Stadtrat beschließt geänderten Nachtragshaushalt 2026

Stadtrat beschließt geänderten Nachtragshaushalt 2026

(dmg) Am 6. Juli hat der Stadtrat mit großer Mehrheit erneut den Nachtragshaushalt der Stadt Hennef für 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis hatte diese erneute Beratung des am 9. Februar verabschiedeten Nachtragshaushaltes verfügt. Grund waren veränderte Rahmenbedingungen und eine neue Rechtsauslegung des Landes zu Verlustvorträgen in Haushaltssatzungen von Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Insgesamt verzeichnet der Nachtragshalt ein Defizit von 13,5 Millionen Euro.

Hohe Kosten bei Pflichtaufgaben – Verringerung von Einnahmen

Der Nachtragshausalt war nötig geworden, weil sich seit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 Ende 2024 deutliche Änderungen ergeben hatten. Einerseits haben sich die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes um zwei Millionen Euro verringert, andererseits sind die Ausgaben in einigen Pflichtbereichen deutlich gestiegen, so etwa

  • bei den Aufwendungen für Kitas und Offene Ganztagsschulen,
  • für sozialpädagogische Hilfen, also Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die einen hohen Bedarf an Unterstützungen haben,
  • beim Personalaufwand aufgrund von Tarifsteigerungen,
  • bei der Unterbringung von Asylbewerbern.

 
All diese Entwicklungen gehen nicht auf Entscheidungen der Stadt Hennef zurück und sind keine Hennefer Phänomene, sondern bei allen Kommunen mehr oder weniger in gleichem Maße zu beobachten. Hier wird deutlich, dass Kommunen mehr und mehr Aufgaben zu bewältigen haben, die ihnen von Land und Bund zugewiesen werden, ohne dass diese eine auskömmliche Gegenfinanzierung bieten. Tarifsteigerungen, ein steigendes Zinsniveau, stagnierende Steuereinnahmen und höherer Aufwand bei Pflichtaufgaben sorgen für einen massiven finanziellen Druck, der sich in einem Rekorddefizit deutscher Kommunen von über 30 Milliarden Euro ausdrückt.

Insbesondere die Kostenentwicklung im Bereich der sozialpädagogischen Einzelfallhilfen hält weiterhin an, weil sowohl die Fallzahlen als auch die Kosten für die verschiedenen pädagogischen Angebote sowie die Anzahl kostenintensiver Fälle ansteigen. Im Vergleich zum Ansatz aus dem Doppelhaushalt für das Jahr 2026 musste der Ansatz um insgesamt 4.393.310 Euro auf 17.786.516 Euro ansteigen, um die notwendigen Maßnahmen und Hilfen für Kinder und Jugendliche in Hennef finanzieren zu können. Ein Verzicht auf diese Zahlungen ist nicht möglich.

Gegensteuern: geplante Einsparungen und Mehreinnahmen

Mit dem nun beschlossenen Nachtragshauhalt hat der Rat zudem ein umfangreiches Konsolidierungspaket beschlossen. Dazu gehören unter anderem die Optimierung von Verwaltungsabläufen, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Aufgabenkritik und Standardreduzierungen, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor allem Einsparungen beim Personalbedarf ermöglichen sollen – bis 2035 soll der Personalbestand der Gesamtverwaltung um rund vier Prozent reduziert werden, das entspricht rund 30 Stellen bei vermutlich weiterhin wachsenden Aufgaben. Außerdem verzichtet die Stadt auf die Erweiterung von Aufgaben jenseits zwingender gesetzlicher Vorgaben und überprüft fortlaufend alle nicht zwingend erforderlichen Ausgaben. Der Anteil rein freiwilliger Ausgaben im Haushalt – etwa für wichtige Leistungen an Vereine, Jugend- oder Bildungsangebote wie die Musikschule oder die Stadtbibliothek – liegt allerdings schon nur noch bei 1,3 Prozent.

