GEMA Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine

GEMA Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine

(dmg) Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird. Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Das Ministerium stellt für die Finanzierung bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung. Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben zudem vereinbart, zu prüfen, ob und in wie weit auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.

 


Beitrag vom 6.7.2026