Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Das nachfolgende Dokument wurde am 06.09.2024 auf der Internetseite www.hennef.de/Bekanntmachungen bereitgestellt und damit ortsüblich bekanntgemacht.

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Die Stadt Hennef (Sieg)
– Der Bürgermeister –
Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
Abteilung Stadtordnungsdienst

gibt bekannt,

dass im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Zustellung eines Bescheides, wegen unbekannten Aufenthaltsortes des Empfängers auf dem Postweg, nicht möglich war. Die letzte bekannte Anschrift lautet:

Herrn
M’Hamed Marhouss
Burgstraße 82
53567 Asbach

Für diesen liegt ein Schriftstück bei der o.g. Behörde vor. Nach meinen Ermittlungen ist der Aufenthalt allgemein unbekannt.

Das Dokument vom 22.07.2024 mit dem Aktenzeichen 920018445 liegt in der Dienststelle des Stadtordnungsdienstes der Stadt Hennef (Sieg), in der Bahnhofstraße 25B, 53773 Hennef, vor und kann hier, während der Dienstzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung, durch den Betroffenen eingesehen und in Empfang genommen werden.

Das Dokument wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt und gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.

Im Auftrag
gez.
Schönherr