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- Landtagswahl 2027

Am 25. April 2027 wird der neue Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt. Diese Wahl findet alle 5 Jahre statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Hennef können an diesem Tag ihre Stimme abgeben.
Für die Landtagswahl 2027 ist das Wahlalter nicht mehr 18 Jahre, sondern 16 Jahre.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Die Wählerinnen und Wähler verfügen über 2 Stimmen:
Wahlamt
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef
Telefon: 02242 888 213
E-Mail: wahlamt@hennef.de
ACHTUNG: Es werden nur noch Wahlhelfer*innen für eine etwaige Stichwahl am 28.09.2025 gesucht!
Die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger an den Wahltagen 14. September 2025 und ggfls. 28. September 2025 in den einzelnen Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am Wahltermin als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro. Für den Einsatz in den Briefwahllokalen gibt es 30 Euro.
Ein Online-Anmeldeformular findet man hier.
Am Wahltag haben Sie die Aufgabe, für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen, die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und vor allem nach 18 Uhr das Ergebnis auszuzählen. Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale ab 7.30 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach erfolgt die Auszählung. In der Regel wird am Wahltag ein Schichtdienst eingerichtet, der für die Helfer*innen gewisse Freiräume zulässt. So wird es möglich sein, ausgedehntere Pausen zu machen, den sonntäglichen Kirchgang zu absolvieren oder auch zum Nachmittagskaffee nach Hause zu fahren.
Wahlhelfer*innen im Briefwahllokal (Einsatzort ist die Gesamtschule Meiersheide) beginnen ihren Einsatz erst am Nachmittag, wo zuerst die Wahlbriefe vorgeprüft werden. Ab 18 Uhr beginnt auch hier die Stimmenauszählung.
Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht und ohne Unsicherheiten wahrnehmen können, werden vorher durch das Wahlamt Schulungen in der Meys-Fabrik angeboten. Eine verpflichtende Teilnahme besteht dabei nicht.
Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, wendet sich bitte an Christina von Spankeren oder Iris Hamann im Wahlamt der Stadt Hennef (Sieg), Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef. Die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes sind telefonisch unter den Rufnummern: 02242 888 218 oder 02242 888 213 und per E-Mail: wahlhelfer@hennef.de erreichbar.
In der Zeit vom 11. August bis zum 12. September 2025 ist das Briefwahlbüro geöffnet. Sie finden das Briefwahlbüro im Rathausneubau, 2. Etage, Saal Lauthausen, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausturm). Bitte benutzen Sie den Eingang Dickstraße am Rathausturm.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind folgende:
Am Freitag, den 12. September 2025 hat das Briefwahlwahlbüro in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro beantragen und dort auch gleich wählen. Sie müssen sich dazu ausweisen können. Bitte bringen Sie neben einem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen bis zum 24.08.2025 zugegangen sein sollte (diese ist aber nicht zwingend notwendig). Unionsbürger*innen bringen bitte einen gültigen Identitätsausweis mit.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig wieder im Wahlamt der Stadt Hennef eingehen. Sie sollten Ihre Unterlagen spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag, am Mittwoch, den 10. September 2025, bei der Post aufgegeben haben.
Der rote Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahl kann am Wahlsonntag noch bis 16 Uhr, aber nur noch beim Wahlamt der Stadt Hennef, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef, abgeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale im Stadtgebiet am Wahlsonntag ist nicht möglich.
Wahlscheine und damit Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten grundsätzlich nur bis Freitag, den 12. September 2025, 15 Uhr mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Praktisch und sinnvoll ist es, hierfür den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Zudem steht Ihnen im Internet auf der Seite der Stadt Hennef (www.hennef.de) ein Online-Formular zur Verfügung. Bitte geben Sie immer den Familiennamen, den/die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift an. Die Briefwahlunterlagen werden schnellsmöglich an die angegebene Adresse verschickt. Es können auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden. Besonders zu beachten sind jedoch die Postlaufzeiten.
Wenn Sie Unterlagen für eine andere Person beantragen möchten, so müssen Sie dafür eine schriftliche Vollmacht vorlegen können. Auch hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.
Falls es zu einer Stichwahl kommt, so wird diese am 28. September 2025 durchgeführt werden. Das Briefwahlbüro ist dann auch in der Zeit vom 15. bis zum 26. September 2025 öffnen. Die Öffnungszeiten sind dann folgende:
Am Samstag, den 20. September 2025 (Stadtfest) wird das Briefwahlbüro darüber hinaus auch von 11 Uhr bis 16 Uhr geöffnet sein.
Am Freitag, den 26. September 2025 wird das Briefwahlwahlbüro in der Zeit von 8 Uhr bis 15 Uhr geöffnet sein.
Beachten Sie aber bitte, dass die Stimmzettel für eine Stichwahl frühestens am 18. oder 19. September 2025 im Wahlamt vorliegen und erst ab dann ausgegeben bzw. verschickt werden können. In der Zeit vom 15. bis zum 18./19. September 2025 können im Briefwahlbüro daher nur Anträge entgegengenommen, aber noch keine Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder verschickt werden.