FAQ Windkraftanlagen

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FAQ Windkraftanlagen

An dieser Stelle haben wir wichtige Fragen und Antworten zum Thema Windenergieanlagen und Windenergiebereiche in Hennef zusammengestellt. Diese Zusammenstellung schreiben wir bei neuen Sachverhalten fort bzw. ergänzen sie um neue Informationen, sobald solche vorliegen.

Warum gab es bisher keine Windenergieanlagen in Hennef?

Bisher plante kein Unternehmen konkret die Errichtung von Windenergieanlagen auf Hennefer Stadtgebiet. Insofern wurde durch die Stadt Hennef auch kein Planungsrecht für solche Anlagen geschaffen.

 

Sogenannte Konzentrationszonen für solche Anlagen wurden in der Vergangenheit in Hennef nicht ausgewiesen, da aufgrund der Siedlungsstruktur von Hennef und des Mindestabstandes von 1 Kilometer zur Bebauung keine Flächenpotenziale, die dem Ziel einer Konzentration gerecht geworden wären, vorhanden waren.

 

Durch den Landtag NRW wurde der bis dahin geltende pauschale Abstand von 1 Kilometer bis zur nächsten Bebauung 2023 jedoch aufgehoben.

 

Durch den Landesentwicklungsplan und die Ausweisung von Windenergiebereichen hat sich die planungsrechtliche Situation für Windenergieanlagen grundlegend verändert.

Was sind „Windenergiebereiche“ im Regionalplan?

Der Regionalplan legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den gesamten Regierungsbezirk Köln fest. Übergeordnetes Ziel von einem Regionalplan ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen zu treffen.

 

Der Teilplan „Erneuerbare Energien“ beinhaltet alle rechtlichen und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region. Er legt dabei Vorranggebiete für die Windenergie fest, sogenannte „Windenergiebereiche“.

 

Indem der Plan solche Bereiche festlegt, setzt er die rechtlichen Anforderungen des Windenergiebedarfsgesetzes und des Landesentwicklungsplans NRW (1,8 Prozent der Landesfläche) um.

 

Den Regionalplan Köln und seine Teilpläne kann man hier finden: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/regionalplanung/regionalplan-koeln.

 

Innerhalb von Windenergiebereichen ist der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen Ziel der Regionalplanung und soll den Erfordernissen der Energiewende Rechnung tragen. Eine Flächennutzung, die diesem Ziel entgegensteht, ist ausgeschlossen. Bei diesen Flächen handelt es sich um eine regionalplanerische Letztentscheidung, d.h. die Planungshoheit der Kommune ist an dieser Stelle aufgehoben. Über die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf solchen Vorrangflächen entscheidet nicht mehr der Stadt- oder Gemeinderat.

Wie wurde der Teilplan „Erneuerbare Energien“ aufgestellt?

Der Landesentwicklungsplan NRW legt fest, dass 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie genutzt werden sollen. Das Land ist in sechs Planungsregionen unterteilt. Hennef liegt in der Planungsregion des Regierungsbezirks Köln.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wurde am 10.12.2021 gefasst. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und politischen Entwicklungen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien hat der Regionalrat Köln in seiner Sitzung am 09.12.2022 beschlossen, die vorgesehenen textlichen Regelungen im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln aus dem Gesamtplan herauszulösen. Alle rechtlichen und regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien werden durch diesen Beschluss in einem eigenen Sachlichen Teilplan und somit im Rahmen eines eigenen Planverfahrens festgelegt.

 

Mit Bekanntmachung vom 17.04.2023 wurde die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Planungsraum des Regierungsbezirks Köln unterrichtet.

 

Der Regionalrat fasste am 20.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Teilplan „Erneuerbare Energien“, um die landesrechtlichen Vorgaben im Planungsgebiet in einem eigenen Planungsverfahren zu erfüllen.

 

Vom 13.1. bis zum 13.2.2025 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt, in deren Rahmen 2.500 Stellungnehmende ihre Stellungnahmen zum Planentwurf abgaben. Der Plan wurde daraufhin überarbeitet.

 

Dabei hat die Stadt Hennef auf Beschluss des Stadtrates Einwände gegen eine Fläche erhoben, die in der Folge aus dem Planentwurf entfernt wurde: Es handelt sich um eine Fläche, die sehr nahe an die Ortslage Oberhalberg herangerückt wäre.

 

Vom 8.7. bis zum 8.8.2025 fand die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit statt, an der sich 1.400 Stellungnehmende beteiligten.

