19 Nov Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
(dmg) Für die Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, sucht die Stadt Hennef ab sofort freiwillige Wahlhelferinnen und -helfer, die bereit sind, bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Die Hilfe der Hennefer Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in den einzelnen Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro. Für den Einsatz in den Briefwahllokalen gibt es 30 Euro.
Die Wahlzeit dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Der Wahlvorstand trifft sich bereits vor Öffnung der Wahllokale ab 7:30 Uhr. Es ist üblich, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Art „Schichtbetrieb“ vereinbaren, so dass freiwillige Helfer*innen nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein müssen. Wahlhelfer*innen bei der Briefwahl beginnen ihren Einsatz erst am Nachmittag, wo zuerst die Wahlbriefe vorgeprüft werden. Ab 18 Uhr beginnt auch hier die Stimmenauszählung.
Aufgerufen ist jeder, der Deutscher ist, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Hennef wohnt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht und ohne Unsicherheiten wahrnehmen können, werden Schulungen in der Meys-Fabrik durchgeführt. Eine verpflichtende Teilnahme besteht dabei nicht.
Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, wendet sich bitte an Stefan Schwitters oder Iris Hamann im Wahlamt der Stadt Hennef, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef. Die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes sind telefonisch unter den Rufnummern: 02242 888 -477 oder -213 und per E-Mail: wahlhelfer@hennef.de erreichbar.
Ein Anmeldeformular findet man auf www.hennef.de/wahlen. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Vordruck im PDF-Format, den man am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken kann. Angeben kann man den ausgefüllten Anmeldebogen an der Zentrale oder im Wahlamt oder man sendet Sie ihn per Post oder E-Mail.