Erzieher*in – Anerkennungsjahr

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Erzieher*in – Anerkennungsjahr

Staatlich anerkannte*r Erzieher*in

 

Nach der zweijährigen schulischen Ausbildung zum/zur Erzieher*in setzt Du im Anerkennungsjahr Dein theoretisches Wissen in einer der 13 städtischen Kindertageseinrichtungen in die Praxis um. Analog zur Praxisintegrierten Ausbildung lernst Du, Kinder und Jugendliche zu betreuen, sprachliche, motorische, soziale und persönliche Entwicklungen zu fördern und Bildungs- und Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Im Vergleich zum klassischen Praktikum übernimmst Du mehr Verantwortung und steigst schon langsam in den Berufsalltag ein. Hierfür wirst Du dementsprechend entlohnt. Nach erfolgreichem Abschluss Deiner Ausbildung bestehen gute Perspektiven und hohe Übernahmechancen.

  • Ausbildungsdauer: 1 Jahr
  • Ausbildungsbeginn: jeweils zum 01.08. oder 01.09 eines Einstellungsjahres

Einstellungsvoraussetzungen

Voraussetzung für das Anerkennungsjahr ist eine zweijährige schulische Ausbildung, die Du z.B. am Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg in Troisdorf, am Robert-Wetzlar-Berufskolleg in Bonn oder an der Fachschule für Sozialpädagogik in Siegburg absolviert hast.

 

Außerdem:

  • gesundheitliche Eignung
  • Ausreichender Impfschutz oder nachgewiesene Immunität gegen Masern (Masernschutzgesetz)
  • ein bei der Einstellung vorzulegendes einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren

Was erwarten wir darüber hinaus von Dir?

  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Leistungsbereitschaft
  • Selbstständigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen bzw. Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit

Ausbildungsverlauf

  • Fachtheoretische Ausbildung: Der fachtheoretische Teil der Ausbildung ist bereits abgeschlossen.
  • Fachpraktische Ausbildung: Den praktischen Teil absolvierst Du an fünf Tagen in der Woche an einer der 13 städtischen Kindertageseinrichtungen, in der Du über das gesamte Anerkennungsjahr eingesetzt wirst.

Weitere Informationen

 

Ausbildungsvergütung:  Du erhältst ein monatliches Ausbildungsentgelt gem. § 8 Abs. 1 TVPöD (Stand 1.3.2024): 1.802,02 Euro. Zusätzlich werden vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

 

 

Ausbildungsabschluss: Staatlich anerkannte*r Erzieher*in

 

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen gibst Du bitte per E-Mail oder online über www.interamt.de ab und nur auf die dort tatsächlich ausgeschriebenen Ausbildungsstellen.

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Olga Riediger

Personalabteilung

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Olga.Riediger@hennef.de