 

Der Regionalplan wurde am 19.12.2025 beschlossen und ist seit dem 30.12.2025 rechtskräftig.

Entscheidet der Stadtrat oder die Stadt Hennef über die Errichtung von Windkraftanlagen?

Nein, denn die „Windenergiebereiche“ des Regionalplans sind der kommunalen Planungshoheit entzogen. Das bedeutet, dass der Stadtrat auf diesen Flächen nicht über die Flächennutzung entscheidet, kein Planungsrecht schaffen muss/kann und eine Nutzung, die der Nutzung für Windenergie entgegensteht, sogar ausgeschlossen ist.

 

Betreiber von Windenergieanlagen können auf diesen Flächen direkt ein Genehmigungsverfahren beantragen, das durch den Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Immissionsschutzbehörde durchgeführt und entschieden wird.

 

In dem Genehmigungsverfahren wird nach Bundesimmissionsschutzgesetz u. a. geprüft, ob ein beschleunigtes Verfahren möglich ist, eine Umweltprüfung erforderlich ist oder nicht und ob die Grenzwerte zu Schall und Schattenwurf eingehalten werden. Auch Abschaltmechanismen werden geprüft (Windkraftanlagen verfügen über automatisierte Abschaltmechanismen, um z. B. Anlagenschäden zu verhindern, das Stromnetz zu stabilisieren und den Artenschutz zu gewährleisten).

 

Dem Stadtrat kommt eine Entscheidungsbefugnis nur in dem Falle zu, dass eine Windenergieanlage außerhalb der festgesetzten Windenergiebereiche errichtet werden soll. Für solche Anlagen kann eine sogenannte „Positivplanung“ erfolgen. Ein solches Planungsverfahren läuft in der Stadt Hennef derzeit nicht.

Wo und wie groß sind die Hennefer Windenergiebereiche?

Die Windenergiebereiche im Stadtgebiet Hennef kann man auch in dieser Karte sehen.

Die Windenergiebereiche im Stadtgebiet Hennef kann man auch in dieser Karte sehen.

Die Flächen im Regionalplan liegen nördlich von Bödingen und Oberhalberg Richtung Stadtgrenze sowie zwischen Attenberg und Mittelscheid.

 

Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von zusammen 30,5 Hektar. Hennef hat eine Gesamtfläche von 10.583 Hektar. Die Hennefer Windenergiebereiche entsprechen also 0,29 Prozent der Fläche Hennefs.

 

Die abgebildete Karte veranschaulicht auch den Vergleich zu anderen Kommunen. Landesweit soll das Flächenziel von 1,8 Prozent erreicht werden. Im Rhein-Sieg-Kreis sind 0,69 Prozent des Kreisgebietes als Windenergiebereiche ausgewiesen. Zum Vergleich im Rhein-Erft-Kreis sind es 5,15 Prozent, im Kreis Euskirchen 3,29 Prozent. In Großstädten gibt es i.d.R. aufgrund der Siedlungsstruktur keine Windenergiebereiche.

 

Die Windenergiebereiche in Hennef haben einen Abstand zur Bebauung (Dörfer und Siedlungen) von mindestens 700 Metern und zu Wohnhäusern im Außenbereich von mindestens 500 Metern. Zu Naturschutzgebieten und FFH-Gebiete gilt ein Mindestabstand von 75 Metern, zu Gewässern von 50 Metern.

 

Damit bieten die Windenergiebereiche in Hennef ein vergleichsweise geringes Potenzial für ungefähr vier Windkraftanlagen.

 

Die Flächen befinden sich überwiegend in Privatbesitz, nur ein kleiner Anteil betrifft städtische Flächen.

Nach welchen Kriterien wurden die Windenergiebereiche ermittelt und festgelegt?

Die Grundlage für den Teilplan Erneuerbare Energien ist eine Potentialflächenanalyse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Die Windenergiebereiche wurden anhand zahlreicher Kriterien im Rahmen der Aufstellung durch die Regionalplanungsbehörde ermittelt und festgelegt. Dazu zählen u.a.:

 

  • ein Mindestabstand von 700 Metern zu Wohnbebauung im Innenbereich aus Gründen des Lärm- und Immissionsschutzes,
  • ein Mindestabstand von 500 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich zum Ausschluss einer bedrängenden Wirkung,
  • der Ausschluss von Flächen, die anders genutzt werden, etwa für gewerbliche und industrielle Zwecke, Leitungstrassen oder für öffentliche Einrichtungen,
  • Mindestabstände zu Verkehrsinfrastruktur, zu Gewässern, zu Naturschutzgebieten, besonders geschützten Biotopen oder Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) im Regionalplan,
  • der Ausschluss von Laub- und Mischwäldern zum Schutz der Artenvielfalt, des Biotopverbunds sowie der Erholung,
  • der Ausschluss von Gebieten von Schwerpunktvorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten,
  • Flächen kleiner als 1 ha.

