
29 Sep. Fahrradstraße und Autos
(ms) Aus gegebenen Anlass weist die Stadt Hennef darauf hin, dass in einer für den Kraftverkehr freigegebenen Fahrradstraße, die Radfahrenden immer Vorrang haben. Hennef hat insgesamt vier Fahrradstraßen für die diese Regel gilt: Siegallee, Siegaue, Königstraße und vom Lipgenshof über die Mittelstraße, Humperdinckstraße, Wehrstraße, Am Helenenstift.
Autofahrer*innen müssen sich als Gäste unterordnen. Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h. Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise so anpassen, dass sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden, und im Zweifel das eigene Tempo weiter drosseln.
Radfahrende haben das ausdrückliche Recht, grundsätzlich nebeneinander zu fahren, selbst wenn dadurch nachfolgende Autos vorübergehend nicht überholen können. Ein Überholvorgang durch Kraftfahrzeuge ist ohnehin nur dann zulässig, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern garantiert ist. An Kreuzungen innerhalb der Fahrradstraße gilt wie gewohnt die Regel „rechts vor links“, sofern keine anderen Verkehrsschilder die Vorfahrt regeln wie in der Fahrradstraße Lipgenshof. Hier gilt kein „rechts vor links“ mehr an Kreuzungen.
Das Parken und Halten ist für Autos auf den dafür vorgesehenen Flächen oder am Fahrbahnrand erlaubt, solange keine gesonderten Park- oder Haltverbote bestehen.
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Beitrag vom 29.9.2026


