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Sternkindern sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Der Begriff ist kein medizinischer, sondern ein gesellschaftlicher Sammelbegriff – für Kinder, die vielleicht nie im Arm gehalten werden konnten, deren Existenz und Bedeutung für ihre Eltern jedoch uneingeschränkt real ist.
Medizinisch und rechtlich wird unterschieden zwischen:
In Deutschland enden 10 bis 20 Prozent aller bekannten Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt. Das sind rund 100.000 bis 200.000 Fehlgeburten pro Jahr. Die meisten davon ereignen sich bis zur 12. Schwangerschaftswoche, oft bevor die Schwangerschaft öffentlich bekannt ist. Jährlich sind etwa 3.000 bis 3.500 Familien von einer Totgeburt betroffen. Statistisch bedeutet das: Etwa jede vierte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens den Verlust eines Kindes – auch hier in Hennef.
Seit Juni 2025 gilt ein gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten:
Auch im Personenstandsrecht gibt es wichtige, aber wenig bekannte Möglichkeiten: Bei Fehlgeburten erfolgt keine klassische Beurkundung. Seit 2013 können Eltern jedoch ihr Kind auf eigenen Wunsch beim Standesamt eintragen lassen (§ 31 Personenstandsverordnung). Sie erhalten ein urkundenähnliches Dokument, aus dem keine Rechtsansprüche entstehen – aber sie können ihrem Kind einen Namen geben, es offiziell anerkennen und im Stammbaum dokumentieren. Bei Totgeburten wird eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „todgeboren“ ausgestellt.
Bei Fragen zur Beurkundung oder der Eintragung im Stammbaum setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt der Stadt Hennef in Verbindung.
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