Ortsrecht

Rathaus & Verwaltung

Ortsrecht der Stadt Hennef

Nach Artikel 78 Abs. 1 der Landesverfassung NRW sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Gebietskörperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe.

 

§ 7 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln können, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Über die Satzungen hinaus werden die Angelegenheiten der Stadt noch durch andere ortsrechtliche Bestimmungen (z. B. Verordnungen, Tarife) oder Flächennutzungspläne geregelt.

 

Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als „Ortsrecht“.

 

Das Ortsrecht ist im folgenden nach Ämtern und somit nach Themen sortiert.

10 Allgemeine Verwaltung

14 Rechnungsprüfungsamt

20.1 Energie und Wasser

20.2 Steuern und Gebühren

32 Ordnungswesen, Märkte, Gewerbe, Straßenverkehr

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Parkgebührenordnung

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    36.1 Bestattungswesen

    36.2 Umweltamt

    38 Zivil- und Bevölkerungsschutz

    40 Schule und Sport

    41 Kultur

    50 Soziales

    51 Kinder, Jugend und Familie

    61 Stadtplanung und -gestaltung

    63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

    66 Tiefbau

    81 Abwasser