 

Landschaftsschutzgebiete sind i.d.R. kein Ausschlussgrund.

 

Ebenfalls berücksichtigt sind das grundsätzliche Windpotenzial sowie die Vermeidung der Umfassung von einzelnen Ortschaften durch Windenergieanlagen. Zudem wurden max. 15 Prozent einer Gemeindefläche als Windenergiebereiche ausgewiesen.

Werden die Hennefer Windenergiebereiche komplett genutzt?

Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, weil sie von mehreren Faktoren abhängt.

 

Es sind „Vorranggebiete“. Also Gebiete, in denen keine andere Nutzung erlaubt ist, die der Windkraftnutzung entgegenstehen würde. Alle Planungen und Maßnahmen innerhalb der Vorranggebiete müssen das berücksichtigen.

 

Ob Windenergieanlagen entstehen, hängt u.a. davon ab, ob ein Betreiber eine solche Investition tätigen und Anlage errichten möchte, ob die notwendigen Flächen von den Flächeneigentümern für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden und ob ein Genehmigungsverfahren erfolgreich verläuft oder Gründe die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage verhindern.

 

Wer in einem Vorranggebiet eine Windkraftanlage errichten möchte, muss alle üblichen Genehmigungsverfahren – z.B. Arten- oder Schallschutz – beachten.

Wo sollen in Hennef Windkraftanlagen nach jetzigem Stand konkret errichtet werden?

Derzeit führt das Unternehmen „Notus Energy“ Planungsarbeiten für Windkraftanlagen in der Gemarkung Altenbödingen, nordöstlich von Bröl und südlich von Oberhalberg (Stadtgrenze) sowie in der Gemarkung Blankenberg westlich von Mittelscheid (Stadtgrenze) durch. Diese Flächen liegen innerhalb der im Regionalplan festgesetzten Windenergiebereiche, sodass das Unternehmen beabsichtigt, ein Genehmigungsverfahren beim Rhein-Sieg-Kreis zu beantragen.

 

Das Unternehmen beabsichtigt den Bau von vier Anlagen innerhalb der Windenergiebereiche. Nach derzeitigem Stand handelt es sich dabei um Anlagen der Firma Nordex mit einer Narbenhöhe von 179 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern. Die Gesamthöhe dieser Anlagen liegt bei rund 264 Metern (Fundament bis Rotorblattspitze).

 

Derzeit prüft das Unternehmen den möglichen Netzanschluss, lässt eine Brutvögelkartierung durchführen und sichert vertraglich benötigte Flächen. Daran anschließen soll sich eine Detailplanung und die Vorbereitung eines Genehmigungsantrages.

 

Das Unternehmen stellt sein Vorhaben im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor. Diese findet am 24. Juni 2026 um 19 Uhr in der Meys Fabrik in Hennef statt.

Wieviel Fläche wird für eine Windkraftanlage benötigt und wieviel Fläche wird versiegelt?

Für den Betrieb einer Windkraftanlage werden voraussichtlich rund 900 bis 1.300 Quadratmeter für ein Fundament, rund 1.300 bis 1.800 Quadratmeter für Kranstellflächen und rund 2.000 bis 3.000 Quadratmeter für Zuwegungen benötigt.

 

Zum Vergleich: Ein Fußballplatz hat eine Fläche von rund 7.000 Quadratmetern.

Entstehen Anlagen mitten im Wald?

Im Landesentwicklungsplan ist festgelegt, dass für die Nutzung der Windenergie in Waldbereichen vorrangig Gebiete in Betracht zu ziehen sind, die wirtschaftlich genutzte (insbesondere Nadelholz-) Wälder oder Kalamitätsflächen betreffen. Kalamitätsflächen sind durch außergewöhnliche Schadereignisse stark beschädigte oder zerstörte Waldflächen.

 

Nur einer von vier von der Firma Notus geplanten Standorte ist derzeit bewaldet.

