E-Scooter: Tipps und Regeln

Auch in Hennef gehören E-Scooter inzwischen zum Stadtbild. Aufgrund der Beliebtheit dieser Elektrokleinstfahrzeuge hier ein paar Tipps und die Regeln, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen:

  • Bevor man losfährt, sollte man das Anfahren, Bremsen und Balance halten üben.
  • Ein Helm schützt vor schweren Folgen bei einem Unfall.
  • E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
  • Fahrer*innen eines E-Scooters müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird. 
  • Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos.
  • Der Gehweg ist tabu.
  • Mit E-Scootern müssen Radwege benutzen werden. Ist kein Radweg vorhanden, muss man auf der Fahrbahn fahren.
  • Kein Handy. Wie beim Autofahren heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.
  • Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h.
  • Es besteht eine Versicherungspflicht. Die E-Scooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.

Weiterführende Links

Mehr Sicherheit auf der Frankfurter Straße

Seit Ende September 2021 ist das Radfahren auf dem Gehweg an der Frankfurter Straße zwischen der Fritz-Jacobi-Straße und dem Bahnübergang Richtung Hennef-Warth verboten. Ausgenommen davon sind Kinder bis zu zehn Jahren sowie eine Begleitperson. Das Verbot gilt auch für E-Scooter. Seit 2019 galt das Verbot ab der Königstraße bis zum Bahnübergang. Geändert wurde es aufgrund von Unfallhäufungen.

Nach mehreren Unfällen mit Radfahrer*innen in diesem Bereich – 2017 und 2018 waren es jeweils acht Unfälle – lag nach Straßenverkehrsordnung eine „besondere Gefahrenlage“ vor. Obwohl die genannten Unfälle nicht durch zu schnelles Fahren von Autofahrer*innen verursacht wurden und es keine schweren Unfälle waren, gilt der Streckenabschnitt nun als so genannte „Unfallhäufungslinie“. Um die Unfallursachen „Radfahren entgegen der Fahrtrichtung“ und Abbiegefehler zu vermeiden, wird die Nutzung des Bürgersteiges für Radfahrer nicht mehr zugelassen. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer müssen zwischen der Fritz-Jacobi-Straße und dem Bahnübergang Richtung Hennef-Warth die Fahrbahn nutzen.

Pilotversuch in Hennef: E-Scooter-Verleih

Seit dem 1. März 2021 ist es soweit. Dann können im Hennefer Zentralort E-Scooter ausgeliehen werden. Möglich macht das der E-Scooter Anbieter, die Ford-Tochter „Spin Mobility GmbH“, im Rahmen eines einjährigen Pilotversuches mit 100 Elektrorollern. Dem stimmte der Ausschuss für Mobilität am 17. Februar zu. Die freiwillige Kooperationsvereinbarung mit dem Betreiber, die unter anderem Abstell- und Verbotszonen regelt, unterzeichnete Bürgermeister Mario Dahm dieser Tage. Gedacht sind die E-Scooter als eine sinnvolle Ergänzung zur Fortbewegung, besonders als Alternative zum Auto.

Die E-Scooter werden im öffentlichen Verkehrsraum (siehe Übersichtskarte unten) abgestellt. Allerdings nicht mehr als vier Roller an einem Ort. Verbotszonen gibt es an der Sieg, in den Fußgängerzonen, Schulbereichen und Friedhöfen. Gewartet wird die Flotte von festangestellten, geschulten Mitarbeiter*innen der „Spin Mobility GmbH“. Zudem bietet das Unternehmen konkrete Ansprechpartner für Stadt und Polizei, eine deutschsprachige, rund um die Uhr besetzte Hotline und ein umfassendes Beschwerdemanagement. Das Gebührenverzeichnis von Spin ist über die App "Spin - Electric Scooters" abrufbar.

Heruntergelanden werden kann die App "Spin - Electric Scooters" wie folgt:

Bei Fragen oder Beschwerden zum Verleihsystem bitte den Anbieter direkt kontaktieren: