bundes zurückgegriffen werden.

Unternehmen in NRW, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind, können sich durch das  Service-Center der NRW.BANK unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Liquiditätsengpässen, Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten beraten lassen.

Anbieterunabhängig und kostenlos informieren die Förderberater der NRW.BANK Unternehmen zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Dazu gehören die Förderprogramme der NRW.BANK, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Bürgschaftsbank NRW sowie des Landes, des Bundes und der EU. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten sowie den Kontakt zur Hausbank zu suchen.

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal: www.wirtschaft.nrw/corona

Die entsprechende Hotline der KfW-Coronahilfe für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9000.

Liquiditätssicherung (steuerliche Maßnahmen)

Die Finanzverwaltung NRW kommt betroffenen Unternehmen auf Antrag mit Steuerstundungen und der Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegen. Sollten Sie als Unternehmen oder Freiberufler davon Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. machen von dem Antragsformular Gebrauch. Weitere Informationen und das Formular finden Sie bei der Finanzverwaltung NRW.
 
Zwischen Bund und Ländern (u.a. im Rahmen des Katastrophenerlasses) wurden wichtige steuerliche Sofortmaßnahmen abgestimmt, die ab sofort in Kraft treten und bis 31.12.2020 gelten:

  • Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen- / Körperschaft- & Umsatzsteuer)
  • Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen- / Körperschaftsteuer sowie (über gleichlautenden Ländererlass) auch bei Gewerbesteuer (nachträgliche Herabsetzung ist bei vernünftiger Begründung möglich)
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Erlass von Säumniszuschlägen

Hier finden Sie das Antragsformular für die steuerlichen Sofortmaßnahmen und weitere Informationen. In Nordrhein-Westfalen werden darüber hinaus Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen auf null gesetzt.


Hotlines der Wirtschaftsministerien

Es wurden spezielle Hotlines der Wirtschaftsministerien für Unternehmen eingerichtet:

  • Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
    Telefon: 030 18615 1515
    Mo bis Fr 9 bis 17 Uhr
  • Infotelefon des NRW-Wirtschaftsministeriums zum Coronavirus:
    Telefon: 0211 61772-555
    (täglich, auch am Wochenende, 8–18 Uhr)