Bergstraße in Geistingen

Bergstraße in Geistingen

(dmg) Nach einer erneuten, eingehenden Untersuchung des Abbruch-Hauses Bergstraße 25 konnte die Sperrung der Bergstraße, die zwischen den Hausnummern 19 bis 27 bestand, vorerst aufgehoben werden. Beim weiterhin dringend nötigen Abbruch des Hauses muss jedoch wieder eine Sperrung eingerichtet werden. Der Zeitpunkt des Abbruches steht noch nicht fest.

Nach Prüfung der vorgelegten statischen Stellungnahme hat die städtische Bauordnung auch das Betretungs- und Nutzungsverbot für das Haus Bergstraße 27 aufgehoben. Die Absperrungen im Garten- und Seitenbereich bleiben weiterhin bestehen und auch das Betretungs- und Nutzungsverbot für Bergstraße 21 besteht weiter, da der Zugang zu diesem Haus zwischen den Häusern Nr. 21 und 25 liegt. Und die Freigabe dieses Bereiches kann erst nach dem Abriss des Hauses Bergstraße 25 erfolgen.

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Beitrag vom 20.10.2026