 

Wald ist ein wertvoller Naturraum und gerade in Zeiten des Klimawandels noch einmal besonders wichtig. Große Schadflächen, auf denen Waldbestände z.B. in Folge des Borkenkäferbefalls abgestorben sind, machen die Probleme des Klimawandels konkret sichtbar und unterstreichen die Bedeutung, die dem Ausbau erneuerbarer Energien zukommt.

 

Eingriffe in die Natur sind grundsätzlich z. B. durch Neu- und Ersatzpflanzungen auszugleichen.

Welchen Beitrag können Windenergieanlagen zum Klimaschutz leisten?

Windkraft ist eine saubere, unerschöpfliche Energiequelle. Windenergieanlagen produzieren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen ohne Ausstoß von Treibhausgasen und verringern die Abhängigkeit von endlichen, fossilen Energieträgern und den weltweiten Energiemärkten. Dabei verbrauchen Windenergieanlagen im Verhältnis zur Leistung wenig Fläche. Flächen unter Windkraftanlagen können weiterhin z. B. landwirtschaftlich genutzt werden. Windkraft ist ca. 20-mal so flächeneffizient wie Photovoltaik und über 300-mal so flächeneffizient wie Biomasse (beispielsweise Mais oder Brennholz).

 

Moderne Anlagentypen können mit einer Leistung von etwa 15 Mio. Kilowattstunden im Jahr taxiert werden.

 

Somit könnten 4 bis 5 Anlagen bilanziell den gesamten Stromverbrauch privater Haushalte in der Stadt Hennef decken (ca. 70 GWh/a) und so einen erheblichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität im privaten Energiesektor und zur lokalen Energieversorgung im Stadtgebiet leisten.

 

Ein Windrad wird durchschnittlich 25 Jahre betrieben, in dieser Zeit wird 40-mal mehr Energie produziert, als über das gesamte Produktleben investiert wird.

Welchen wirtschaftlichen Vorteil haben Windkraftanlagen?

Windenergie ist mittlerweile die kostengünstigste Art der Stromerzeugung, zieht keine nennenswerten zukünftigen Folgekosten nach sich und liefert wichtige Beiträge zur regionalen Wertschöpfung. Sie sichert die Unabhängigkeit von importierten Energieträgern und schwankenden Rohstoffpreisen. Lt. § 2 EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.

Wie profitiert eine Stadt finanziell von Windenergieanlagen?

Die Stadt Hennef ist nicht durch ein Investment direkt an Windenergieanlagen beteiligt.

 

Kommunen profitieren allerdings auch finanziell von Windkraftanlagen. Das Bürgerenergiegesetz in NRW verpflichtet Anlagenbetreiber zur Beteiligung der Kommunen / der Bevölkerung am Gewinn von Windenergieanlagen. Sofern keine andere Form von Beteiligungsvereinbarung zustande kommt, hat der Vorhabenträger ein Angebot zu einer jährlichen Zahlung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde Strom mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme an die beteiligungsberechtigten Gemeinden zu machen. Dabei kann es sich auch um ein Angebot nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) handeln.

 

Die jährliche Zahlung wird (anteilig) an die betroffenen Gemeinden gezahlt. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Wenn sich Windkraftanlagen – wie in Hennef – nah an den Gemeindegrenzen befindet, wird der Gesamtbetrag entspr. aufgeteilt.

 

Sofern Grundstücke im Besitz der Stadt für den Bau oder den Betrieb von Windkraftanlagen genutzt werden, fließt eine Pacht für diese Nutzung an die Stadt als Grundstücksbesitzerin.

 

Zudem zahlen die Betreiber von Windenergieanlagen Gewerbesteuer. 90 Prozent entfallen auf die Kommune, in der die Windenergieanlage den Strom produziert. Aufgrund der hohen Investitionssummen ist erst nach einer gewissen Betriebszeit mit der Zahlung von Gewerbesteuer zu rechnen, die abhängig vom erzielten Ertrag ist und demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beziffert werden kann.

Wie wird der Rückbau von Windkraftanlagen gesichert?

Der Rückbau wird im Zuge der behördlichen Genehmigung vor Baubeginn mit der Hinterlegung einer Bankbürgschaft gesichert. Die Höhe der Bankbürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt. Damit wird der Rückbau im Falle einer Insolvenz des Betreibers sichergestellt. Ausgebaute Wege sind eventuell weiter nutzbar. Dies muss aber mit der Genehmigungsbehörde und dem Grundstückseigentümer abgestimmt werden.

