Hundekot: Bitte Beutelspender benutzen!

Hundekot: Bitte Beutelspender benutzen!

(dmg) Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Bürgerbeschwerden über Hundekot, vor allem entlang der Siegallee, im Kurpark aber auch an anderen beliebten Spazierwegen und in Wohngebieten. Baumscheiben, Ränder von Grünanlagen, Geh- und Radwege, zum Teil aber auch Spiel- und Sportplätze scheinen bevorzugte „Hundeklos“ zu sein. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass einige Hundebesitzer zwar Beutel zum Aufsammeln benutzen, aber nur um dann Kot samt Beutel nicht etwa in Mülleimer zu werfen, sondern in die Landschaft.

Der Ärger haben dann die städtische Straßenreinigung und Anwohner, denen die unschöne Aufgabe zukommt, die Hundehaufen zu entsorgen, und alle die, denen die Häufchen an den Schuhen kleben. Ist das schon unangenehm genug, stellen Hundehaufen auf Spielplätzen zudem eine erhebliche Gefahr für Kinder dar. Für die Mitarbeiter des Baubetriebshofes ist es ebenfalls eine große Belastung, wenn sie bei Reinigungsarbeit „ins Volle greifen“ oder beim Mähen versteckte Hundehaufen großflächig über den Rasen verteilen. Das alles ist weit mehr als nur ekelig, sondern eine Gefahr für die Gesundheit: Als Hundekot-Parasiten sind Spulwürmer, Peitschenwürmer, Hakenwürmer, Bandwürmer, Fuchsbandwurm, Giardien und Kokzidien bekannt. Des Weiteren können über den Hundekot auch verschiedene bakterielle Erkrankungen auf den Menschen übertragen werden, zum Beispiel Leptospirose.

Hundekot verboten

Die Stadt bittet daher alle Herrchen und Frauchen dringend darum, den Kot ihrer Hunde unmittelbar nach Absonderung zu entsorgen – zum Beispiel mit eigenen Plastiktüten oder indem sie die im Bereich der Siegallee, am Kurpark und einigen anderen Stellen aufgestellten „Beutelspender“ benutzen. Und natürlich diese Kotbeutel dann sachgerecht zu entsorgen, also in öffentliche Mülltonnen oder Zuhause in die eigene Restmülltonne zu werfen. Das ist nicht nur gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürger geboten, sondern überdies nach § 5 der „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Hennef“ vorgeschrieben. Die unsachgemäße, also unterlassene Entsorgung von Hundekot kann gemäß dieser Verordnung mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Gullys keine Mülleimer für Hundekot oder Hundekotbeutel sind. Senken dienen zur Entwässerung des Oberflächenwassers, das ohne Klärung in die Sieg entwässert.

Die Stadt lässt sich die Hilfen bei der Hundekotentsorgung übrigens einiges kosten: Die 122 Beutelspender werden jährlich mit rund 800.000 Beuteln bestückt, für deren Beschaffung und Verteilung rund 30.000 Euro aufgewendet werden.

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Beitrag vom 19.11.2024