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Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach verändert das Leben von Eltern tiefgreifend. Sternenkinder hinterlassen Spuren in den Herzen ihrer Familien – unabhängig davon, wie kurz ihr Leben war.
Wenn Eltern ihr Kind durch eine Fehl- oder Totgeburt verlieren, gehört dies zu den schmerzlichsten Erfahrungen ihres Lebens. Sie haben sich auf eine gemeinsame Zukunft mit ihrem Kind gefreut und müssen nun viel zu früh Abschied nehmen. Dieser Verlust bedeutet oft einen tiefen Einschnitt in die eigene Lebensgeschichte.
In dieser belastenden Situation benötigen Eltern Zeit, Raum und verständnisvolle Begleitung. Im Sinne des Leitbildes des Amtes für Kinder, Jugend und Familie „Gut aufwachsen in Hennef – das Besondere entdecken und stärken“ ist es wichtig, Familien auch in dieser schweren Lebenssituation Orientierung zu geben, ihre individuellen Bedürfnisse wahrzunehmen und ihre Ressourcen zu stärken.
In der Familienberatungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie finden Eltern vertrauliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Gespräche über ihre Gefühle, Sorgen und Fragen. Die Beratungsstelle ist auf Krisensituationen vorbereitet und bietet Unterstützung dabei, einen persönlichen Umgang mit dem Erlebten zu finden. Darüber hinaus informiert sie über weiterführende Hilfsangebote und Anlaufstellen vor Ort.
Auch die Frühen Hilfen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie stehen Familien in dieser besonderen Lebenssituation zur Seite. Sie informieren über regionale Unterstützungsangebote und vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen und Fachstellen. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Familie im Mittelpunkt.
Besonders wichtig ist es, dass betroffene Eltern wissen: Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Hilfe anzunehmen kann entlasten und dabei unterstützen, mit dem Verlust und der Trauer umzugehen.
Die Familienberatungsstelle und die Frühen Hilfen sind für Eltern da – mit Offenheit, Respekt und Verständnis für die persönliche Situation jeder Familie. Sie tragen dazu bei, das Besondere jeder Familie wahrzunehmen, vorhandene Stärken zu entdecken und Familien auch in schwierigen Zeiten auf ihrem Weg zu begleiten.
bieten
Sternkindern sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Der Begriff ist kein medizinischer, sondern ein gesellschaftlicher Sammelbegriff – für Kinder, die vielleicht nie im Arm gehalten werden konnten, deren Existenz und Bedeutung für ihre Eltern jedoch uneingeschränkt real ist.
Medizinisch und rechtlich wird unterschieden zwischen:
In Deutschland enden 10 bis 20 Prozent aller bekannten Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt. Das sind rund 100.000 bis 200.000 Fehlgeburten pro Jahr. Die meisten davon ereignen sich bis zur 12. Schwangerschaftswoche, oft bevor die Schwangerschaft öffentlich bekannt ist. Jährlich sind etwa 3.000 bis 3.500 Familien von einer Totgeburt betroffen. Statistisch bedeutet das: Etwa jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens den Verlust eines Kindes – auch hier in Hennef.
Seit Juni 2025 gilt ein gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten:
Auch im Personenstandsrecht gibt es wichtige, aber wenig bekannte Möglichkeiten: Bei Fehlgeburten erfolgt keine klassische Beurkundung. Seit 2013 können Eltern jedoch ihr Kind auf eigenen Wunsch beim Standesamt eintragen lassen (§ 31 Personenstandsverordnung). Sie erhalten ein urkundenähnliches Dokument, aus dem keine Rechtsansprüche entstehen – aber sie können ihrem Kind einen Namen geben, es offiziell anerkennen und im Stammbaum dokumentieren. Bei Totgeburten wird eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „todgeboren“ ausgestellt.
Bei Fragen zur Beurkundung oder der Eintragung im Stammbaum setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt der Stadt Hennef in Verbindung.