Wie werden Anwohnende vor Schattenwurf geschützt?

Windkraftanlagen können bei direktem Sonnenschein Schattenwurf in der Umgebung verursachen. Um die Beeinträchtigung von Anliegern gering zu halten, liegen die Windenergiebereiche min. 700 Meter von Wohnbebauung im Innenbereich entfernt.

 

Zudem gibt es enge gesetzliche Grenzwerte zum Schutz von Anlieger*innen: max. 30 Minuten am Tag sowie max. 30 Stunden im Jahr. Da der bewegte Schatten der Rotorblätter als störender empfunden wird als unbewegter, sind die Vorgaben hier nochmals strenger und es dürfen pro Jahr nur acht Stunden bewegter Schatten auf ein Gebäude fallen.

 

Vor der Genehmigung muss daher ein Gutachten erstellt werden, das gebäudegenau Schattenwurf einer Anlage berechnet. Sofern die Grenzwerte überschritten werden, sorgen automatische Abschaltvorrichtungen für ein Abschalten der Anlage.

 

Neben dem Schattenwurf werden weitere Aspekte in einem Genehmigungsverfahren geprüft, wie etwa Lärm/Schall. Infraschall ist ab 700 Metern Entfernung messtechnisch nicht mehr von Hintergrundrauschen zu unterscheiden.

Kann die Stadt Hennef den Bau von Windenergieanlagen verhindern?

Innerhalb der festgelegten Windenergiebereiche kann die Stadt Hennef den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen nicht grundsätzlich verhindern. Bau und Betrieb sind zulässig, sofern ein Genehmigungsverfahren beim Rhein-Sieg-Kreis mit einer Genehmigung abgeschlossen wird.

 

Einfluss kann die Stadt Hennef nur ausüben, sofern Windenergieanlagen außerhalb der Vorrangflächen geplant werden sollen, da dafür kommunale Bauleitplanung erforderlich wäre.

 

Eine Stadt kann nicht verpflichtet werden, städtische Flächen für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern für den Bau einer solchen Anlage städtische Flächen benötigt werden, entscheidet der zuständige Ratsausschuss über einen Pachtvertrag. Da nur ein geringer Teil der Flächen innerhalb der Windenergiebereiche städtische Flächen sind, könnte auch auf diesem Wege der Bau von Windenergieanlagen in Hennef nicht ausgeschlossen werden.

 

Das öffentliche Wegenetz steht prinzipiell jedem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung; dessen Nutzung kann nicht für die Erschließung bestimmte Bauvorhaben durch die Gemeinde unterbunden werden.

 

Die Firma Notus beabsichtigt den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Stadt Hennef, zur Nutzung städtischer Flächen für eine von mehreren Windenergieanlagen.

Wie ist der Planungsstand in Nachbarkommunen?

In den Kommunen Eitorf und Ruppichteroth plant ein Investor einen Windpark mit aktuell 8 Windkraftanlagen, für die bereits das Genehmigungsverfahren beim Rhein-Sieg-Kreis läuft.

 

Weitere Anlagen sollen auf dem Gebiet der Gemeinden Windeck, Ruppichteroth und Waldbröl, u. a. auf Flächen des Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen entstehen.

 

Diese Anlagen werden auch aus dem Hennefer Stadtgebiet sichtbar sein.

 

Weitere Informationen hier:

 

Wie werden Bürger*innen informiert und beteiligt?

Da für die Errichtung von Windenergieanlagen in Windenergiebereichen kein städtisches Planungsverfahren vorgesehen ist, findet auch keine formale Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens statt, wie es etwa bei Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren vorgeschrieben ist.

 

Ob im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei der Immissionsschutzbehörde, dem Rhein-Sieg-Kreis, eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, legt der Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen seiner Zuständigkeit und der gesetzlichen Vorgaben fest.

 

Die Stadtverwaltung stellt im Sinne der Transparenz mit diesem FAQ wesentliche Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Außerdem lädt die Stadtverwaltung interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am 24. Juni, um 19 Uhr, in die Meys Fabrik ein, bei der die Firma „Notus Energy“ ihr Vorhaben vorstellen wird.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans wurde die Öffentlichkeit zweimal formal beteiligt, wobei zahlreiche Stellungnahmen bei der Bezirksregierung eingegangen sind. Auf dieses Verfahren hatte die Stadt Hennef keinen Einfluss.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Windenergie?