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Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Die praxisintegrierte Ausbildung ist eine duale Ausbildungsform. Analog zur Ausbildung für Erzieher*innen in Vollzeit lernst Du, Kinder und Jugendliche zu betreuen, sprachliche, motorische, soziale und persönliche Entwicklungen zu fördern und Bildungs- und Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Während die klassische Ausbildung eine zweijährige schulische Ausbildung voranstellt, sind in der PiA Theorie und Praxis innerhalb der drei Jahre eng miteinander verzahnt. Die theoretische Ausbildung erfolgt an zwei bis drei Tagen in der Woche an einer Fachschule für Sozialpädagogik Deiner Wahl. Den praktischen Teil absolvierst Du in der restlichen Woche in einer der 13 städtischen Kindertageseinrichtungen, in der Du über die gesamte Ausbildungsdauer eingesetzt wirst. Nach erfolgreichem Abschluss Deiner Ausbildung bestehen gute Perspektiven und hohe Übernahmechancen.
Um die Ausbildung beginnen zu können, benötigst Du einen Ausbildungsvertrag mit einer Fachschule für Sozialpädagogik, an der die praxisintegrierte Ausbildung zum*zur Erzieher*in angeboten wird (z.B. Georg-Kerschensteiner-Berufskolleg in Troisdorf, Robert-Wetzlar-Berufskolleg in Bonn, Fachschule für Sozialpädagogik in Siegburg). Die Voraussetzungen um einen solchen Platz zu bekommen, findest Du auf der jeweiligen Homepage der Fachschule und in dem Merkblatt zur Organisation der praxisintegrierten Ausbildung vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. handreichung_pia-fsp.pdf (nrw.de)
Außerdem:
Die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung läuft parallel ab. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt über eine Fachschule für Sozialpädagogik Deiner Wahl. Allgemeinbildende und fachspezifische Studienfächer (Aufzählung nicht abschließend) sind:
Fachtheoretische Ausbildung
An einer Fachschule für Sozialpädagogik Deiner Wahl. Allgemeinbildende und fachspezifische Studienfächer (Aufzählung nicht abschließend):
Fachpraktische Ausbildung
Den praktischen Teil absolvierst Du an zwei bis drei Tagen in der Woche an einer der 13 städtischen Kindertageseinrichtungen, in der Du über die gesamte Ausbildungsdauer eingesetzt wirst.
Ausbildungsvergütung:
Du erhältst ein monatliches Ausbildungsentgelt gem. § 8 Abs. 1 S. 1 b) TVAöD – Besonderer Teil Pflege (Stand 1.3.2024):
Ausbildungsabschluss: Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen gibst Du bitte per E-Mail oder online über www.interamt.de ab und nur auf die dort tatsächlich ausgeschriebenen Ausbildungsstellen.