Auf Seiten der Einnahmen ist ab 2028 eine Abgabe auf Beherbergungen in Hotels oder Ferienwohnungen vorgesehen, um Besucherinnen und Besucher der Stadt möglichst fair an der Finanzierung der genutzten Infrastruktur zu beteiligen. Die Höhe soll dabei so gewählt werden, dass Hennef ein attraktives und wettbewerbsfähiges Ziel für Touristen bleibt. Außerdem ist ein Anstieg der Einnahmen durch die Grund- und Gewerbesteuer in den nächsten Jahren unumgänglich und planerisch vorgesehen, um die Stadt finanziell handlungsfähig zu halten, sofern sich die Rahmenbedingungen der Gemeindefinanzierung in Nordrhein-Westfalen nicht grundsätzlich zugunsten der Kommunen verändern. Im Jahr 2026 bleiben die Hebesätze konstant.

Mit den Konsolidierungsmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wird die gesetzliche Anforderung der Haushaltssicherung und der Haushaltsausgleich bis spätestens 2035 erreicht. Wichtig ist der Stadt Hennef dabei ein ausgewogenes Vorgehen. So sollen alle sinnvollen Sparpotenziale genutzt werden, ohne die wichtigen Strukturen der Verwaltung sowie die soziale, kulturelle oder sportliche Infrastruktur in Hennef dauerhaft zu zerstören. Gleichzeitig sollen Mehrbelastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die lokale Wirtschaft auch im regionalen Vergleich so gering und verträglich wie möglich gehalten werden. Unter beiden Prämissen muss der Haushaltsausgleich bis 2035 gelingen, damit die Stadt finanziell handlungsfähig bleibt und in wichtige und notwendige Zukunftsprojekte investieren kann.

Investitionen: 40 Millionen für Kinder, Familien und Schulen

Trotz des finanziellen Drucks müssen wichtige städtische Projekte umgesetzt werden, um die Zukunftsfähigkeit der Stadt zu sichern. Die Mehrheit des Stadtrates hatte daher mit dem Haushalt 2026 wichtige Investitionen beschlossen, die auch weiterhin umgesetzt werden sollen und müssen bzw. aktuell bereits umgesetzt werden. Alleine im Bereich Kinder, Familien und Schule summieren sich die Investitionen auf rund 40 Millionen Euro – teilweise refinanziert durch Fördermittel von Bund und Land. Dazu zählen unter anderem:

  • Sanierung der Grundschule und Neubau der Sporthalle an der Hanftalstraße,
  • Erweiterung und folgend Sanierung des Städtischen Gymnasiums,
  • Erweiterung der Grundschule in Söven,
  • Neubau der Kita an der Meiersheide,
  • Bau des neuen Feuerwehrstandortes Hossenberg
  • Entwicklung des Dorfzentrums Obergemeinde,
  • Bau des Kultur- und Heimathauses in Stadt Blankenberg,
  • Bau der Fahrradstation am Place le Pecq
  • und der Ausbau der Kreuzung am Autobahnende A560 / B8.

 

Wie es weitergeht

Nach dem Beschluss des Nachtragshaushaltes kann dieser nun erneut der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Sobald diese die Genehmigung erteilt, kann die Stadt die momentane vorläufige Haushaltsführung verlassen und wieder im Rahmen des Haushaltes wirtschaften. Aktuell kann die Stadt nur Aufgaben finanzieren, zu denen sie zum Beispiel gesetzlich oder aufgrund von Verträgen verpflichtet ist. Nach der Genehmigung sind auch wieder Ausgaben im freiwilligen Bereich möglich, zum Beispiel Zuschüsse an Vereine oder Anschaffungen von Medien in der Stadtbibliothek oder der Start neuer Projekte.

Parallel dazu stellt die Stadtverwaltung den Haushaltsentwurf für das Jahr 2027 vor und legt diesen am 5. Oktober dem Stadtrat vor. Noch im Dezember 2026 soll er verabschiedet werden.

 

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Beitrag vom 14.7.2026