Parken auf Feldwegen verboten

Parken auf Feldwegen verboten

(ms) Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Hennef darauf hin, dass das Parken auf Feldwegen verboten ist, auch ohne explizite Beschilderung. Feldwege dienen hauptsächlich der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und sind nicht für den allgemeinen Parkverkehr gedacht

Im Falle von Falschparkern, die den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen blockieren, sind die betroffenen Landwirte berechtigt, entstandene Mehrkosten sowie Folgeschäden vom Verursacher zurückzufordern. Dazu zählen beispielsweise Kosten durch Wartezeiten eines Lohnunternehmens, Beeinträchtigung der Erntequalität oder andere betriebliche Schäden.

________________

Beitrag vom 1.7.2025