
13 Okt. Kooperationsvereinbarung stärkt den Kinderschutz

Bürgermeister Mario Dahm (hinten Mitte) übergab zusammen mit dem Beigeordneten Martin Herkt (hinten rechts) und Miriam Overath (vorne Mitte) die Kooperationsvereinbarung.
(ms) Der bestmögliche Schutz von Kindern und mögliche Anzeichen einer Gefährdung frühzeitig erkennen – das sichert die neue Kooperationsvereinbarung zwischen den Hennefer Kindertagespflegepersonen und der zuständigen Fachabteilung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.
Die Vereinbarung soll sicherstellen, dass Kinder in der Tagespflege bestmöglich geschützt und mögliche Anzeichen einer Gefährdung frühzeitig erkannt werden. In einem feierlichen Rahmen übergab Bürgermeister Mario Dahm zusammen mit Miriam Overath, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, diese Kooperationsvereinbarung den Kindertagespflegepersonen. Die Vereinbarung unterstützt sie maßgeblich dabei, ihre große Verantwortung für das Wohl der betreuten Kinder im Alltag wahrzunehmen. Im Fokus der Vereinbarung steht die verlässliche und einheitliche Umsetzung des Kinderschutzes. Sie konkretisiert den Schutzauftrag bei ersten Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und gibt allen Beteiligten Handlungssicherheit. Durch die klaren Vorgaben können die Kindertagespflegepersonen und das Jugendamt im Bedarfsfall abgestimmt und schnell reagieren. Im Anschluss an die Übergabe fand eine vom Amt für Kinder, Jugend und Familie organisierte Fortbildung zum Thema Kinderschutz statt.
Kinderschutz, eine gemeinsame Aufgabe
Kindertagespflegepersonen begleiten Kinder oft sehr nah und unmittelbar in ihrem Alltag. Diese Nähe ermöglicht es, Entwicklungen und Veränderungen aufmerksam wahrzunehmen. Zugleich kann es herausfordernd sein, Beobachtungen fachlich einzuordnen und geeignete nächste Schritte zu erkennen. Eine klare Vereinbarung bietet hierfür Orientierung und stärkt die Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung.
Die Fortbildung zum Thema Kinderschutz bot Gelegenheit, wichtige Aspekte des Schutzauftrags zu vertiefen und die Bedeutung der Vereinbarung für die tägliche Arbeit zu besprechen. Der fachliche Austausch unterstützte die Kindertagespflegepersonen dabei, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Vereinbarung in ihren Betreuungsalltag einzuordnen.
„Ein besonderer Dank gilt den Kindertagespflegepersonen für ihre verantwortungsvolle Arbeit und ihr Engagement für das Wohl der Kinder sowie allen beteiligten Personen, die an der Erarbeitung und Umsetzung der Kooperationsvereinbarung mitgewirkt haben. Die Vereinbarung und der gemeinsame Austausch sind wichtige Schritte, um den Kinderschutz in der Hennefer Kindertagespflege weiter zu stärken“, so Miriam Overath
Der gesetzliche Schutzauftrag
Der gesetzliche Schutzauftrag ist in § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Er verpflichtet die Jugendämter und die beteiligten Fachkräfte, aufmerksam zu handeln und das Wohl von Kindern zu schützen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden entsprechende Vereinbarungen auch für Kindertagespflegepersonen verbindlich, die Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuen.
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Beitrag vom 13.10.2026

